Fragen + AntwortenStichwort: KiTa-Qualitätsgesetz

Stichwort: Kita Qualitätsgesetz
© Nadja Bronzel/Röser Media GmbH, Karlsruhe

Warum braucht es überhaupt ein KiTa-Qualitätsgesetz?

Bei der Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Das Gute-KiTa-Gesetz konnte zwar Qualitätsverbesserungen erreichen. In manchen Bereichen besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Hier setzt das KiTa-Qualitätsgesetz an. Dafür stellt der Bund den Ländern 2023 und 2024 rund vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Wer soll durch das Gesetz gestärkt werden?

Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Kinder besser betreut und gefördert und Fach- und Leitungskräfte unterstützt werden. Zudem soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Wer in welchem Ausmaß konkret profitiert, hängt von den Maßnahmen ab, für die sich das jeweilige Bundesland entscheidet.

Was ändert sich nun für Kitas und Träger?

Das Gesetz richtet sich zunächst nur an die Bundesländer, die je nach Bedarfen und Situation der Kindertagesbetreuung entscheiden, was sie mit den Mitteln umsetzen. Das KiTa-Qualitätsgesetz gibt vor, dass die Länder das Geld überwiegend in Handlungsfelder investieren, die für Qualitätsentwicklung wichtig sind. Hierzu zählen Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, Fachkräftegewinnung, Stärkung der Leitung und Förderung sprachlicher Bildung.

Was ist der Unterschied zum Gute-Kita-Gesetz?

Das KiTa-Qualitätsgesetz setzt einen stärkeren Fokus auf die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung. Das Gute-KiTa-Gesetz enthielt einen Instrumentenkasten mit zehn qualitativen Handlungsfeldern sowie Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen. Die Länder konnten entscheiden, welche Maßnahmen sie umsetzen. Die zentrale Neuerung beim KiTa-Qualitätsgesetz ist, dass die Länder in Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung investieren sollen. Zudem sind auf Landesebene keine neuen Beitragsentlastungen mehr mit Bundesmitteln möglich.

Sind die Sprach-Kitas nun eigentlich gerettet?

Mehrere Länder haben bereits bekundet, die Sprach-Kitas ab Juli aus Landesmitteln fortzusetzen. Um sie dabei zu unterstützen, stellt der Bund bis Ende Juni 109 Millionen Euro für die Verlängerung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ zur Verfügung. Mit den Mitteln können Sprach-Kitas ihr Angebot erst einmal fortsetzen.

Wo gibt es noch Kritik am neuen Gesetz?

Klar ist, dass der Prozess zur Weiterentwicklung der Kita-Qualität langfristig gedacht werden und nach den zwei Jahren auch weitergehen muss. Um das Ziel zu erreichen, bedarf es weiterhin vereinter Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das KiTa-Qualitätsgesetz noch in dieser Legislaturperiode in ein bundesweites Qualitätsentwicklungsgesetz zu überführen.

Die Antworten kommen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin.

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