Mit dem Begriff „Volksaltar“ wird ein freistehender Altar bezeichnet, der es dem Zelebranten ermöglicht, die Eucharistie der Gemeinde zugewandt (versus populum) zu feiern. Seine Verbreitung geht maßgeblich auf die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils zurück, die die tätige Teilnahme aller Gläubigen am Gottesdienst betonen wollte. Gestaltet ist der Volksaltar häufig als Tischaltar, um den Mahlcharakter der Eucharistie stärker hervorzuheben (im Gegensatz zum wandgebundenen Hochaltar). In den letzten Jahren erlebte jedoch auch die Ausgestaltung in Blockform eine Renaissance.
Symbolisch steht der Volksaltar für Jesus Christus als Mitte der versammelten Gemeinde. Durch seine Positionierung wird das Ziel verfolgt, die visuelle und räumliche Barriere zwischen Klerus und Laien abzubauen (ähnlich wie beim Verzicht auf den Lettner in früheren Epochen). In der Praxis ermöglicht der Volksaltar eine Form der Kommunikation, bei der sich Priester und Volk direkt anschauen und ansprechen und damit als eucharistische Gemeinschaft erfahren können.
In vielen historischen Kirchen wurde der Volksaltar als „Zelebrationsaltar“ neu vor den alten Hochaltar gerückt, was eine sensible künstlerische Integration in den bestehenden Raum erforderte. In modernen Kirchenbauten ist er von vornherein als Brennpunkt des Raumes konzipiert.
Manuel Uder, Trier