Kantor/in

Der Kantor bzw. die Kantorin (lat. cantor = Sänger, Vorsänger) ist ein/e liturgische/r Dienstträger/in, dessen/deren Hauptaufgabe der Gesang im Gottesdienst ist. Ursprünglich war der cantor in der Alten Kirche ein Mitglied des niederen Klerus, der als Vorsänger den Psalm und andere Gesänge vortrug und die Gemeinde im Wechselgesang leitete. In mittelalterlichen Kathedralen und Klöstern gehörte der Kantor zu den bedeutenden Amtsträgern im Chor und war für die Pflege und Ordnung des liturgischen Gesangs verantwortlich.

In der katholischen Liturgie bezeichnet der Begriff heute in erster Linie den Vorsängerdienst, der den Antwortpsalm, den Halleluja-Ruf oder andere Akklamationen anstimmt und so den gesungenen Dialog zwischen Liturgen und Gemeinde unterstützt. Besonders wichtig ist er dann, wenn aus unterschiedlichen Gründen auf die Orgel oder andere Instrumente verzichtet wird. Der Dienst ist nicht auf Kleriker beschränkt, sondern kann von entsprechend geschulten Laien ausgeübt werden.

Die liturgischen Bücher (z. B. Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch 102, 104) erwähnen den Kantor als wichtigen Akteur der musikalischen Gestaltung, der die Teilnahme der Gemeinde am Gesang fördert. Seine Aufgabe unterscheidet sich damit von der der Schola oder des Chores, die mehrstimmige Gesänge übernehmen, während der Kantor vor allem den einstimmigen Gemeindegesang leitet

Manuel Uder

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