Der Begriff „Andacht“ bezeichnet eine gottesdienstliche Feierform außerhalb der kirchlich festgelegten Liturgie. Sie gehört zu den sogenannten pia exercitia („frommen Übungen“), also kirchlich empfohlenen Formen der Volksfrömmigkeit, die das geistliche Leben der Gläubigen fördern sollen. Andachten können Gebete, Gesänge, Schriftlesungen, Betrachtungen, Stille und Segensformen verbinden. Zugleich meint das Wort „Andacht“ auch eine innere Haltung der Sammlung, des Gebets und der aufmerksamen Hinwendung zu Gott.
Im kirchlichen Leben haben sich zahlreiche Andachtsformen entwickelt. Dazu zählen etwa Rosenkranz-, Kreuzweg-, Mai-, Herz-Jesu-, Sakraments-, Erntedank- oder Jahresschlussandachten sowie das Ewige Gebet. Solche Feiern greifen oft Themen des Kirchenjahres, besondere Anliegen oder regionale Frömmigkeitstraditionen auf. Gerade weil sie weniger streng normiert sind, können Andachten leichter auf örtliche Gegebenheiten, bestimmte Zielgruppen oder aktuelle Situationen eingehen. Sie stellen damit eine wichtige Ergänzung zur „amtlichen“ Liturgie dar, ohne diese zu ersetzen.
Andachten dienen der Vertiefung des Glaubens und der Einübung christlicher Spiritualität. Sie können in Kirchen, Kapellen, Häusern, Schulen, Krankenhäusern oder auch digital stattfinden. Häufig werden sie von Laien geleitet, teils aber auch von Ordensleuten, Diakonen oder Priestern. Ihr besonderer Wert liegt in ihrer Zugänglichkeit: Sie ermöglichen gemeinsames Beten auch dort, wo keine Eucharistiefeier möglich ist, und helfen dabei, den Glauben im Alltag zu verankern. So verbinden Andachten persönliche Frömmigkeit mit gemeinschaftlichem Gotteslob.
Manuel Uder, Trier