Sammlband zu sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche

Hiepel, Ludger/Neumann, Thomas/Pfis­ter, Michael/Van der Linde, Julia (Hg.): Im Schatten der Institution: Theologie angesichts sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche (Münsterische Bei­träge zur Theologie, Neue Folge Band 6), Münster: Aschendorff Verlag 2024, 232 S., ISBN 978-3-402-12318-8

Mit dem Aufsatzband „Der Schatten der Institution. Theologie angesichts se­xualisierter Gewalt in der katholischen Kirche“ dokumentieren die Herausgeber:innen Hiepel, Neumann, Pfis­ter und van der Linde Studientage der Kath.-Theologischen Fakultät der Uni­versität Münster. Die Studientage wa­ren interdisziplinär angelegt, was sich auch in den Beiträgen spiegelt. Be­teiligt waren neben Theolog:innen auch Rechtswissenschaftler:innen und Historiker:innen.

Ein wesentlicher Teil der Beiträge, eingeleitet durch einen Erfahrungsbe­richt eines Betroffenen sexueller Gewalt durch einen Priester, ist dem Stand des Wissens um sexualisierte Gewalt in der Kirche, die systemischen Zusammenhän­ge, um Vertuschung und Aufarbeitung gewidmet. Die Herausgeber:innen stel­len diese Beiträge unter die Überschrift „Anstöße für die Aufarbeitung“. Ein zwei­ter Teil unter dem Titel „Was können wir in Zukunft tun?“ versammelt vier weite­re Artikel, die sich mit Prävention, Inter­vention und narrationssensibler Theolo­gie befassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Beiträge je einzeln und in ih­rer Zusammenschau präzise und ohne ir­gendwelche Rücksichten auf kirchliche Empfindlichkeiten die Situation in ih­rer ganzen verbrecherischen Dramatik darstellen: Taten und Vertuschung. Et­was irritierend ist auf den ersten Blick der Untertitel: „Theologie angesichts…“ Wer dahinter Reflexionen auf die durch die Verbrechen in Not gekommene Got­teslehre erwartet, wird über weite Stre­cken enttäuscht. Theologie wird in die­sem Band – im Kontext universitärer Fä­cherdifferenzierung sachgemäß – als Reflexion auf Kirche, ihr Handeln und Selbstverständnis verstanden. Die drän­genden Fragen nach Gott selbst – wie nun im Wissen um die Verbrechen der „Gottesmänner“ von Gott, seiner Zu­wendung, seinem Schutz zu sprechen ist; welche Resonanz der Gottesverlust durch Missbrauch in der Gottesvorstellung, im geistlichen Leben und in der Verkündi­gung finden muss – diese Fragen finden in diesem Sammelband wenig Platz.

Im ersten Beitrag geben die Herausgeber:innen einen Überblick über die Geschichte des Bekanntwerdens und der ersten Aufarbeitungsversuche der Verbrechen durch Kleriker und kirchli­che Mitarbeiter. Sie plädieren für wei­tere pluridisziplinäre Forschung und zie­hen Konsequenzen für die Fakultät selbst und ihre Arbeit. In vier Thesen fordern sie Veränderungen in der theologischen Ausbildung, ein Neudenken der Gottes­lehre einschließlich Theodizee und An­thropodizee, Konsequenzen für Kirchen­bild und Kirchenhandeln, sowie Caritas und Soziallehre. Damit sind drängende Dimensionen der Verarbeitung der Miss­brauchsverbrechen genannt, die im We­sentlichen noch ausstehen.

Der erste Hauptteil „Anstöße für Auf­arbeitung“ wird mit dem Bericht eines Betroffenen eröffnet – und so der eige­ne Anspruch, von den Betroffenen her zu denken, eingelöst. Karl Haucke ruft mit drastischen Worten und schrecklichen Erfahrungsberichten in Erinnerung, wor­um es geht: nicht zuerst um überforderte Verantwortliche, Verfahrensfehler, Zah­len oder Statistik, sondern um Schicksale von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Verbrechen wurden, denen niemand zu Hilfe kam und deren Leben oft lebens­lang durch die sexuelle Gewalt überschat­tet und zerstört wurde. Haucke endet mit Forderungen an die Theologie: Beendung des epistemischen Unrechts, lauter Wi­derspruch gegen die Schuldumkehr, Neu­formatierung der Beichte, Gerechtigkeit als zentrales Motiv theologischen Arbei­tens und kirchlichen Handelns.

Klaus Große-Kracht zeichnet ausgehend von der Missbrauchsstudie des Bistums Münster die systematische Vertuschung nach und benennt die­systemischen Ursachen. „Ihr [die Personal­verantwortlichen der Bistümer] Versagen als Wächter war eine entscheidende Ur­sache, warum Missbrauch überhaupt stattfinden konnte.“ Aber auch weitere „Wächter“-Gruppen haben versagt: El­tern, Ärzt:innen, Lehrer:innen, Gemein­den – sie alle waren in dem gefangen, was Große-Kracht mentalen Klerikalis­mus nennt.

Jürgen Schmiesing zeigt an Fallbei­spielen, wie Sprach- und Denkverbo­te rigider kirchlicher Sexualmoral und spezifische katholisch-kirchliche Mög­lichkeitsräume in Kombination mit Kle­rikalismus und dem „elitären Distinkti­onsmerkmal“ des Zölibäts ein Klima ge­schaffen haben, in dem die Überwindung innerer und äußerer Hemmungen, damit die Verbrechen möglich und dann ver­tuscht wurden.

In seinem Beitrag fragt Jan Loffeld weit über die aktuelle Aufarbeitung der Krise hinaus, welche Konsequenzen für zukünftige Mitarbeiter:innen der Kirche, ihre Auswahl und Ausbildung zu ziehen sind. Er schlägt drei Neuverortungen vor, die den hilf- und wirkungslosen Wieder­vereindeutigungsversuchen als Krisen­reaktion entgegenlaufen. In Rückgriff auf die Forschung von Bourdieu und de­ren Verarbeitung durch H.-J. Sander plä­diert er dafür, für die kirchlichen Berufe vorrangig auf „Erben“ zu setzen: Men­schen, die unabhängig von Kirche eine gesicherte Existenz haben – beispiels­weise durch eine vorgängige Berufsaus­bildung – und deshalb aus einem Habi­tus innerer Souveränität der Institution gegenüber agieren. Als weitere Aspek­te führt er Leidenschaft für das Evange­lium und die Fähigkeit an, Glaube so zu übersetzen, dass das „Verlangen geweckt wird, selbst den eigenen Weg zu suchen“.

Der Rechtswissenschaftler Philipp B. Donath zeigt in seinem Beitrag auf, wie Kinderschutz und Kinderrechte zentral und unbedingt bindend in den verschie­denen ineinandergreifenden Rechtssys­temen vom Völkerrecht bis zur Konkre­tisierung im Familien- und Sozialrecht verankert sind. Die Darstellung läuft auf die eigentlich selbstverständliche, aber in der Vergangenheit keineswegs all­gemein akzeptierte Feststellung hinaus, dass „Kinderschutz keine eigene Ange­legenheit der Kirche“ ist und deshalb in keiner Weise in den Bereich der grund­gesetzlich garantierten Sonderrechte des Selbstbestimmungsrechts fällt.

Der Beitrag von Tillmann Bartsch, Kri­minologe und Strafrechtler, ist dazu an­getan, erhebliche Enttäuschung auszu­lösen, beschreibt er doch die begrenzte Wirkung des Strafrechts und die großen Hürden, die der Verurteilung von sexu­eller Gewalt entgegenstehen. Seine Fol­gerung jedoch ist zwingend, dass näm­lich die Prävention sexueller Gewalt ne­ben dem Strafrecht vorrangig auf soziale Kontrolle und den Abbau kriminalitäts­begünstigender Machtstrukturen setzen muss.

Mit Rebekka Burke kommt eine Prak­tikerin zu Wort, die tagtäglich mit Insti­tutionellen Schutzkonzepten zu tun hat. Sie beobachtet in Gemeinden und Schu­len eine Konzentration auf den Text des Schutzkonzeptes, während eigentlich der Prozess der Auseinandersetzung und der kontinuierlichen Arbeit am Institutionel­len Schutzkonzept im Mittelpunkt ste­hen muss. Sie fordert, Kinderschutz und entsprechende Prävention in alle Ausbil­dungsgänge zu integrieren und will bei kirchlichen Mitarbeiter:innen „eine Kom­petenz, dran zu bleiben“ gefördert sehen.

Der Kirchenrechtler Thomas Neu­mann fasst die einschlägigen Cano­nes des kirchlichen Strafrechts zusam­men. Auch er konstatiert, dass das Straf­recht keine generalpräventive Kraft hat. Es dient dazu, die Wiederholung zu un­terbinden. Im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des Strafrechts hebt er vor allem die Offizialmaxime hervor. Dahin­ter verbirgt sich die Pflicht der kirchli­chen Autoritäten zur Verfolgung der Straftaten, wobei sie gemäß dem Amts­ermittlungsgrundsatz die Pflicht haben, die Präsumption der Unschuld des Be­klagten zu entkräften. Diese Aufgabe liegt also keineswegs beim Beschwer­deführenden, sondern ist, vergleichbar der Tätigkeit einer Staatsanwaltschaft, von der kirchlichen Autorität selbst zu leisten. Durch die Neufassung des kirch­lichen Strafrechts ist partiell ein neues Schutzgut – Würde, körperliche und see­lische Unversehrtheit – geschaffen wor­den, allerdings nur für den Bereich der Kinder und Jugendlichen, während die Strafandrohung bei Delikten gegen Er­wachsene nach wie vor den Amtspflicht­verletzungen der Kleriker zugeordnet ist.

Es ist sicher nicht Aufgabe eines Kir­chenrechtlers in einem knappen Artikel dafür Lösungen und Verfahrensvorschlä­ge anzubieten, aber in Folge des ersten Satzes von Thomas Neumann – „Besteht der Verdacht sexuellen Missbrauchs ge­genüber einer konkreten Person, ergibt sich eine komplexe Situation in der Ver­antwortliche, Betroffene und weitere Personen vor einer schnell überfordern­den Aufgabe stehen.“ – wünscht man sich einen weiteren Beitrag, der Inter­ventionsnotwendigkeiten in die irritier­ten Systeme beschreibt.

Der Sammelband schließt und schlägt damit eine Brücke zum Bericht von Karl Haucke mit einem Beitrag von Julia van der Linde. Sie analysiert die besonderen Bedingungen und Belastungen, die sich in Erzählungen von Betroffenen einge­woben finden und plädiert dafür, Theo­logie narrations- und traumasensibel weiter zu entwickeln, damit sie den Be­richten als Ausgangspunkt theologischer Arbeit gerecht werden kann. Als herme­neutischen Schlüssel bietet sie dafür die doppelte epistemische Ungerechtigkeit an, mit der Betroffene konfrontiert sind: die Zeugnisungerechtigkeit, dass also ih­ren Berichten wegen Vorurteilen gegen ganze Gruppen weniger geglaubt wird; und die Ungerechtigkeit, die dadurch entsteht, dass vielen Betroffenen ad­äquate Benennungen des erlittenen Un­rechts nicht zugänglich gemacht wur­den. Sie wirbt abschließend eindringlich um ein „Für-möglich-halten“ als Grund­annahme narrationssensibler Theologie.

Den Autor:innen ist mit dem Sammel­band eine ausgezeichnete Darstellung des aktuellen Standes der Aufarbeitung sexu­eller Gewalt in der Kirche gelungen. (Prä­ventions-)Fachleute und kirchliche Ver­antwortliche finden hier in knapper Form die Grundlagen für Ihre Arbeit zusam­mengefasst. Wer sich neu mit den Hinter­gründen und Zusammenhängen befasst, wird vorbildlich an die Vieldimensiona­lität der Krise herangeführt. Wie es sich für wissenschaftliches Arbeiten gehört, werfen die Beiträge jedoch mehr Fragen auf, als sie beantworten. Diese Dokumen­tation ruft nach einer ganzen Reihe von weiterführenden theologischen und in­terdisziplinären Arbeiten, die die vielen Fäden und Fragen aufnehmen, die die Beiträge herausarbeiten.

Peter Hundertmark, Speyer