Hiepel, Ludger/Neumann, Thomas/Pfister, Michael/Van der Linde, Julia (Hg.): Im Schatten der Institution: Theologie angesichts sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche (Münsterische Beiträge zur Theologie, Neue Folge Band 6), Münster: Aschendorff Verlag 2024, 232 S., ISBN 978-3-402-12318-8
Mit dem Aufsatzband „Der Schatten der Institution. Theologie angesichts sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche“ dokumentieren die Herausgeber:innen Hiepel, Neumann, Pfister und van der Linde Studientage der Kath.-Theologischen Fakultät der Universität Münster. Die Studientage waren interdisziplinär angelegt, was sich auch in den Beiträgen spiegelt. Beteiligt waren neben Theolog:innen auch Rechtswissenschaftler:innen und Historiker:innen.
Ein wesentlicher Teil der Beiträge, eingeleitet durch einen Erfahrungsbericht eines Betroffenen sexueller Gewalt durch einen Priester, ist dem Stand des Wissens um sexualisierte Gewalt in der Kirche, die systemischen Zusammenhänge, um Vertuschung und Aufarbeitung gewidmet. Die Herausgeber:innen stellen diese Beiträge unter die Überschrift „Anstöße für die Aufarbeitung“. Ein zweiter Teil unter dem Titel „Was können wir in Zukunft tun?“ versammelt vier weitere Artikel, die sich mit Prävention, Intervention und narrationssensibler Theologie befassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Beiträge je einzeln und in ihrer Zusammenschau präzise und ohne irgendwelche Rücksichten auf kirchliche Empfindlichkeiten die Situation in ihrer ganzen verbrecherischen Dramatik darstellen: Taten und Vertuschung. Etwas irritierend ist auf den ersten Blick der Untertitel: „Theologie angesichts…“ Wer dahinter Reflexionen auf die durch die Verbrechen in Not gekommene Gotteslehre erwartet, wird über weite Strecken enttäuscht. Theologie wird in diesem Band – im Kontext universitärer Fächerdifferenzierung sachgemäß – als Reflexion auf Kirche, ihr Handeln und Selbstverständnis verstanden. Die drängenden Fragen nach Gott selbst – wie nun im Wissen um die Verbrechen der „Gottesmänner“ von Gott, seiner Zuwendung, seinem Schutz zu sprechen ist; welche Resonanz der Gottesverlust durch Missbrauch in der Gottesvorstellung, im geistlichen Leben und in der Verkündigung finden muss – diese Fragen finden in diesem Sammelband wenig Platz.
Im ersten Beitrag geben die Herausgeber:innen einen Überblick über die Geschichte des Bekanntwerdens und der ersten Aufarbeitungsversuche der Verbrechen durch Kleriker und kirchliche Mitarbeiter. Sie plädieren für weitere pluridisziplinäre Forschung und ziehen Konsequenzen für die Fakultät selbst und ihre Arbeit. In vier Thesen fordern sie Veränderungen in der theologischen Ausbildung, ein Neudenken der Gotteslehre einschließlich Theodizee und Anthropodizee, Konsequenzen für Kirchenbild und Kirchenhandeln, sowie Caritas und Soziallehre. Damit sind drängende Dimensionen der Verarbeitung der Missbrauchsverbrechen genannt, die im Wesentlichen noch ausstehen.
Der erste Hauptteil „Anstöße für Aufarbeitung“ wird mit dem Bericht eines Betroffenen eröffnet – und so der eigene Anspruch, von den Betroffenen her zu denken, eingelöst. Karl Haucke ruft mit drastischen Worten und schrecklichen Erfahrungsberichten in Erinnerung, worum es geht: nicht zuerst um überforderte Verantwortliche, Verfahrensfehler, Zahlen oder Statistik, sondern um Schicksale von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Verbrechen wurden, denen niemand zu Hilfe kam und deren Leben oft lebenslang durch die sexuelle Gewalt überschattet und zerstört wurde. Haucke endet mit Forderungen an die Theologie: Beendung des epistemischen Unrechts, lauter Widerspruch gegen die Schuldumkehr, Neuformatierung der Beichte, Gerechtigkeit als zentrales Motiv theologischen Arbeitens und kirchlichen Handelns.
Klaus Große-Kracht zeichnet ausgehend von der Missbrauchsstudie des Bistums Münster die systematische Vertuschung nach und benennt diesystemischen Ursachen. „Ihr [die Personalverantwortlichen der Bistümer] Versagen als Wächter war eine entscheidende Ursache, warum Missbrauch überhaupt stattfinden konnte.“ Aber auch weitere „Wächter“-Gruppen haben versagt: Eltern, Ärzt:innen, Lehrer:innen, Gemeinden – sie alle waren in dem gefangen, was Große-Kracht mentalen Klerikalismus nennt.
Jürgen Schmiesing zeigt an Fallbeispielen, wie Sprach- und Denkverbote rigider kirchlicher Sexualmoral und spezifische katholisch-kirchliche Möglichkeitsräume in Kombination mit Klerikalismus und dem „elitären Distinktionsmerkmal“ des Zölibäts ein Klima geschaffen haben, in dem die Überwindung innerer und äußerer Hemmungen, damit die Verbrechen möglich und dann vertuscht wurden.
In seinem Beitrag fragt Jan Loffeld weit über die aktuelle Aufarbeitung der Krise hinaus, welche Konsequenzen für zukünftige Mitarbeiter:innen der Kirche, ihre Auswahl und Ausbildung zu ziehen sind. Er schlägt drei Neuverortungen vor, die den hilf- und wirkungslosen Wiedervereindeutigungsversuchen als Krisenreaktion entgegenlaufen. In Rückgriff auf die Forschung von Bourdieu und deren Verarbeitung durch H.-J. Sander plädiert er dafür, für die kirchlichen Berufe vorrangig auf „Erben“ zu setzen: Menschen, die unabhängig von Kirche eine gesicherte Existenz haben – beispielsweise durch eine vorgängige Berufsausbildung – und deshalb aus einem Habitus innerer Souveränität der Institution gegenüber agieren. Als weitere Aspekte führt er Leidenschaft für das Evangelium und die Fähigkeit an, Glaube so zu übersetzen, dass das „Verlangen geweckt wird, selbst den eigenen Weg zu suchen“.
Der Rechtswissenschaftler Philipp B. Donath zeigt in seinem Beitrag auf, wie Kinderschutz und Kinderrechte zentral und unbedingt bindend in den verschiedenen ineinandergreifenden Rechtssystemen vom Völkerrecht bis zur Konkretisierung im Familien- und Sozialrecht verankert sind. Die Darstellung läuft auf die eigentlich selbstverständliche, aber in der Vergangenheit keineswegs allgemein akzeptierte Feststellung hinaus, dass „Kinderschutz keine eigene Angelegenheit der Kirche“ ist und deshalb in keiner Weise in den Bereich der grundgesetzlich garantierten Sonderrechte des Selbstbestimmungsrechts fällt.
Der Beitrag von Tillmann Bartsch, Kriminologe und Strafrechtler, ist dazu angetan, erhebliche Enttäuschung auszulösen, beschreibt er doch die begrenzte Wirkung des Strafrechts und die großen Hürden, die der Verurteilung von sexueller Gewalt entgegenstehen. Seine Folgerung jedoch ist zwingend, dass nämlich die Prävention sexueller Gewalt neben dem Strafrecht vorrangig auf soziale Kontrolle und den Abbau kriminalitätsbegünstigender Machtstrukturen setzen muss.
Mit Rebekka Burke kommt eine Praktikerin zu Wort, die tagtäglich mit Institutionellen Schutzkonzepten zu tun hat. Sie beobachtet in Gemeinden und Schulen eine Konzentration auf den Text des Schutzkonzeptes, während eigentlich der Prozess der Auseinandersetzung und der kontinuierlichen Arbeit am Institutionellen Schutzkonzept im Mittelpunkt stehen muss. Sie fordert, Kinderschutz und entsprechende Prävention in alle Ausbildungsgänge zu integrieren und will bei kirchlichen Mitarbeiter:innen „eine Kompetenz, dran zu bleiben“ gefördert sehen.
Der Kirchenrechtler Thomas Neumann fasst die einschlägigen Canones des kirchlichen Strafrechts zusammen. Auch er konstatiert, dass das Strafrecht keine generalpräventive Kraft hat. Es dient dazu, die Wiederholung zu unterbinden. Im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des Strafrechts hebt er vor allem die Offizialmaxime hervor. Dahinter verbirgt sich die Pflicht der kirchlichen Autoritäten zur Verfolgung der Straftaten, wobei sie gemäß dem Amtsermittlungsgrundsatz die Pflicht haben, die Präsumption der Unschuld des Beklagten zu entkräften. Diese Aufgabe liegt also keineswegs beim Beschwerdeführenden, sondern ist, vergleichbar der Tätigkeit einer Staatsanwaltschaft, von der kirchlichen Autorität selbst zu leisten. Durch die Neufassung des kirchlichen Strafrechts ist partiell ein neues Schutzgut – Würde, körperliche und seelische Unversehrtheit – geschaffen worden, allerdings nur für den Bereich der Kinder und Jugendlichen, während die Strafandrohung bei Delikten gegen Erwachsene nach wie vor den Amtspflichtverletzungen der Kleriker zugeordnet ist.
Es ist sicher nicht Aufgabe eines Kirchenrechtlers in einem knappen Artikel dafür Lösungen und Verfahrensvorschläge anzubieten, aber in Folge des ersten Satzes von Thomas Neumann – „Besteht der Verdacht sexuellen Missbrauchs gegenüber einer konkreten Person, ergibt sich eine komplexe Situation in der Verantwortliche, Betroffene und weitere Personen vor einer schnell überfordernden Aufgabe stehen.“ – wünscht man sich einen weiteren Beitrag, der Interventionsnotwendigkeiten in die irritierten Systeme beschreibt.
Der Sammelband schließt und schlägt damit eine Brücke zum Bericht von Karl Haucke mit einem Beitrag von Julia van der Linde. Sie analysiert die besonderen Bedingungen und Belastungen, die sich in Erzählungen von Betroffenen eingewoben finden und plädiert dafür, Theologie narrations- und traumasensibel weiter zu entwickeln, damit sie den Berichten als Ausgangspunkt theologischer Arbeit gerecht werden kann. Als hermeneutischen Schlüssel bietet sie dafür die doppelte epistemische Ungerechtigkeit an, mit der Betroffene konfrontiert sind: die Zeugnisungerechtigkeit, dass also ihren Berichten wegen Vorurteilen gegen ganze Gruppen weniger geglaubt wird; und die Ungerechtigkeit, die dadurch entsteht, dass vielen Betroffenen adäquate Benennungen des erlittenen Unrechts nicht zugänglich gemacht wurden. Sie wirbt abschließend eindringlich um ein „Für-möglich-halten“ als Grundannahme narrationssensibler Theologie.
Den Autor:innen ist mit dem Sammelband eine ausgezeichnete Darstellung des aktuellen Standes der Aufarbeitung sexueller Gewalt in der Kirche gelungen. (Präventions-)Fachleute und kirchliche Verantwortliche finden hier in knapper Form die Grundlagen für Ihre Arbeit zusammengefasst. Wer sich neu mit den Hintergründen und Zusammenhängen befasst, wird vorbildlich an die Vieldimensionalität der Krise herangeführt. Wie es sich für wissenschaftliches Arbeiten gehört, werfen die Beiträge jedoch mehr Fragen auf, als sie beantworten. Diese Dokumentation ruft nach einer ganzen Reihe von weiterführenden theologischen und interdisziplinären Arbeiten, die die vielen Fäden und Fragen aufnehmen, die die Beiträge herausarbeiten.
Peter Hundertmark, Speyer