Es soll zusammenwachsen, was zusammengehört

Warum ist eigentlich, um das Brandt’sche Dictum aufzugrei­fen, auch 35 Jahre nach dem Mauerfall noch immer nicht zusammengewachsen, was zu­sammengehört? Was sich viel­leicht am deutlichsten in dem Wahlverhalten und den poli­tischen Mehrheiten im Os­ten Deutschlands zeigt, lässt nur erkennen, wie grundver­schieden die beiden Teile wa­ren – und (einander) immer noch sind –, die nach der Teilung wie­der zusammenwachsen sollen, und wie fremd sie einander geworden sind. In den 50 Jahren der Trennung hat sich die Mentalität der Menschen in beiden deutschen Staaten, ihre Alltagskultur, ihr Vertrauen in den Staat und seine Orga­ne, ihr Grundverständnis von Offenheit, Freiheit und Selbstbestimmung grund­legend unterschiedlich entwickelt. „Ei­nig deutsches Vaterland“, klang es 1989 bei der Öffnung der Mauer euphorisch herüber. Aber war jener Sehnsuchtsruf aus dem Osten – und ein entsprechen­der Widerhall im Westen – schon eine hinreichende Basis für ein Zusammen­gehen, das nicht nur technokratisch-administrativ gemanagt wurde, sondern auch in einem gemeinsamen Empfinden der Zusammengehörigkeit ihren Aus­druck fand? Begeisterung trägt nicht, wenn die „Mühen der Ebene“ (Bertolt Brecht) die große Vision verdunkeln und den schalen Beigeschmack haben, dass nicht beide Seiten mit gleicher Intensi­tät an der Überwindung der Unterschie­de interessiert sind. Ja, es lässt sich ganz grundsätzlich fragen, ob überhaupt ei­ne Basis für ein Zusammenwachsen, ei­nen gemeinsamen Vorrat an Grundüber­zeugungen, an kulturellen Werten und Prinzipen, gegeben ist, oder ob nicht das Auseinanderbrechen ehrlicher ist als das krampfhafte Zusammenhalten.

Zusammenwachsen meint offensicht­lich mehr als nur kulturelle Unterschie­de einzuhegen oder Andersdenkende auf dem Boden der Verfassung und inner­halb von Landesgrenzen zusammenzu­halten. Da reicht es nicht, Einheitsverträ­ge zu schließen und die Angleichung der Lebensverhältnisse politisch voranzutrei­ben, wenn es an gemeinsamen Überzeu­gungen fehlt. Und gerade die können nicht verordnet werden; sie müssen viel­mehr organisch wachsen: dort, wo Men­schen aufeinander zugehen, sich gegen­seitig ihre Erfahrungen erzählen und Le­bensperspektiven abgleichen. Insofern ist die Verfassung eines Gemeinwesens immer das Ergebnis gemeinsam geteil­ter Überzeugungen, meist über Genera­tionen hinweg entwickelt und etabliert, die dann allerdings auch bindende Kraft für das Zusammenleben beansprucht (im Sinn von verbindend und verbindlich).

Moderne, säkulare, multikulturel­le und gleichzeitig freiheitlich verfasste Gesellschaften können jedoch auch aus­einanderbrechen oder erodieren, wenn die verfassungsmäßig verankerten Wer­te und Grundüberzeugungen nicht mehr von der Mehrheitsgesellschaft geteilt werden. Das ist nun gerade, um mit Bö­ckenförde zu sprechen, „das große Wag­nis“, das der freiheitliche Staat um der Freiheit willen eingegangen ist: Er kann „einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Sub­stanz des einzelnen und der Homogeni­tät der Gesellschaft, reguliert.“ Das aber bedeutet, dass in einer multikulturellen Gesellschaft die konfliktreiche, strapazi­öse Pluralität von Überzeugungen, Welt­bildern, Wahrheitsansprüchen, Wertori­entierungen, Lebensweisen, kulturellen Prägungen, sozialen Lagen ausgehal­ten und ausgetragen werden muss. Denn „ohne ein Mindestmaß an Gemeinsam­keiten“, so Norbert Lammert, „erträgt eine Gesellschaft Vielfalt nicht. Ohne ein Mindestmaß an Gemeinsamkeiten, die alle miteinander verbindet, hält ei­ne Gesellschaft ihre Unterschiede nicht aus, und ihre Regeln verlieren an Plau­sibilität. Deswegen ist die Pflege des Ge­meinsamen nicht die Alternative zur Zu­lassung von Verschiedenheiten, sondern die Voraussetzung für die Vielfältigkeit einer Gesellschaft.“ Mit anderen Wor­ten: Es braucht ein Mindestmaß an To­leranz, „Strukturprinzip eines lebbaren Pluralismus“, eine „Kultur der Anerken­nung gleicher Lebens-und Freiheitsrech­te“, so Wolfgang Thierse: „Die Verant­wortung, für dieses ethische Fundament unseres Zusammenlebens tragen – ne­ben der besonderen staatlichen Zustän­digkeit im Bildungssystem – alle Bürger, insbesondere aber die kulturellen Kräfte einer Gesellschaft und darin eben auch und in besonderer Weise Religions-und Weltanschauungsgemeinschaften und al­so auch und gerade die christlichen Kir­chen.“

Wenn zusammenwachsen soll, was zusammengehört, in einer Gesellschaft mit ganz unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und Herkünften, geprägt von Singularitäten und diversen Identi­täten, dann braucht es nicht zuletzt ei­ne neue Erzählung von religiöser Kraft: der Bereitschaft, sich geistlich inspiriert und sozial engagiert in den Dienst glo­baler menschlicher Entwicklung zu stel­len, damit die Menschheit eine Zukunft hat. Auch davon wird in diesem Heft zu reden sein.