Warum ist eigentlich, um das Brandt’sche Dictum aufzugreifen, auch 35 Jahre nach dem Mauerfall noch immer nicht zusammengewachsen, was zusammengehört? Was sich vielleicht am deutlichsten in dem Wahlverhalten und den politischen Mehrheiten im Osten Deutschlands zeigt, lässt nur erkennen, wie grundverschieden die beiden Teile waren – und (einander) immer noch sind –, die nach der Teilung wieder zusammenwachsen sollen, und wie fremd sie einander geworden sind. In den 50 Jahren der Trennung hat sich die Mentalität der Menschen in beiden deutschen Staaten, ihre Alltagskultur, ihr Vertrauen in den Staat und seine Organe, ihr Grundverständnis von Offenheit, Freiheit und Selbstbestimmung grundlegend unterschiedlich entwickelt. „Einig deutsches Vaterland“, klang es 1989 bei der Öffnung der Mauer euphorisch herüber. Aber war jener Sehnsuchtsruf aus dem Osten – und ein entsprechender Widerhall im Westen – schon eine hinreichende Basis für ein Zusammengehen, das nicht nur technokratisch-administrativ gemanagt wurde, sondern auch in einem gemeinsamen Empfinden der Zusammengehörigkeit ihren Ausdruck fand? Begeisterung trägt nicht, wenn die „Mühen der Ebene“ (Bertolt Brecht) die große Vision verdunkeln und den schalen Beigeschmack haben, dass nicht beide Seiten mit gleicher Intensität an der Überwindung der Unterschiede interessiert sind. Ja, es lässt sich ganz grundsätzlich fragen, ob überhaupt eine Basis für ein Zusammenwachsen, einen gemeinsamen Vorrat an Grundüberzeugungen, an kulturellen Werten und Prinzipen, gegeben ist, oder ob nicht das Auseinanderbrechen ehrlicher ist als das krampfhafte Zusammenhalten.
Zusammenwachsen meint offensichtlich mehr als nur kulturelle Unterschiede einzuhegen oder Andersdenkende auf dem Boden der Verfassung und innerhalb von Landesgrenzen zusammenzuhalten. Da reicht es nicht, Einheitsverträge zu schließen und die Angleichung der Lebensverhältnisse politisch voranzutreiben, wenn es an gemeinsamen Überzeugungen fehlt. Und gerade die können nicht verordnet werden; sie müssen vielmehr organisch wachsen: dort, wo Menschen aufeinander zugehen, sich gegenseitig ihre Erfahrungen erzählen und Lebensperspektiven abgleichen. Insofern ist die Verfassung eines Gemeinwesens immer das Ergebnis gemeinsam geteilter Überzeugungen, meist über Generationen hinweg entwickelt und etabliert, die dann allerdings auch bindende Kraft für das Zusammenleben beansprucht (im Sinn von verbindend und verbindlich).
Moderne, säkulare, multikulturelle und gleichzeitig freiheitlich verfasste Gesellschaften können jedoch auch auseinanderbrechen oder erodieren, wenn die verfassungsmäßig verankerten Werte und Grundüberzeugungen nicht mehr von der Mehrheitsgesellschaft geteilt werden. Das ist nun gerade, um mit Böckenförde zu sprechen, „das große Wagnis“, das der freiheitliche Staat um der Freiheit willen eingegangen ist: Er kann „einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert.“ Das aber bedeutet, dass in einer multikulturellen Gesellschaft die konfliktreiche, strapaziöse Pluralität von Überzeugungen, Weltbildern, Wahrheitsansprüchen, Wertorientierungen, Lebensweisen, kulturellen Prägungen, sozialen Lagen ausgehalten und ausgetragen werden muss. Denn „ohne ein Mindestmaß an Gemeinsamkeiten“, so Norbert Lammert, „erträgt eine Gesellschaft Vielfalt nicht. Ohne ein Mindestmaß an Gemeinsamkeiten, die alle miteinander verbindet, hält eine Gesellschaft ihre Unterschiede nicht aus, und ihre Regeln verlieren an Plausibilität. Deswegen ist die Pflege des Gemeinsamen nicht die Alternative zur Zulassung von Verschiedenheiten, sondern die Voraussetzung für die Vielfältigkeit einer Gesellschaft.“ Mit anderen Worten: Es braucht ein Mindestmaß an Toleranz, „Strukturprinzip eines lebbaren Pluralismus“, eine „Kultur der Anerkennung gleicher Lebens-und Freiheitsrechte“, so Wolfgang Thierse: „Die Verantwortung, für dieses ethische Fundament unseres Zusammenlebens tragen – neben der besonderen staatlichen Zuständigkeit im Bildungssystem – alle Bürger, insbesondere aber die kulturellen Kräfte einer Gesellschaft und darin eben auch und in besonderer Weise Religions-und Weltanschauungsgemeinschaften und also auch und gerade die christlichen Kirchen.“
Wenn zusammenwachsen soll, was zusammengehört, in einer Gesellschaft mit ganz unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und Herkünften, geprägt von Singularitäten und diversen Identitäten, dann braucht es nicht zuletzt eine neue Erzählung von religiöser Kraft: der Bereitschaft, sich geistlich inspiriert und sozial engagiert in den Dienst globaler menschlicher Entwicklung zu stellen, damit die Menschheit eine Zukunft hat. Auch davon wird in diesem Heft zu reden sein.