Wohlfahrtspolitik

Spieß, Christian/Große Kracht, Hermann- Josef (Hg.): Wohlfahrtspolitik in Zeiten der Säkularisierung. Analysen und Re­flexionen, Frankfurt/New York: Campus 2023, 330 S., ISBN 978-3-5939-51662-2

Die beiden Sozialethiker Spieß (Linz) und Große Kracht (Darmstadt) haben diesen Band aus Anlass des 80. Geburts­tages des Sozialethikers und Religions­soziologen Karl Gabriel herausgegeben. Im ersten Beitrag geht der Münstersche evangelische Sozialethiker Hans-Richard Reuter auf die Konzeption von Eduard Heimann ein, die er mit „Solidarität als soziale Freiheit“ kennzeichnet. Heimann hatte in den 20er Jahren des 20. Jahr­hunderts über die Rolle von Sozialpolitik innerhalb einer kapitalistischen Ordnung reflektiert und dieser die Funktion zuge­wiesen, den Arbeitern reale Freiheiten zu ermöglichen. Heimann kritisierte die So­zialpolitiken der beiden christlichen Kir­chen, die ihm zu wenig systemkritisch erschienen und sich eher durch ein in­dividualistisches Verständnis des Liebes­gebots auszeichneten.

Der Bochumer Sozialethiker Jonas Hagedorn beschäftigt sich mit dem ka­tholischen Richtungsstreit in der Wei­marer Republik über die Ausgestaltung intermediärer Formen zwischen Indivi­duum und Staat, wie sie von Universa­listen, christlichen Sozialisten und Soli­daristen entwickelt wurden. Durch den Solidaristen Nell-Breuning flossen die­se Vorstellungen als „berufsständische Ordnung“ in die Sozialenzyklika „Qua­dragesimo anno“ ein. Das dort herausge­stellte „Subsidiaritätsprinzip“ entspricht Problemstellungen einer modernen, aus­differenzierten Gesellschaft. Hagedorn hält es daher für verfehlt, wenn versucht wurde, dieses Prinzip in vormodernen Gesellschaften zu finden, wie es einige Vertreter eines statischen Naturrechts­ansatzes getan hatten.

Der Göttinger Soziologie Berthold Vogel thematisiert die Staatsbedürf­tigkeit der modernen Gesellschaft an­hand der Vorstellungen von Ernst Forst­hoff. Dies gilt vor allem für die Daseins­vorsorge im modernen Wohlfahrtsstaat. Die unverzichtbare Bedeutung des Staats wurde in jüngster Zeit durch die Pande­mie, den Ukraine-Krieg und die ökolo­gische Transformation verstärkt sicht­bar. Für die Resilienz der Gesellschaft kommt nach Auffassung von Vogel der lokalen staatlichen Ebene besondere Be­deutung zu.

Hermann-Josef Große Kracht setzt sich mit den Überlegungen von Böcken­förde zum Sozialstaat in der Industrie­gesellschaft auseinander. Böckenför­de greift Positionen des Freiherrn Lo­renz von Stein aus dem 19. Jahrhundert auf, der dem Staat eine über Rechtstaat hinausgehende Aufgabe sozialstaatli­cher Korrektur der Marktwirtschaft zu­wies. Böckenförde wollte zwar an der freiheitsichernden Unterscheidung von Staat und Gesellschaft festhalten, vertrat Anfang der 70er Jahre auch ein Konzept umfassender sozialgestaltender Staats­aufgaben. Diese Position hat er aber 15 Jahre später modifiziert und sich für weniger umfangreiche Staatsinterventi­onen eingesetzt. Große Kracht weist auf die Kontroverse mit dem anderen katho­lischen Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hin, der die Steuerprogression nach oben hin begrenzen wollte.

Der Bremer Politikwissenschaftler Frank Nullmeier behandelt dann den Be­dürfnisbegriff und die Sozialstaatsana­lyse in der kritischen Theorie. Nullmeier macht deutlich, dass Adorno, Horkhei­mer, Marcuse und Honneth aufgrund ihrer fundamentalen Systemkritik einer Bedarfsgerechtigkeit im Sozialstaat keine systematische Bedeutung zukommen lie­ßen. In der Gegenwart könnten Diskurse der Angemessenheit von Konsumbedürf­nissen angesichts von Umweltkrise und Klimawandel neue Relevanz erhalten. Christian Spieß geht in seinem Bei­trag auf die „wohlfahrtsstaatliche Aner­kennungsordnung und die katholische Sozialverkündigung“ ein. Er setzt sich mit der Anerkennungstheorie von Honneth und Nancy Frasers Kritik daran ausein­ander. Spieß arbeitet das Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Gleichheit und individueller Bedürfnisgerechtig­keit heraus. Kirchliche Sozialverkündi­gung zielt mit der Betonung der „Option für die Armen“ auf eine umfassende In­klusion an. Er sieht eine größere Nähe der kirchlichen Sozialverkündigung zur Anerkennungstheorie als zur Gerechtig­keitstheorie von Rawls.

Die Linzer Privatdozentin für Sozial­ethik Katja Winkler behandelt den Capa­bilities Approach von Nussbaum und Sen als möglichen Legitimationsansatz des Wohlfahrtsstaates. Diese vor dem Hinter­grund der Entwicklungsländerforschung (Indien) bzw. aus den USA stammenden Ansätze werden daraufhin befragt, wel­che Impulse sie für Herausforderungen des Sozialstaates angesichts von Glo­balisierung, Heterogenität der Lebens­formen und Pluralisierung von Gesell­schaften bieten können. Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass durch die De­finition bestimmter Grundbedürfnisse und Grundfertigkeiten die Bedürfnis­se bestimmter Menschen ausgeschlos­sen werden. Manche von diesen können sich selbst nicht öffentlich wirksam ar­tikulieren, so dass etwa Wohlfahrtsver­bände als Anwälte auftreten. In der his­torischen Entwicklung des Sozialstaates sind immer wieder neue Gruppen bzw. Bedarfe von Personen „entdeckt“ wor­den, die – als bisher nichtorganisierte Gruppen – vergessene Personen waren, die „schweigend leiden“ (Mancur Olson jr. 1965). Die Kritik am Capabilities Ap­proach kann nicht so ganz überzeugen, weil der Rechtstaat spezielle, auf den Einzelfall zugeschnittene Gesetze aus­schließen muss, und die Allgemeinheit von Gesetzen im Grenzfall immer als ge­wisse Härte oder ungerechtfertigte Be­günstigung empfunden wird. Hier hät­te das zentrale Dilemma des deutschen Sozialstaates, den man in einem 3200 Seiten starken Sozialgesetzbuch recht­lich normiert hat, angesprochen werden können: dass man unterschiedlichen Le­benslagen einerseits gerecht werden will, aber angesichts der Fülle an Vorschriften und der damit bestehenden zwangsläufi­gen Intransparenz potenzielle Empfänger gar nicht erst erreicht. Auch die Sozial­administrationen sind kaum in der Lage, fehlerfrei die differenzierten Gesetze und Ausführungsverordnungen umzusetzen.

Eine höchstaktuelle Fragestellung be­handelt der Bremer Politikwissenschaft­ler Philip Manow, der der Frage nach­geht, ob katholischer Wähler häufiger die AFD wählen. Er setzt sich dabei mit der These auseinander, dass in ehemali­gen preußischen Gebieten die AFD weni­ger Stimmen gewonnen hatte als in an­deren Regionen Deutschlands, weil dort ein organisierter Milieukatholizismus bis heute einer Radikalisierung entgegen­steht. Manow vertritt die Gegenthese, dass dort, wo CDU-Landesverbände (bzw. die CSU) konservativer ausgerich­tet sind als die Bundes-CDU höhere Stimmenanteile für die AFD unter Ka­tholiken zu finden seien. Ursache dafür sei der Linksschwenk der Bundespartei. Da Rheinland-Pfalz sich aus ehemaligen preußischen und ehemaligen bayrischen Gebieten zusammensetzt, versucht Ma­now seine These anhand dortiger Land­tagswahlen empirisch zu untermauern.

Die Göttinger Soziologin Ilona Ost­ner widmet sich dem Zusammenhang von Frauenfrage, Frauenrechten und Religion. Sie schildert zunächst reli­giöse Vorstellungen, die die Unterord­nung von Frauen unter Männern legiti­mieren. Im 19. Jahrhundert ergaben sich durch evangelische Diakonissinnen und in katholischen Orden für Frauen Lebens­formen außerhalb ihrer Herkunftsfami­lie und einer Eheschließung, die ihnen einen anerkannten sozialen Status und soziale Absicherung ermöglichten. Ost­ner stellt den radikalen Wandel der Rolle der Frau, der Institution Ehe und der Fa­milie im 20. Jahrhundert und zu Beginn des 21. Jahrhunderts (z. B. Leihmutter­schaft, gleichgeschlechtliche Paare mit Kind) und ihre immer schärfere Distanz zum normativen Ideal der Katholischen Kirche heraus.

Der Münstersche Ökonom Aloys Prinz behandelt Wohlfahrtspolitik im Span­nungsfeld von Religion, Politik und öko­nomischer Realität. In seinem theore­tisch fundierten und empirisch belegten Beitrag weist Prinz auf die Problema­tik hin, dass eine größere Heterogenität der Gesellschaft (durch Verlust religiö­ser Bindungen, Migration, Individuali­sierung etc.) die ökonomischen Grund­lagen eines Sozialstaates unterminie­ren kann, weil gesellschaftliche Normen und soziale Kontrolle nicht mehr hinrei­chend eine zu großzügige Inanspruch­nahme von Sozialleistungen begrenzen und eigenverantwortliche Vorbeugung begünstigen. Ein expansiver Sozialstaat kann zur Minderung von wachstums­fördernden Nettoinvestitionen führen und damit seine eigenen ökonomischen Grundlagen untergraben.

Bernhard Emunds widmet sich dem schon früher bestehenden Problem von Wohnungsmangel in deutschen Me­tropolregionen. Er behandelt katho­lische Initiativen und Aktivitäten, die seit dem 19. Jahrhundert ausreichen­den Wohnraum zur Verfügung stellen. Er ordnet diese Aktivitäten sowohl in den kirchlichen Kontext (kath. Famili­enbild) als auch in gesellschaftliche De­batten über Bodenrente und Bodenbe­steuerung ein. Abschließend skizziert Emunds einige Überlegungen zu mög­lichen aktuellen kirchlichen Beiträgen der Wohnungsbauförderung, wobei er aus ökologischen Gründen der Förde­rung freistehender Eigenheime skep­tisch gegenübersteht, aber im Geschoss­bau Eigentumswohnungen oder genos­senschaftliches Gemeinschaftseigentum für sinnvoll hält. Er weist auf die niedrige Wohneigentumsquote im europäischen Vergleich in Deutschland hin, ohne sie zu analysieren. Diese beruht zum einen dar­auf, dass aus südeuropäischen Auswan­dererländern eher Mieter als Haus- und Grundbesitzer auswandern und dort die Zahl der Haushaltsmitglieder größer ist. Wegen der niedrigen Jugendarbeitslo­senquote in Deutschland können junge Leute eher aus ihrem Elternhaus in eine Mietwohnung ausziehen, was seit 1950 zu jährlich steigenden Pro-Kopf-Wohn­flächen führt.

Die Münstersche Soziologin Chris­tel Gärtner behandelt die Weitergabe des Glaubens in der Generationenabfol­ge im katholischen Milieu. Dabei werden drei intensive Familieninterviews in ver­schiedenen Generationenzusammenhän­gen wiedergegeben und interpretiert.

Abschließend thematisiert der Tübin­ger Sozialethiker Matthias Möhring-Hes­se Säkularität als Verarbeitungsform von Pluralität. In modernen, ausdifferenzier­ten Gesellschaften gibt es säkulare Le­bensbereiche, in denen Angehörige ver­schiedener Religionen aufeinandertref­fen. Sie werden dort mit Phänomenen konfrontiert, die teilweise im Kontrast zu ihren überlieferten Wertvorstellun­gen stehen. Dies zwingt sie in Auseinan­dersetzungen, die Reaktionen hervor­rufen müssen, die aber konträr sein kön­nen, nämlich eine fundamentalistische Verhärtung als auch eine Pluralisierung von Religionsgemeinschaften selbst. Oh­ne dass Möhring-Hesse dies an Beispie­len erläutert, wäre hier etwa an die Rol­le von Frauen zu denken, die zunehmend in Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesundheitswesen Führungspositionen einnehmen, während sie in einigen Re­ligionsgemeinschaften von Leitungspo­sitionen ausgeschlossen sind.

Der Band enthält eine Vielzahl von Beiträgen, die wichtige Denkanstöße bieten und zum weiteren Nachdenken anregen. Ihre Breite entspricht den For­schungsinteressen von Karl Gabriel, in­dem er Aufsätze aus Sozialethik, So­zial- und Wirtschaftswissenschaften versammelt. Dabei werden sowohl eher ideengeschichtlich angelegte Beiträge als auch Forschungen zu aktuellen He­rausforderungen präsentiert. Trotz der Vielzahl der Beiträge bleiben einige As­pekte ausgeblendet.

Es fällt auf, dass – im Gegensatz zur ökumenischen Sozialverkündigung der Kirchen in Deutschland – der Begriff So­ziale Marktwirtschaft keine Rolle spielt, obwohl er im Bewusstsein der deutschen Bevölkerung tief verankert ist und die hohe Wertschätzung des Sozialstaates zum Ausdruck bringt.

In den auch historisch angeleg­ten Beiträgen wird nicht aufgegriffen, dass für die deutsche Diskussion in den 70er Jahren das schwedische Modell des Wohlfahrtsstaates eine große Bedeu­tung hatte. Indem dieses Konzept mit einer Staatsquote von 60 % aber ökono­misch in die Krise geriet und einige Maß­nahmen (Kindesentzug aus Familien zur Sicherstellung der Inklusion) als Men­schenrechtsverletzungen vom Europä­ischen Menschengerichtshof verurteilt wurden, wurden zwei zentrale Grenzen von Wohlfahrtsstaatlichkeit deutlich.

Joachim Wiemeyer, Osnabrück