Betrachtet man, welche Kosten Eltern bei der Erziehung und Ausbildung von Kindern übernehmen, aus deren Beiträgen die Alterssicherung der gesamten älteren Generation finanziert wird, erscheint die gegenwärtige Anrechnung von Erziehungszeiten im Rentenrecht als unzureichend. Allgemeine familienpolitische Leistungen außerhalb des Rentensystems gleichen die Nachteile von Familien ebenfalls noch nicht aus. Ausgehend vom aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Behandlung von Familien im deutschen Sozialversicherungssystem1 behandelt das Gespräch, wie umlagefinanzierte Sicherungssysteme aus ökonomischer Sicht funktionieren und welche Konsequenzen das für ihre Ausgestaltung haben sollte. Diskutiert werden daneben Ansatzpunkte, um die zukünftige Finanzierbarkeit des Rentensystems zu verbessern, wie eine längere Lebensarbeitszeit oder höhere Zuwanderung.
Von Martin Werding