Eigentum verpflichtet

Bochmann, Christian/Driftmann, Friederike (Hg.): Generation Verantwortung. Wenn Eigentum verpflichtet, Freiburg i. Br.: Herder 2021, 351 S. ISBN 978-3- 451-38873-6

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemein­heit dienen.“ (Art. 14, 2 GG) Wohl kein Artikel unserer Verfassung enthält so viel ‚katholische Soziallehre pur‘ wie diese Be­stimmung zur Rolle und Funktion des Pri­vateigentums. Wenn nun ein umfang­reicher Band mit 34 Kurztexten aus den Eigentümerkreisen der bundesdeutschen Familienunternehmen erscheint, der sich unter den Programmbegriff der ‚Ver­antwortung‘ stellt und sich die GG-Ver­pflichtung im Untertitel explizit zu eigen macht, dann darf man gespannt sein. Hier liegt eine breite Selbstpositionierung un­serer Familienunternehmer:innen vor, die weiterhilft, wenn man wissen will, was in diesen Kreisen in Sachen Verantwortung und Sozialpflichtigkeit ihres Eigentums gedacht wird. Wie und wofür wird hier Verantwortung übernommen? Nur für den Bestand und die Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens oder auch für das Wohlergehen der Mitarbeitenden, für die Gesamtheit der Stakeholder, für Klima und Umwelt, für die Zukunft der Demo­kratie und den sozialen Zusammenhalt? Und wie denkt man hier über die Not­wendigkeit sozialer Umverteilung, über eine nachdrückliche Erhöhung von Erb­schaft-, Schenkung- und Vermögensteu­ern? Schließlich werden heute – wieder einmal – die Stimmen von Wohlhaben­den immer lauter, die einfordern, dass man sie endlich fair und gerecht besteu­ern möge (vgl. taxmenow.eu).

Der Band besteht aus Originalbei­trägen von mehr oder weniger jungen Eigentümer:innen, die ihre Unterneh­men von ihren Eltern übernommen ha­ben (Geburtsjahrgänge von 1966–1993). Es handelt sich vielfach um biografisch-berufliche Erfahrungsberichte, die in­teressante Einblicke in die Lebenswege von Unternehmenserb:innen und die ver­schiedenen Rechtsformen von Unterneh­men und Unternehmensübertragungen eröffnen. Sehr oft geht es auch schlicht um ausführliche – und mitunter pene­trante – Werbung für das eigene Unter­nehmen, gemischt mit erheblicher Be­geisterung über die eigene unterneh­merische Großartigkeit. So erfährt man etwa, dass der beste Sekt der Republik aus dem rheinhessischen Flörsheim-Dalsheim kommen dürfte, dass nichts über Kau­bonbons aus Michelstadt im Odenwald geht und dass gediegener Goldschmuck in feinster Verarbeitung im westfälischen Münster „komponiert“ wird, um „Bleiben­des zu schaffen“ und „Neues hervorzu­bringen“ (244).

Überraschend selten findet sich offe­ne Polit-Propaganda. Hier ist eigentlich nur der Beitrag von Sarna Röser, der Bun­desvorsitzenden des Wirtschaftsverban­des ‚Die Jungen Unternehmer‘, zu nen­nen, der dazu aufruft, „den üblichen Um­verteilungsorgien“ endlich ein Ende zu setzen und „zu einer gelebten Sozialen Marktwirtschaft“ zurückzufinden (61). Durchaus stolz erinnert sie daran, dass es den verschiedenen Initiativen der Fa­milienunternehmen im Jahr 2013 ge­lungen ist, die damaligen Pläne der SPD und der Grünen zur Wiedereinführung der Vermögensteuer zu verhindern (vgl. 59). Ähnlich beklagt auch Charlotte Fin­ger, geschäftsführende Gesellschafterin der Maschinenfabrik Mönninghoff und der Chemnitzer Zahnradfabrik, dass sich der „Daseinsvorsorgestaat“ ständig aus­weite, während „die unternehmerische Freiheit genommen oder massiv einge­schränkt wird“ (266 f.).

Lässt man die Beiträge Revue passie­ren, fällt vor allem auf, dass in nahezu al­len Statements von der ‚Verantwortung‘ für den Fortbestand des eigenen Unter­nehmens die Rede ist. Ein Stichwort wie ‚Sozialpflichtigkeit‘ taucht dagegen über­haupt nicht auf. Und von tax me now-Be­strebungen findet sich keine Spur. Selbst eine wohlklingende Leerformel wie cor­porate social responsibility wird überra­schenderweise kaum bemüht. Sehr wohl aber findet sich der Hinweis, dass ‚Ver­antwortung‘ auch bedeuten könne, aus der Tarifbindung auszusteigen und die Produktion in Billiglohnländer zu verla­gern, wie man bei Axel Stürken, dem ge­schäftsführenden Gesellschafter eines mittelständischen Herstellers von Brief­markenalben, nachlesen kann. Die „Wahr­nehmung unternehmerischer Verantwor­tung“ sei schließlich, wie er betont, immer „eine Frage der Abwägung“ (314).

Geradezu erschreckend ist die Er­kenntnis, dass auch die Erderwärmung und der Klimawandel bei unseren jun­gen Familienunternehmen offensicht­lich nur eine sehr geringe Rolle spielen. Es findet sich nur ein einziger Beitrag (von Henner Buhck, dem geschäftsfüh­renden Gesellschafter eines norddeut­schen Umweltdienstleisters), der expli­zit für die systematische Einführung von Klimaschutzprojekten eintritt, deren ho­he Werbebedeutsamkeit betont und dar­auf hinweist, dass es „am Markt übrigens zahlreiche Dienstleister“ (159) gibt, die Unternehmen entsprechend beraten kön­nen und wollen (wobei er wohl auch an sein eigenes Unternehmen denkt).

Hinweise auf den im Untertitel des Bandes angesprochenen Art. 14, 2 GG muss man mühsam suchen. Direkt ange­sprochen wird diese Bestimmung eigent­lich nur von Fabian Kienbaum, dem Chief Empowerment Officer der Kienbaum Consultants International GmbH. Kien­baum behauptet, Art. 14 GG enthalte die „Feststellung“, Eigentum sei „ein hohes Gut“ und „eine herausfordernde Pflicht“; ein solche Pflicht verstehe sich „für ech­te Familienunternehmer“ aber von selbst und müsste im Grundgesetz eigentlich „nicht niedergeschrieben sein“ (105). Dass sich diese ‚herausfordernde Pflicht‘ nicht nur auf das Wohl der Firma und ihrer Be­schäftigten, sondern auf ‚das Wohl der Allgemeinheit‘ bezieht, scheint ihm völlig fremd zu sein; und leider nicht nur ihm: Die jungen Familienunternehmer:innen scheinen Art. 14, 2 GG schlicht nicht zu kennen, geschweige denn ihm irgend­einen normativen Gehalt zuzugestehen.

Am Ende legt man den Band mit ei­ner beträchtlichen Enttäuschung aus der Hand. Man hatte sich schließlich daran gewöhnt zu glauben, dass die deutschen Familienunternehmen mit ihrem Haf­tungsrecht und ihrer Standorttreue im Vergleich zum american way of capita­lism über ein klares Bewusstsein von der ‚Sozialpflichtigkeit‘ ihres Eigentums ver­fügen. Diesen Glauben wird man aber wohl aufgeben müssen. Interessant wä­re nun, für die Zeit der frühen Bundes­republik zu erforschen, wie es um das so oft beschworene Verantwortungs­bewusstsein für die ‚Sozialpflichtig­keit des Eigentums‘ in der Eltern- und Großelterngeneration unserer heutigen Familienunternehmer:innen bestellt war. Womöglich könnte sich am Ende heraus­stellen, dass der liebgewonnene Glaube an das sozial verantwortliche Familien­unternehmertum zu den großen Lebens­lügen der alten Bonner wie der neuen Berliner Republik gehört.

Herrmann-Josef Große Kracht, Darmstadt