Bochmann, Christian/Driftmann, Friederike (Hg.): Generation Verantwortung. Wenn Eigentum verpflichtet, Freiburg i. Br.: Herder 2021, 351 S. ISBN 978-3- 451-38873-6
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Art. 14, 2 GG) Wohl kein Artikel unserer Verfassung enthält so viel ‚katholische Soziallehre pur‘ wie diese Bestimmung zur Rolle und Funktion des Privateigentums. Wenn nun ein umfangreicher Band mit 34 Kurztexten aus den Eigentümerkreisen der bundesdeutschen Familienunternehmen erscheint, der sich unter den Programmbegriff der ‚Verantwortung‘ stellt und sich die GG-Verpflichtung im Untertitel explizit zu eigen macht, dann darf man gespannt sein. Hier liegt eine breite Selbstpositionierung unserer Familienunternehmer:innen vor, die weiterhilft, wenn man wissen will, was in diesen Kreisen in Sachen Verantwortung und Sozialpflichtigkeit ihres Eigentums gedacht wird. Wie und wofür wird hier Verantwortung übernommen? Nur für den Bestand und die Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens oder auch für das Wohlergehen der Mitarbeitenden, für die Gesamtheit der Stakeholder, für Klima und Umwelt, für die Zukunft der Demokratie und den sozialen Zusammenhalt? Und wie denkt man hier über die Notwendigkeit sozialer Umverteilung, über eine nachdrückliche Erhöhung von Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuern? Schließlich werden heute – wieder einmal – die Stimmen von Wohlhabenden immer lauter, die einfordern, dass man sie endlich fair und gerecht besteuern möge (vgl. taxmenow.eu).
Der Band besteht aus Originalbeiträgen von mehr oder weniger jungen Eigentümer:innen, die ihre Unternehmen von ihren Eltern übernommen haben (Geburtsjahrgänge von 1966–1993). Es handelt sich vielfach um biografisch-berufliche Erfahrungsberichte, die interessante Einblicke in die Lebenswege von Unternehmenserb:innen und die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und Unternehmensübertragungen eröffnen. Sehr oft geht es auch schlicht um ausführliche – und mitunter penetrante – Werbung für das eigene Unternehmen, gemischt mit erheblicher Begeisterung über die eigene unternehmerische Großartigkeit. So erfährt man etwa, dass der beste Sekt der Republik aus dem rheinhessischen Flörsheim-Dalsheim kommen dürfte, dass nichts über Kaubonbons aus Michelstadt im Odenwald geht und dass gediegener Goldschmuck in feinster Verarbeitung im westfälischen Münster „komponiert“ wird, um „Bleibendes zu schaffen“ und „Neues hervorzubringen“ (244).
Überraschend selten findet sich offene Polit-Propaganda. Hier ist eigentlich nur der Beitrag von Sarna Röser, der Bundesvorsitzenden des Wirtschaftsverbandes ‚Die Jungen Unternehmer‘, zu nennen, der dazu aufruft, „den üblichen Umverteilungsorgien“ endlich ein Ende zu setzen und „zu einer gelebten Sozialen Marktwirtschaft“ zurückzufinden (61). Durchaus stolz erinnert sie daran, dass es den verschiedenen Initiativen der Familienunternehmen im Jahr 2013 gelungen ist, die damaligen Pläne der SPD und der Grünen zur Wiedereinführung der Vermögensteuer zu verhindern (vgl. 59). Ähnlich beklagt auch Charlotte Finger, geschäftsführende Gesellschafterin der Maschinenfabrik Mönninghoff und der Chemnitzer Zahnradfabrik, dass sich der „Daseinsvorsorgestaat“ ständig ausweite, während „die unternehmerische Freiheit genommen oder massiv eingeschränkt wird“ (266 f.).
Lässt man die Beiträge Revue passieren, fällt vor allem auf, dass in nahezu allen Statements von der ‚Verantwortung‘ für den Fortbestand des eigenen Unternehmens die Rede ist. Ein Stichwort wie ‚Sozialpflichtigkeit‘ taucht dagegen überhaupt nicht auf. Und von tax me now-Bestrebungen findet sich keine Spur. Selbst eine wohlklingende Leerformel wie corporate social responsibility wird überraschenderweise kaum bemüht. Sehr wohl aber findet sich der Hinweis, dass ‚Verantwortung‘ auch bedeuten könne, aus der Tarifbindung auszusteigen und die Produktion in Billiglohnländer zu verlagern, wie man bei Axel Stürken, dem geschäftsführenden Gesellschafter eines mittelständischen Herstellers von Briefmarkenalben, nachlesen kann. Die „Wahrnehmung unternehmerischer Verantwortung“ sei schließlich, wie er betont, immer „eine Frage der Abwägung“ (314).
Geradezu erschreckend ist die Erkenntnis, dass auch die Erderwärmung und der Klimawandel bei unseren jungen Familienunternehmen offensichtlich nur eine sehr geringe Rolle spielen. Es findet sich nur ein einziger Beitrag (von Henner Buhck, dem geschäftsführenden Gesellschafter eines norddeutschen Umweltdienstleisters), der explizit für die systematische Einführung von Klimaschutzprojekten eintritt, deren hohe Werbebedeutsamkeit betont und darauf hinweist, dass es „am Markt übrigens zahlreiche Dienstleister“ (159) gibt, die Unternehmen entsprechend beraten können und wollen (wobei er wohl auch an sein eigenes Unternehmen denkt).
Hinweise auf den im Untertitel des Bandes angesprochenen Art. 14, 2 GG muss man mühsam suchen. Direkt angesprochen wird diese Bestimmung eigentlich nur von Fabian Kienbaum, dem Chief Empowerment Officer der Kienbaum Consultants International GmbH. Kienbaum behauptet, Art. 14 GG enthalte die „Feststellung“, Eigentum sei „ein hohes Gut“ und „eine herausfordernde Pflicht“; ein solche Pflicht verstehe sich „für echte Familienunternehmer“ aber von selbst und müsste im Grundgesetz eigentlich „nicht niedergeschrieben sein“ (105). Dass sich diese ‚herausfordernde Pflicht‘ nicht nur auf das Wohl der Firma und ihrer Beschäftigten, sondern auf ‚das Wohl der Allgemeinheit‘ bezieht, scheint ihm völlig fremd zu sein; und leider nicht nur ihm: Die jungen Familienunternehmer:innen scheinen Art. 14, 2 GG schlicht nicht zu kennen, geschweige denn ihm irgendeinen normativen Gehalt zuzugestehen.
Am Ende legt man den Band mit einer beträchtlichen Enttäuschung aus der Hand. Man hatte sich schließlich daran gewöhnt zu glauben, dass die deutschen Familienunternehmen mit ihrem Haftungsrecht und ihrer Standorttreue im Vergleich zum american way of capitalism über ein klares Bewusstsein von der ‚Sozialpflichtigkeit‘ ihres Eigentums verfügen. Diesen Glauben wird man aber wohl aufgeben müssen. Interessant wäre nun, für die Zeit der frühen Bundesrepublik zu erforschen, wie es um das so oft beschworene Verantwortungsbewusstsein für die ‚Sozialpflichtigkeit des Eigentums‘ in der Eltern- und Großelterngeneration unserer heutigen Familienunternehmer:innen bestellt war. Womöglich könnte sich am Ende herausstellen, dass der liebgewonnene Glaube an das sozial verantwortliche Familienunternehmertum zu den großen Lebenslügen der alten Bonner wie der neuen Berliner Republik gehört.
Herrmann-Josef Große Kracht, Darmstadt