Hermann-Josef Große Kracht, Gerhard Schreiber (Hg.): Wechselseitige Erwartungslosigkeit? Die Kirchen und der Staat des Grundgesetzes – gestern, heute, morgen. Berlin, Boston: de Gruyter 2019, 400 S., ISBN 978-3-11-062007-8
Die Kirchen in Deutschland stehen inmitten großer Umwälzungen. Auch an das Staatskirchenrecht wurden in den vergangenen Jahren immense Anfragen gestellt. Vor diesem Hintergrund muss ein Buch Interesse hervorrufen, das sich unter der Frage „Wechselseitige Erwartungslosigkeit?“ mit den Kirchen und dem Staat des Grundgesetzes gestern, heute und morgen befasst. Ausgangsthese ist, dass die Entstehung des Grundgesetzes und die frühen Jahre der Bundesrepublik von hohen gegenseitigen Hilfe- und Unterstützungserwartungen von Staat und Kirche geprägt waren. Dieses Verhältnis werde jedoch davon abgelöst, dass Staat und Kirchen keine Erwartungen mehr aneinander stellten und indifferent nebeneinanderher lebten. Der Band geht zurück auf eine interdisziplinäre Tagung am 26./27. Januar 2018 aus Anlass des 40-jährigen Jubiläums des Instituts für Theologie und Sozialethik der Technischen Universität Darmstadt. Gleichwohl finden sich unter den Autoren keineswegs nur Theologen, sondern vor allem Historiker und Juristen. Zudem wurden weitere, über die Tagung hinausgehende Beiträge aufgenommen.
Der erste Teil des Bandes ist der historischen Dimension gewidmet. Christof Dipper skizziert, dass sich die katholische Kirche bei der Entstehung des Grundgesetzes auf die parlamentarische Demokratie eingelassen habe, da sie seit jeher auf eigene Politik angewiesen gewesen sei, während die evangelische Kirche ordnungstheologisch nach wie vor mit der Obrigkeit verbunden war. Er bilanziert für beide Kirchen große Defizite in der Haltung zur Demokratie. Mit Ausnahme der Weihnachtsansprache Pius’ XII. 1944 habe in der katholischen Kirche quasi bis heute keine Debatte dazu stattgefunden. Und auch die evangelische Kirche habe Jahrzehnte gebraucht, um die Demokratie als richtig anzuerkennen.
Kristian Buchna beschreibt den langwierigen Annäherungsprozess der evangelischen Kirche an die Bundesrepublik als „Hinkende Annäherung“. Dass, nachdem ihre Begleitung der Verhandlungen um das Grundgesetz aufgrund ihrer Orientierung an der nationalen Einheit unbeholfen bis dilettantisch anmutete, in den Folgejahren trotzdem eine Annäherung an den Staat stattfand, erfolgte für Buchna weniger aufgrund theoretischer Reflexion denn durch „praktische Aneignung und Mitarbeit“ (42). Die theoretische Annäherung des Protestantismus an die Demokratie untersucht Arnulf von Scheliha anhand ausgesuchter Theologen. Die Demokratie- Denkschrift aus dem Jahr 1985 sieht er als „Abschluss“ der theologischen Bewegung hin zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. In einem leider nur kurzen Ausblick geht er noch auf das Gemeinsame Wort „Demokratie braucht Tugenden“ (2006) und die Erklärung „Konsens und Konflikt“ (2017) ein. Das neue Gemeinsame Wort der Kirchen zur Demokratie aus dem Jahr 2019 findet leider keine Berücksichtigung mehr.
Mit der katholischen Kirche beschäftigen sich innerhalb des historischen Teils die Beiträge von Christoph Kösters und Klaus Große Kracht. Kösters belegt, dass zwar der politische Katholizismus der interkonfessionellen CDU eng mit der Entstehung des Grundgesetzes verbunden sei, dass die Kirche jedoch einen deutlich weiteren Weg zur demokratischen Kultur der Bundesrepublik zurückzulegen hatte. Beispielhaft schildert er dies an der Arbeit des Katholischen Büros und der Auseinandersetzung um die Bekenntnisschule in Niedersachsen von 1954 bis 1965, die er als „einen von demokratischen Lernerfahrungen bestimmten Paradigmenwechsel“ (105 f.) der Kirche darstellt. Demgegenüber widmet sich Klaus Große Kracht den Standortbestimmungen katholischer Laien in der Gründungsphase der Bundesrepublik und resultiert, dass die Haltung der Katholiken gegenüber der demokratischen Ordnung noch Ende der 50er Jahre nicht frei von Ambivalenzen gewesen sei.
Im zweiten Abschnitt des Buches stehen die Selbstverständigungsbemühungen der Kirchen in der Bundesrepublik im Fokus. Gerhard Schreiber untersucht die Erklärungen der EKD seit der Demokratie-Denkschrift und konstatiert, das daraus resultierende Bild changiere zwischen „dem selbstbewussten Anspruch, eine gesamtgesellschaftlich etablierte und für die Lebensdeutungen und Werthaltungen nicht nur ihrer Mitglieder relevante Größe zur gesellschaftlichen Normierung von Moral zu sein, und dem realistischen Eingeständnis des zunehmenden Bedeutungsverlustes christlicher Überzeugungen und kirchlicher Äußerungen für den gesellschaftspolitischen Diskurs“ (153). Die Position der katholischen Kirche zeichnet Hermann- Josef Große Kracht anhand von Stellungnahmen der Bischofskonferenz nach und stellt insbesondere die Grundwertedebatte der 70er Jahre als Lernprozess dar, so dass sich die Kirche heute „ganz selbstverständlich und mit innerer Überzeugung“ (177) zur parlamentarischen Demokratie und zum Grundgesetz bekenne. Große Kracht kritisiert allerdings, dass sich die Kirche nach wie vor „oberhalb der Gesellschaft angesiedelte Normierungskompetenzen“ vorbehalte (165). Er fordert hingegen, dass sich die Kirche als Teil der Zivilgesellschaft verstehen und auf ein staatsnäheres Arrangement verzichten müsse. Es geht ihm – und so er klärt sich sicher auch die Ausgangsthese des Buches – „um ein religionspolitisches Modell, in dem sich Staat und Kirche nicht wechselseitig vermeintliche Moraldefizite vorwerfen oder vom jeweils anderen politisch-institutionelle bzw. ideologisch-kulturelle Unterstützungsleistungen erwarten.“ (175).
Der dritte Abschnitt des Bandes versammelt vier Beiträge zum Religionsverfassungsrecht. Peter Unruh argumentiert, dass Säkularisierung, Individualisierung und Pluralisierung zwar zu einem Verlust an staatskirchenrechtlichen Selbstverständlichkeiten geführt hätten, dass das Religionsverfassungsrecht jedoch keineswegs grundsätzlich in Frage gestellt werden müsse, da die aktuellen Herausforderungen alle im Kontext des geltenden Rechts lösbar seien. Das Grundgesetz basiere nicht auf einer wechselseitigen Erwartungslosigkeit, sondern stehe der Religion positiv gegenüber. Insofern liefere das Religionsverfassungsrecht „eine gesunde Basis für ein auch zukünftig nicht indifferentes und erwartungsleeres, sondern vertrauensvolles, kooperatives und produktives Verhältnis von Staat und Religion“ (205). Für Gerhard Czermak statuiert das Grundgesetz „ein freiheitliches, kooperatives Trennungssystem mit umfassendem Neutralitätsgebot“ (209). Dieses werde jedoch gefährdet durch zahlreiche Privilegierungen, zu denen er selbst die Res mixtae zählt, und dadurch, dass nichtreligiöse Bürger in Rechtsprechung und Politik nahezu vollkommen ignoriert würden.
Mit Blick auf die Frage des Bandes verdient der Beitrag von Stefan Korioth besondere Beachtung. Ihm zufolge trifft die Grundthese der wachsenden Indifferenz zwischen Staat und Kirchen im freiheitlichen und säkularen Staat des Grundgesetzes nicht zu. Denn das Religionsverfassungsrecht setze auf einen Dialog zwischen Staat und Kirche. Wenn sich derzeit Gewichte und Interessen verschieben, so liege dies nicht am religionsfreundlichen Staat, sondern an einer zunehmend religiös indifferenten Gesellschaft. Das wachsende Desinteresse der Einzelnen an religiösen Inhalten ändere zwar keine Rechtsnormen, bedrohe aber deren Legitimität. Denn die Freiheitsräume, die das Religionsverfassungsrecht des Grundgesetzes einräume, setzten voraus, dass die religiösen Entfaltungsmöglichkeiten auch aktiv genutzt würden: „Ein religionsfreundliches Recht stirbt in einer religionsgleichgültigen Gesellschaft“ (253). Judith Hahn legt dar, dass der Staat in den frühen Jahren der Bundesrepublik den Kirchen die Funktion eines Grundkonsensproduzenten zugewiesen und deshalb den rechtlichen Spielraum der Kirchen besonders weit gestaltet habe. Doch die Erwartung des Staates werde heute nicht mehr umfassend eingelöst, so dass die ursprünglich institutionell angelegte Interpretation des Staatskirchenrechts heute zunehmend eine Veränderung der Lesart erfahre.
Im vierten, mit „Ausblicke“ überschriebenen Teil begründet zunächst Michael Haus, dass sich der demokratische und säkulare Staat zwar von seiner Grundlage christlicher Ideen emanzipiert habe. Mit Blick auf seine Funktionsprobleme könne er aber auch heute noch vom Potential des christlichen Glaubens profitieren. Christian Albrecht und Reiner Anselm entwerfen die Idee eines „Öffentlichen Protestantismus“ als einen Mittelweg zwischen einer liberalen Theologie, die zu viel Beteiligung der Kirche an tagespolitischen Debatten als Gefährdung des religiösen Kerns ansieht, und der „Öffentlichen Theologie“, die die Kirche aktiv in den ethisch-politischen Gegenwartsdiskussionen beteiligen will. Katholischerseits zeichnet Georg Essen die Entwicklung der kirchlichen Staatslehre seit Leo XIII. nach. Der Höhepunkt der Annäherung an die Demokratie und den ihr zugrundeliegenden Pluralismus sei mit der Enzyklika „Centesimus annus“ erreicht worden. Seitdem stelle das Lehramt jedoch wieder das Naturrecht in den Vordergrund. Dies laufe den Grundlagen der Demokratie und des liberalen Verfassungsstaates entgegen. Abschließend beschreibt der Jurist Horst Dreier die Entwicklung der Interpretation der unveränderten staatskirchenrechtlichen Verfassungslage in den vergangenen 70 Jahren und die gleichzeitige religionssoziologische Entwicklung als eine „Auswechslung des verfassungsrechtlichen Hintergrundes“ (352). Schließlich skizziert er religionsverfassungsrechtliche Perspektiven und kommt dabei u. a. auf den Vorschlag Christian Waldhoffs zurück, für Religionsgemeinschaften eine Rechtsform unterhalb des Körperschaftsstatus zu schaffen.
Die fast durchgehend äußerst lesenswerten Beiträge machen deutlich, dass sowohl über die Ausgangsthese des Buches als auch über die Ergebnisse der einzelnen Artikel diskutiert werden kann und muss. Die Frage nach der wechselseitigen Erwartungslosigkeit kann jedenfalls nicht einheitlich beantwortet werden. Der Tenor der Beiträge stimmt zuversichtlich, dass das Religionsverfassungsrecht des Grundgesetzes für die vielfältigen Herausforderungen, denen es derzeit gegenübersteht, gut gerüstet ist. Die Frage der Demokratie bleibt aber für die Kirchen auch in Zukunft ein großes programmatisches Thema.
Matthias Belafi, Düsseldorf