Theologie und Staat

Dietz, Alexander / Dochhorn, Jan / Kunze, Axel Bernd / Schwienhorst-Schönberger, Ludger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020, 264 S., ISBN 978-3-374-06636-0

Lebt die aktuelle Theologie von staat­lichen Voraussetzungen, die sie selbst nicht schaffen kann? Diese Umkehrung des bekannten Böckenförde-Theorems, das nach den religiösen Voraussetzun­gen des säkularen Rechtsstaats fragte, drängt sich bei der Lektüre des Bandes zur theologischen Wiederentdeckung des Staates zumindest als Frage auf. Den vier Autoren, paritätisch ökumenisch besetzt, aus der Systemischen Theologie, der So­zialethik und der Exegese des Alten und Neuen Testamentes, ist ein vielschich­tiger, aber kohärenter Weckruf gelun­gen, den Staat und die Staatsidee theo­logisch nicht links, oder besser „rechts“, liegen zu lassen.

Die Autoren legen insgesamt 39 pro­vokante Thesen vor, verantworten ihre jeweiligen Kapitel aber selbst. Für Ein­leitung und Ausblick, der die Debatte zur Bedeutung des Nationalstaates aus Amosinternational 4/2019 aufnimmt, stehen sie gemeinsam. Dem achthändi­gen Werk geht darüber nicht die Unter­scheidbarkeit des Anschlags seiner indi­viduellen Autoren verloren. Die Kohärenz der Argumentation erhält aber auch ei­ne stilistische Stringenz, die sich einer wohldurchdachten Monografie annähert.

Die Kapitel legen vier Zugänge: Alexander Dietz fragt kritisch an, ob die Staatsvergessenheit aus der Sünden­vergessenheit einer schwärmerisch ab­gedrifteten Theologie herrühren könnte. Ludger Schwienhorst-Schönberger for­muliert die steile These, dass politisch das Alte Testament der Weisheit letzter Schluss wäre. Jan Dockhorn zieht den Obrigkeitsgehorsam des Römerbriefs zum Argument für einen aufrechten Gang als staatstragender Christ heran. Axel Bernd Kunze verhandelt zunächst die Konsequenzen des schwindenden Verständnisses des Rechtsstaats bevor er der Frage nach den Lebensquellen des Gemeinwesens aus bildungsethischer Sicht nachgeht und dabei auch bei Bö­ckenförde ankommt. Schon an diesen knappen Hinweisen scheint durch, dass es den vier Autoren um nichts weniger als einen Frontalangriff auf die Posi­tionen der Theologie zur Politik gehen könnte. Und so ist es auch: Die Theo­logie und speziell die Sozialethik über­sehen den Staat eher als dass sie sich mit ihm auseinandersetzen. Falls eine Auseinandersetzung doch staatfindet, wird insbesondere der Nationalstaat meist vorschnell zugunsten einer diffu­sen Weltgemeinschaft abgewertet.

Schützenhilfe kann die Politikwissen­schaft der Theologie zumindest mit dem Verweis auf ein arg zugespitztes Staats­verständnis geben. Es scheint, dass Ge­org Jelineks Staatstrias von Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet, zudem na­tionalstaatlich und mit Fokus auf die Flüchtlingskrise überbelichtet, recht frei­händig durch die Zeiten durchgetragen wird. Aber passt eine solche Vorstellung aus dem nationalstaatlichen Ideenhim­mel des ausgehenden 19. Jahrhunderts auf das alte Israel, das römische Imperi­um und die Bundesrepublik im 21. Jahr­hundert? Antworten die Mitgliedstaa­ten der WHO im Coronamodus darauf wirklich mit Ja, nur weil das Mobilitäts­versprechen der Globalisierung dispen­siert wird und jeder Staatenlenker macht, was er will?

Wenn dem der Fall sein sollte, dann nur auf dem sehr abstrakten Niveau ei­ner Gewaltinstanz, die sich um die Si­cherheit ihres Bezugsobjekts innerhalb ihrer begrenzten Reichweite kümmert. Da die Autoren aber offensichtlich nicht in die Falle der Frage Augustins nach dem Unterschied von Staat und Räuberban­de geraten möchten, müssen sie diesen engen Gesichtskreis in den Kontext einer universalen, zumal christlichen, Gerech­tigkeitsanforderung stellen. Wenn man zu traditionellen Staatsvorstellungen, wie gefordert, zurückkehren möchte, dann ließe sich hinsichtlich der aristotelischen societas perfecta anführen, dass der in­terdependente Nationalstaat seine de­mokratische Legitimitätsgrundlage ver­lor, weil er nicht mehr für die Kongruenz von Herrschaftsbetroffenheit und Herr­schaftspartizipation sorgen kann. Einfach wird es aber auch nicht für die von der Universalität der Sollensansprüche her denkende Theologie. Denn sie verweist ja gerade nicht auf den Akteur Kirche als Organisationsinstanz globalen Regierens und des solidarischen Ausgleichs, sondern adressiert andere, die letztlich von Wil­len und Fähigkeit der Staaten abhängen.

Das starke zentrale Argument des Bandes liegt im Verweis auf die gleich­zeitig gottgegeben begrenzte, aber auch gottgefällig unerhörte Leistungsfähigkeit einer Machtkonzentration die im Sün­denstrudel der Weltzeit zumindest für die partikular organisierte Gruppe, – der die Autoren interessierende Fall bleibt eng­begrenzt das Staatsvolk einer modernen Nation – ein Minimum an Sicherheit und gutem Leben gewährleisten kann. Politi­sche Forderungen darüber hinaus werden so nicht nur begründungspflichtig, son­dern sie müssen auch belegen, dass sie das gottgewollte Minimum an Ordnung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Wa­rum aber Paulus gerade mit seiner Auf­wertung aller Obrigkeit den demokrati­schen Rechtstaat bevorzugt haben soll­te, muss noch geklärt werden.

Auf dem knappen Raum einer Rezen­sion lässt sich der Streit über den Staat nicht ausfechten. Die knappen Hinweise mögen ihn aber doch so befeuern, dass er anderswo ausgetragen wird. Denn eine engagierte Auseinandersetzung ist dem Buch wirklich zu wünschen.

Mariano Barbato, Passau