Internationale Konliktprävention

Peters, Daniel: Menschenrechtsschutz in der internationalen Gesellschaft. Ex­traterritoriale Staatenpflichten und Res­posibility to protect, Baden-Baden: No­mos/Münster: Aschendorff Verlag 2020 (= Studien zur Friedensethik Bd. 66), 405 S., ISBN 9783848760343

Wer der Meinung ist, dass die UNO ein überflüssiger, stets mit sich selbst im Streit befindlicher Debattierclub ist und ihre Deklarationen und Resolutionen nichts als wirkungslose Papiertiger, sollte dieses Buch lesen. Nicht dass das ein rei­nes Vergnügen wäre, dazu ist es viel zu dicht und anspruchsvoll. Aber wer sich vom Autor gleichsam an die Hand neh­men lässt, findet sich sehr rasch inmit­ten vielfältiger und gehaltvoller Über­legungen, Anstrengungen, Vorschläge, Interessen, Konflikte und Dilemmata. Stets kompetent angeleitet bekommt er schnell einen Eindruck davon, wie kom­pliziert unsere Wirklichkeit tatsächlich ist, wie fragil unser Zusammenleben und wie vieldimensional das erforderliche politische und diplomatische Management.

Das große Thema der Arbeit – ur­sprünglich eine sozialwissenschaftliche Dissertation in Kooperation mit dem Institut für Theologie und Frieden der Bundeswehr-Universität Hamburg – ist vereinfacht gesagt die internationale Konfliktprävention und deren Instru­menten-Kasten. Technischer ausgedrückt geht es um die Idee der Schutzverantwor­tung durch die Staaten, ihre Begründung und ihr Operationalisierung.

Der Hintergrund: „Generell können grundlegende Menschenrechte durch unterschiedliche Akteure, vor allem Staa­ten und Internationale Organisationen […] sowie nichtstaatliche Akteure, bei­spielsweise Rebellengruppen oder trans­nationale Unternehmen […] verletzt wer­den.“ (17) Dem entspricht das interna­tionale Menschenrechtsregime dadurch, dass es „in diverse Schutzagenden zer­gliedert [ist], die weitestgehend isoliert voneinander in verschiedene Teilbereiche des Völkerrechts hineinwirken.“ (17) Diese Fragmentierung hinterfragt der Vf. und erkennt im schon bestehenden Kon­zept einer staatlichen Schutzpflicht den Kern und Ausgangspunkt einer umfas­senden gestuften Schutzverantwortung der Staaten.

Nach der Darlegung des völkerrecht­lichen Sachstands in Sachen Menschen­rechtsschutz geht es dem Autor um die Herausarbeitung der Idee der Schutzver­antwortung aus den rechtspolitischen Diskursen über den Schutz vor Massen­verbrechen und über den Schutz vor Schädigungen im Zuge der globalisier­ten Weltwirtschaft. Im Anschluss daran wird das Konzept gestufter Verantwor­tung theoretisch in die Forschungstra­dition der sog. Englischen Schule (Re­ferenzautoren sind Raymond J. Vincent und Andrew Linklater) eingeordnet, die sich nach Meinung des Vf.s am intensivs­ten mit den verschiedenen Formen von Schädigungen, die durch transnational agierende Akteure verursacht werden, befasst hat. In zwei weiteren Hauptka­piteln werden dann die Responsibility to Protect (durchgängig abgekürzt als R2P) sowie die Zuschreibung extraterritorialer Schutzpflichten als die beiden möglichen kontextsensitiven Konzepte zur Opera­tionalisierung des Schutzes herausgear­beitet und ausführlich und vergleichend charakterisiert. Während es beim ersten über die Verhinderung von Massenver­brechen hinaus um Konfliktpräventi­on geht, ist der Fokus beim zweiten auf den Schutz der grundlegenden Men­schenrechte gerichtet. Bei der Zuschrei­bung extraterritorialer Schutz- und Sorg­faltspflichten zum Schutz grundlegen­der Menschenrechte geht es konkret um die Verhinderung bzw. Verantwortung für Schädigungen, die von Mitgliedsstaaten internationaler Organisationen im Zu­sammenhang von Schulden-Regimen auferlegt bzw. von den Heimatstaaten transnational agierender Unternehmen zugelassen werden. Zu den identifizier­ten Schädigungsformen – und hier wird es auch ethisch-theoretisch spannend – gehören ausdrücklich auch Fahrlässig­keit, Komplizenschaft und Unterlassung von Überwachung. In der politischen De­batte in Deutschland war dieses Kernan­liegen zuletzt präsent im Streit um das sog. Lieferkettengesetz, in der Schweiz im Umfeld der Volksabstimmung zur „Kon­zernverantwortungsinitiative“ vom No­vember 2020; letztere verlangte, dass Un­ternehmen mit Sitz in der Schweiz, die im Ausland gegen Menschenrechte und internationale Umweltstandards verstie­ßen, zivilrechtlich auch im Heimatland zur Rechenschaft gezogen werden kön­nen. Davon betroffen sind auch Infra­strukturmaßnahmen wie die Verpach­tung von großen Landflächen an aus­ländische Großinvestoren, durch die die Menschenrechte auf Nahrung, Wasser, Gesundheit und angemessene Unterkunft großer Teile der einheimischen Bevölke­rung verletzt und Konflikte befeuert wer­den können. Ausführlich wird über Initia­tiven und Schwierigkeiten, entsprechen­de Sorgfaltspflichten für Unternehmen im nationalen Recht und Möglichkeiten zu deren Überwachung und Durchset­zung informiert. Ein abschließendes Ka­pitel prüft die Chancen, Wege und auch Grenzen der Umsetzung dieser Schut­zidee im Rahmen der gegebenen Institu­tionen der internationalen Gesellschaft.

Im Zuge dieser konzeptionellen Über­legungen kommen auch ausführlich die bislang favorisierten Instrumente des Schutzes vor Menschenrechts-Verbre­chen und die Erfahrungen mit ihnen zur Sprache, also die sog. Humanitä­re Intervention (s. etwa 50–54 u. 177– 195 u. ö.), die Zuschreibung eigenstän­diger extraterritorialer Schutzpflich­ten zur Verhinderung von Völkermord, Sanktionen, die Praxis des Resettlements, die Restringierung der Rüstungsexporte, Peace-Keeping sowie die wirksame Absi­cherung der basalen sozialen und wirt­schaftlichen Menschenrechte durch in­ternationale Verträge. Dabei müssen die Staatenpflichten entlang der drei Verant­wortungsdimensionen Achtung, Schutz und Gewährleistung behandelt werden. Andererseits geht es auch um die Kri­tik der hochproblematischen Folgen der Strukturanpassungsprogramme, die mit der Vergabe von Krediten der interna­tionalen Finanzorganisationen verknüpft werden.

Die Arbeit ist, wenn man sich auf sie einlässt, von luzider Struktur und ge­danklicher Folgerichtigkeit. Einleitende Verbindungstexte, regelmäßige Zusam­menfassungen und übersichtliche Tabel­len unterstützen den Leser, auch den aus den angrenzenden Fachdisziplinen wie der Sozialethik. Unnötig erschwert wird die Lektüre durch die häufige und durch­gängige Benutzung von Kürzeln („IB-the­oretisch“ zum Beispiel) und die vielen, z. T. sehr umfangreichen englischsprachi­gen Textzitate, die nicht selten auch in deutsche Nebensätze integriert werden; ausgesprochen ärgerlich sind die nicht gerade wenigen Druckfehler, die in dem sonst ausgesprochen solide ausgestatte­ten Band verblieben sind.

Konrad Hilpert, Gräfeling