Peters, Daniel: Menschenrechtsschutz in der internationalen Gesellschaft. Extraterritoriale Staatenpflichten und Resposibility to protect, Baden-Baden: Nomos/Münster: Aschendorff Verlag 2020 (= Studien zur Friedensethik Bd. 66), 405 S., ISBN 9783848760343
Wer der Meinung ist, dass die UNO ein überflüssiger, stets mit sich selbst im Streit befindlicher Debattierclub ist und ihre Deklarationen und Resolutionen nichts als wirkungslose Papiertiger, sollte dieses Buch lesen. Nicht dass das ein reines Vergnügen wäre, dazu ist es viel zu dicht und anspruchsvoll. Aber wer sich vom Autor gleichsam an die Hand nehmen lässt, findet sich sehr rasch inmitten vielfältiger und gehaltvoller Überlegungen, Anstrengungen, Vorschläge, Interessen, Konflikte und Dilemmata. Stets kompetent angeleitet bekommt er schnell einen Eindruck davon, wie kompliziert unsere Wirklichkeit tatsächlich ist, wie fragil unser Zusammenleben und wie vieldimensional das erforderliche politische und diplomatische Management.
Das große Thema der Arbeit – ursprünglich eine sozialwissenschaftliche Dissertation in Kooperation mit dem Institut für Theologie und Frieden der Bundeswehr-Universität Hamburg – ist vereinfacht gesagt die internationale Konfliktprävention und deren Instrumenten-Kasten. Technischer ausgedrückt geht es um die Idee der Schutzverantwortung durch die Staaten, ihre Begründung und ihr Operationalisierung.
Der Hintergrund: „Generell können grundlegende Menschenrechte durch unterschiedliche Akteure, vor allem Staaten und Internationale Organisationen […] sowie nichtstaatliche Akteure, beispielsweise Rebellengruppen oder transnationale Unternehmen […] verletzt werden.“ (17) Dem entspricht das internationale Menschenrechtsregime dadurch, dass es „in diverse Schutzagenden zergliedert [ist], die weitestgehend isoliert voneinander in verschiedene Teilbereiche des Völkerrechts hineinwirken.“ (17) Diese Fragmentierung hinterfragt der Vf. und erkennt im schon bestehenden Konzept einer staatlichen Schutzpflicht den Kern und Ausgangspunkt einer umfassenden gestuften Schutzverantwortung der Staaten.
Nach der Darlegung des völkerrechtlichen Sachstands in Sachen Menschenrechtsschutz geht es dem Autor um die Herausarbeitung der Idee der Schutzverantwortung aus den rechtspolitischen Diskursen über den Schutz vor Massenverbrechen und über den Schutz vor Schädigungen im Zuge der globalisierten Weltwirtschaft. Im Anschluss daran wird das Konzept gestufter Verantwortung theoretisch in die Forschungstradition der sog. Englischen Schule (Referenzautoren sind Raymond J. Vincent und Andrew Linklater) eingeordnet, die sich nach Meinung des Vf.s am intensivsten mit den verschiedenen Formen von Schädigungen, die durch transnational agierende Akteure verursacht werden, befasst hat. In zwei weiteren Hauptkapiteln werden dann die Responsibility to Protect (durchgängig abgekürzt als R2P) sowie die Zuschreibung extraterritorialer Schutzpflichten als die beiden möglichen kontextsensitiven Konzepte zur Operationalisierung des Schutzes herausgearbeitet und ausführlich und vergleichend charakterisiert. Während es beim ersten über die Verhinderung von Massenverbrechen hinaus um Konfliktprävention geht, ist der Fokus beim zweiten auf den Schutz der grundlegenden Menschenrechte gerichtet. Bei der Zuschreibung extraterritorialer Schutz- und Sorgfaltspflichten zum Schutz grundlegender Menschenrechte geht es konkret um die Verhinderung bzw. Verantwortung für Schädigungen, die von Mitgliedsstaaten internationaler Organisationen im Zusammenhang von Schulden-Regimen auferlegt bzw. von den Heimatstaaten transnational agierender Unternehmen zugelassen werden. Zu den identifizierten Schädigungsformen – und hier wird es auch ethisch-theoretisch spannend – gehören ausdrücklich auch Fahrlässigkeit, Komplizenschaft und Unterlassung von Überwachung. In der politischen Debatte in Deutschland war dieses Kernanliegen zuletzt präsent im Streit um das sog. Lieferkettengesetz, in der Schweiz im Umfeld der Volksabstimmung zur „Konzernverantwortungsinitiative“ vom November 2020; letztere verlangte, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die im Ausland gegen Menschenrechte und internationale Umweltstandards verstießen, zivilrechtlich auch im Heimatland zur Rechenschaft gezogen werden können. Davon betroffen sind auch Infrastrukturmaßnahmen wie die Verpachtung von großen Landflächen an ausländische Großinvestoren, durch die die Menschenrechte auf Nahrung, Wasser, Gesundheit und angemessene Unterkunft großer Teile der einheimischen Bevölkerung verletzt und Konflikte befeuert werden können. Ausführlich wird über Initiativen und Schwierigkeiten, entsprechende Sorgfaltspflichten für Unternehmen im nationalen Recht und Möglichkeiten zu deren Überwachung und Durchsetzung informiert. Ein abschließendes Kapitel prüft die Chancen, Wege und auch Grenzen der Umsetzung dieser Schutzidee im Rahmen der gegebenen Institutionen der internationalen Gesellschaft.
Im Zuge dieser konzeptionellen Überlegungen kommen auch ausführlich die bislang favorisierten Instrumente des Schutzes vor Menschenrechts-Verbrechen und die Erfahrungen mit ihnen zur Sprache, also die sog. Humanitäre Intervention (s. etwa 50–54 u. 177– 195 u. ö.), die Zuschreibung eigenständiger extraterritorialer Schutzpflichten zur Verhinderung von Völkermord, Sanktionen, die Praxis des Resettlements, die Restringierung der Rüstungsexporte, Peace-Keeping sowie die wirksame Absicherung der basalen sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte durch internationale Verträge. Dabei müssen die Staatenpflichten entlang der drei Verantwortungsdimensionen Achtung, Schutz und Gewährleistung behandelt werden. Andererseits geht es auch um die Kritik der hochproblematischen Folgen der Strukturanpassungsprogramme, die mit der Vergabe von Krediten der internationalen Finanzorganisationen verknüpft werden.
Die Arbeit ist, wenn man sich auf sie einlässt, von luzider Struktur und gedanklicher Folgerichtigkeit. Einleitende Verbindungstexte, regelmäßige Zusammenfassungen und übersichtliche Tabellen unterstützen den Leser, auch den aus den angrenzenden Fachdisziplinen wie der Sozialethik. Unnötig erschwert wird die Lektüre durch die häufige und durchgängige Benutzung von Kürzeln („IB-theoretisch“ zum Beispiel) und die vielen, z. T. sehr umfangreichen englischsprachigen Textzitate, die nicht selten auch in deutsche Nebensätze integriert werden; ausgesprochen ärgerlich sind die nicht gerade wenigen Druckfehler, die in dem sonst ausgesprochen solide ausgestatteten Band verblieben sind.
Konrad Hilpert, Gräfeling