Die semantische Umstellung der katholischen Friedensethik von der Lehre des gerechten Krieges zum Konzept des gerechten Friedens gehört zu den wichtigen Innovationsleistungen in der christlichen Sozialethik und der kirchlichen Sozialverkündigung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Die Idee des gerechten Friedens setzt dabei die Kriterien für die Rechtfertigung militärischer Gewalt nicht außer Kraft, bettet sie aber in ein umfassenderes Konzept der Wachsamkeit und der Prävention sowie in ein Ensemble von überwiegend nicht-militärischen Interventionsmöglichkeiten ein. Die Bevorzugung der gewaltpräventiven Bearbeitung von Konflikten wird als ethische Forderung hervorgehoben: „Äußerste Anstrengungen, Gewalt zu vermeiden, sind nicht bloß empfohlen, sondern im strikten Sinne verpflichtend. Unter allen Umständen gilt der Grundsatz: Vorbeugende Politik ist besser als nachträgliche Schadensbegrenzung.“ (DBK, Gerechter Friede, Nr. 66) Stärker als in den klassischen Kriterien der recta intentio und des iustus finis wird vor allem das Problem der Unabsehbarkeit, der Fehleranfälligkeit von Prognosen sowie die Gefahr der in der Regel früher oder später entgleitenden Steuerbarkeit und des Ausuferns oder Entgleisens eines militärischen Konflikts berücksichtigt. Das Konzept des „Gerechten Friedens“ berücksichtigt wichtige Erkenntnisse der Friedensforschung. Neben zwischenstaatlichen Konflikten geht es zunehmend um innerstaatliche, regionale Auseinandersetzungen mit häufig – denken wir etwa an Syrien – äußerst unübersichtlichen Machtverhältnissen und im Hintergrund stehenden transnationalen Konfliktszenarien. Zunehmend werden Aspekte der vor allem in globaler Perspektive unfassbaren sozioökonomischen Ungleichheit berücksichtigt, der unterschiedlichen Verteilung der negativen Klimafolgen und der damit verbundenen Risiken sowie nicht zuletzt des Zusammenhangs von politischem System und Gewaltbereitschaft von Staaten.
Eine besondere Herausforderung stellt für eine Friedensethik auf religiöser Basis die ambivalente Haltung der Religionen zur Gewalt dar. Religionsgemeinschaften haben häufig ein doppeltes Gewaltproblem: Zum einen gibt es das Problem der physischen Gewalt, vor allem präsent in religiös motivierten terroristischen Gewaltakten. Auch politische Konflikte, die mit Gewalt ausgetragen werden, haben oder hatten religiöse Konnotationen und Hintergründe. Zum anderen gibt es ein politisches Gewaltproblem. Dieses doppelte Gewaltproblem verweist auf ein eigentümliches Phänomen der Einordnung religiös motivierter Gewalt. Demnach resultiere Gewalt gar nicht wirklich aus religiösen, sondern aus politischen Motiven. Religiöse Motive würden lediglich politisch instrumentalisiert und als Brandbeschleuniger eingesetzt. Das trifft zum Teil sicher zu. Grundsätzlich aber ist es schwierig, scharf zwischen politischen Motiven und religiösen Motiven zu unterscheiden, gerade dann, wenn sich, auch aus Sicht einer Religionsgemeinschaft, politische Machtansprüche aus religiösen Motiven nähren.
Im vorliegenden Heft entwickelt Markus Vogt (München) Versöhnung als Prinzip einer christlichen Friedensethik und Petra Steinmair-Pösel (Feldkirch) bietet „Prolegomena zu einer Friedensethik im Anthropozän“. Wolfgang Palaver (Innsbruck) thematisiert den Zusammenhang von Religion und Gewalt und Johannes Frühbauer (Heidelberg/ Augsburg) stellt die Konzeption des gerechten Friedens vor. Schließlich widmet sich Marco Schrage (Hamburg) einer friedensethischen Reflexion der Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union mit einem Schwerpunkt auf dem Engagement in Mali.
Zu den profiliertesten Friedensethikern der deutschsprachigen theologischen Ethik gehörte Eberhard Schockenhoff. Marianne Heimbach-Steins betont für die Arbeitsgemeinschaft der Sozialethiker*innen in einem Kondolenzschreiben, dass Eberhard Schockenhoff „das Bild der theologischen Ethik in Deutschland und weit darüber hinaus wesentlich geprägt“ hat. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt seine Beiträge zur Friedensethik. Herausgeber und Redaktion von Amosinternational möchten deshalb diese Ausgabe Eberhard Schockenhoff widmen und damit einen Beitrag zum Andenken an einen verdienten und streitbaren Kollegen leisten.