Helge Kleifeld: Archive und Demokratie. Demokratische Defizite der öffentlichen Archive im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Essen: akadpress 2018, 301 S., ISBN 978-3-939413- 55-4.
Archive sammeln, ordnen sowie erschließen Informationen und machen diese nutzbar, sie erfüllen Dienstleistungsaufgaben gegenüber Verwaltung, Wissenschaftlern und Bürgern und sie betreiben selbst Forschungs- und Bildungsarbeit. Ins breitere Blickfeld der Öffentlichkeit treten sie oft erst dann, wenn Vorwürfe der Aktenvernichtung die Runde machen oder sich verschiedene Institutionen um politisch brisante Nachlässe streiten. Der vorliegende Band verweist u. a. auf die Beispiele der Aktenvernichtung im Bundeskanzleramt beim Regierungswechsel 1998 oder auf das Gerangel um den Nachlass Helmut Kohls zwischen dessen Erben, der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Bundesarchiv.
Die jüngere Geschichte der Demokratie in Deutschland zeigt, wie das politische System unter einen „Partizipationsdruck“ geraten ist. Dieser hat unter anderem im Informationsfreiheitsgesetz von 2005 Ausdruck gefunden; dieses regelt den Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Die Archive in Trägerschaft des Bundes und der Länder haben mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten, so Helge Kleifeld in seiner politikwissenschaftlichen Dissertation, mit der er 2018 an der Universität Marburg promoviert wurde.
Demokratiedefizite resultierten nicht allein aus den archivarischen Zugangsregeln, insbesondere den allgemeinen Schutzfristen. Der Verfasser, der als Stadtarchivar in Mönchengladbach tätig ist, macht darüber hinaus auch ein strukturelles Problem aus. Innerhalb der deutschen Verwaltungsstruktur sind Archive Teil der unmittelbaren Staatsverwaltung innerhalb der Exekutive – mit gravierenden Folgen: Ihre rechtliche Unselbständigkeit erzeuge eine politische, rechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom jeweiligen Verwaltungsträger. Zwar seien diese, z. B. Ministerien, verpflichtet, ihre Aktenbestände den Archiven anzubieten, doch könnten letztere bei Zuwiderhandlung diesen Anspruch auf dem Rechtsweg kaum durchsetzen – etwa weil die Ministerien zugleich Verwaltungsträger der Archive seien. Auch die Stasiunterlagenbehörde sei keine eigene Rechtspersönlichkeit und unterliege der Rechtsaufsicht durch die Bundesregierung. Eine paradoxe Situation ergebe sich auch im Fall der retrospektiven Kontrollfunktion, die Archive erfüllen sollten: Es „entsteht eine Art ‚Selbstkontrolle‘ der Exekutive […]“ (S. 215).
Kleifelds Überlegungen basieren auf einer empirischen Studie, bei der die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien sowie zentrale Archive auf Bundesebene und in den Ländern befragt wurden. Auf diese Weise sollte geklärt werden, inwieweit die Vertreter der Legislative sowie die Archivinstitutionen als „die Gesetzesausführer auf operativer Ebene“ die demokratietheoretisch aufgewiesenen Probleme auch tatsächlich als solche wahrnehmen. Partizipations- und Kontrolldefizite würden durchaus wahrgenommen, so der Verfasser in seinem Fazit. Zugleich gibt er sich aber pessimistisch, was künftige Veränderungen angeht: Die Exekutive werde aufgrund des zu erwartenden Macht- und Kontrollverlusts schwerlich Veränderungen herbeiführen. In der Legislative gebe es bisher nur wenige Experten innerhalb der Fraktionen, die sich der Tragweite des Themas und des normativen Demokratiedefizits im Archivwesen bewusst seien.
Gerade an dieser Stelle zeigt sich der Wert der vorliegenden, gut lesbaren Arbeit, die damit auch sozial- und politikethisch interessant ist: Erstmals werden die Aufgaben, welche Archive im freiheitlich-demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat erfüllen, einer politikwissenschaftlichen und demokratietheoretischen Beurteilung unterzogen. Das Thema ist allerdings alles andere als randständig. Angesichts veränderter Partizipationsansprüche – sowohl was ein inklusives Recht auf Information als auch ein datenschutzbezogenes Recht auf Vergessenwerden betrifft – sind die Ergebnisse durchaus brisant, wie der Verfasser selber andeutet, wenn er der eigenen Zunft eine „indifferente und zudem latent forschungsfeindliche Haltung“ (S. 217) attestiert. Die mangelnde Bereitschaft der Archive, ihre Aufgaben in der Demokratie selbstkritisch zu reflektieren, „kann als durchaus politisch gedeutet werden“ (ebd.).
Lösungsvorschläge liefert die Studie nicht mehr, aber Kleifeld deutet an, in welche Richtung weiter gedacht und geforscht werden sollte: In der modernen Demokratie seien Archive nicht mehr Hüter von Ansprüchen der Herrscher, sondern Orte „der Informationssicherung und Transparenz von staatlichem Handeln für den Souverän, den Bürger“ (S. 2). Als solche bräuchten die Archive aber notwendige Unabhängigkeit und eine eigene Rechtsfähigkeit. Vorbilder wären etwa die Datenschutzbeauftragten, öffentlich-rechtliche Sendeanstalten, Rechnungshöfe oder die Bundesbank.
Axel Bernd Kunze, Waiblingen (Rems)