Archive und Demokratie

Helge Kleifeld: Archive und Demokratie. Demokratische Defizite der öffentlichen Archive im politischen System der Bun­desrepublik Deutschland, Essen: akad­press 2018, 301 S., ISBN 978-3-939413- 55-4.

Archive sammeln, ordnen sowie erschlie­ßen Informationen und machen diese nutzbar, sie erfüllen Dienstleistungsauf­gaben gegenüber Verwaltung, Wissen­schaftlern und Bürgern und sie betreiben selbst Forschungs- und Bildungsarbeit. Ins breitere Blickfeld der Öffentlichkeit treten sie oft erst dann, wenn Vorwür­fe der Aktenvernichtung die Runde ma­chen oder sich verschiedene Institutio­nen um politisch brisante Nachlässe strei­ten. Der vorliegende Band verweist u. a. auf die Beispiele der Aktenvernichtung im Bundeskanzleramt beim Regierungs­wechsel 1998 oder auf das Gerangel um den Nachlass Helmut Kohls zwischen des­sen Erben, der Konrad-Adenauer-Stif­tung und dem Bundesarchiv.
Die jüngere Geschichte der Demokra­tie in Deutschland zeigt, wie das politi­sche System unter einen „Partizipations­druck“ geraten ist. Dieser hat unter ande­rem im Informationsfreiheitsgesetz von 2005 Ausdruck gefunden; dieses regelt den Rechtsanspruch auf Zugang zu amt­lichen Informationen von Bundesbehör­den. Die Archive in Trägerschaft des Bun­des und der Länder haben mit dieser Ent­wicklung nicht Schritt gehalten, so Helge Kleifeld in seiner politikwissenschaftli­chen Dissertation, mit der er 2018 an der Universität Marburg promoviert wurde.
Demokratiedefizite resultierten nicht allein aus den archivarischen Zugangs­regeln, insbesondere den allgemeinen Schutzfristen. Der Verfasser, der als Stadtarchivar in Mönchengladbach tätig ist, macht darüber hinaus auch ein struk­turelles Problem aus. Innerhalb der deut­schen Verwaltungsstruktur sind Archive Teil der unmittelbaren Staatsverwaltung innerhalb der Exekutive – mit gravieren­den Folgen: Ihre rechtliche Unselbstän­digkeit erzeuge eine politische, rechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom je­weiligen Verwaltungsträger. Zwar seien diese, z. B. Ministerien, verpflichtet, ihre Aktenbestände den Archiven anzubieten, doch könnten letztere bei Zuwiderhand­lung diesen Anspruch auf dem Rechts­weg kaum durchsetzen – etwa weil die Ministerien zugleich Verwaltungsträger der Archive seien. Auch die Stasiunterla­genbehörde sei keine eigene Rechtsper­sönlichkeit und unterliege der Rechts­aufsicht durch die Bundesregierung. Ei­ne paradoxe Situation ergebe sich auch im Fall der retrospektiven Kontrollfunk­tion, die Archive erfüllen sollten: Es „ent­steht eine Art ‚Selbstkontrolle‘ der Exe­kutive […]“ (S. 215).
Kleifelds Überlegungen basieren auf einer empirischen Studie, bei der die Mit­glieder des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien sowie zentrale Ar­chive auf Bundesebene und in den Län­dern befragt wurden. Auf diese Weise sollte geklärt werden, inwieweit die Ver­treter der Legislative sowie die Archiv­institutionen als „die Gesetzesausführer auf operativer Ebene“ die demokratiethe­oretisch aufgewiesenen Probleme auch tatsächlich als solche wahrnehmen. Par­tizipations- und Kontrolldefizite würden durchaus wahrgenommen, so der Verfas­ser in seinem Fazit. Zugleich gibt er sich aber pessimistisch, was künftige Verände­rungen angeht: Die Exekutive werde auf­grund des zu erwartenden Macht- und Kontrollverlusts schwerlich Veränderun­gen herbeiführen. In der Legislative gebe es bisher nur wenige Experten innerhalb der Fraktionen, die sich der Tragweite des Themas und des normativen Demokratie­defizits im Archivwesen bewusst seien.
Gerade an dieser Stelle zeigt sich der Wert der vorliegenden, gut lesbaren Ar­beit, die damit auch sozial- und politi­kethisch interessant ist: Erstmals werden die Aufgaben, welche Archive im frei­heitlich-demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat erfüllen, einer politik­wissenschaftlichen und demokratiethe­oretischen Beurteilung unterzogen. Das Thema ist allerdings alles andere als rand­ständig. Angesichts veränderter Partizi­pationsansprüche – sowohl was ein in­klusives Recht auf Information als auch ein datenschutzbezogenes Recht auf Ver­gessenwerden betrifft – sind die Ergeb­nisse durchaus brisant, wie der Verfas­ser selber andeutet, wenn er der eige­nen Zunft eine „indifferente und zudem latent forschungsfeindliche Haltung“ (S. 217) attestiert. Die mangelnde Be­reitschaft der Archive, ihre Aufgaben in der Demokratie selbstkritisch zu reflek­tieren, „kann als durchaus politisch ge­deutet werden“ (ebd.).
Lösungsvorschläge liefert die Studie nicht mehr, aber Kleifeld deutet an, in welche Richtung weiter gedacht und ge­forscht werden sollte: In der modernen Demokratie seien Archive nicht mehr Hü­ter von Ansprüchen der Herrscher, son­dern Orte „der Informationssicherung und Transparenz von staatlichem Han­deln für den Souverän, den Bürger“ (S. 2). Als solche bräuchten die Archive aber notwendige Unabhängigkeit und eine eigene Rechtsfähigkeit. Vorbilder wä­ren etwa die Datenschutzbeauftragten, öffentlich-rechtliche Sendeanstalten, Rechnungshöfe oder die Bundesbank.
Axel Bernd Kunze, Waiblingen (Rems)