Grenzen - der Rechtsstaat und die Herausforderung Migration

Marco Bonacker, Gunter Geiger (Hg.): Grenzen – der demokratische Rechts­staat und die Herausforderung der Mi­gration, Leiden/Boston/Paderborn: Fer­dinand Schöningh 2018, 291 S., ISBN: 978-3-506-78852-8.

Der vorliegende Sammelband ging aus einer interdisziplinären Tagung unter gleichnamigem Titel im Bonifatiushaus, der Katholischen Akademie im Bistum Fulda, hervor. Interdisziplinär versteht sich hier im umfassenden Sinne: Rechts-, Politik-und Gesellschaftswissenschaften, Theologie, Ökonomie, Philosophie sowie politische und gesellschaftliche Praxis. Der Band erscheint zu einer Zeit, in der sich der öffentliche Handlungsdruck auf die Politik geringfügig abgemildert hat, was mit den rückgängigen Zahlen mig­rierender Personen zusammenhängt. Die Lektüre der Beiträge ist als gewissenhafte Aufarbeitung und Verortung der breiten und zum Teil sachentfremdeten Debatten der vergangenen Jahre sehr zu empfeh­len, denn: „Die Probleme haben sich ja auch längst nicht erledigt, nur weil sich im Augenblick die Flüchtlingszahlen im Verhältnis zu den Vorjahren verringert haben“ (Papier 22).
Der Band gliedert sich in vier Haupt­teile, die inhaltlich aufeinander abge­stimmt sind: beginnend mit der Analyse von Fluchtursachen, bilden Überlegun­gen zu den Rechten und Pflichten der Zielgesellschaften in Zusammenhang mit der Innen-und Migrationspolitik den Korpus, bevor eine Kontextualisie­rung der Bedeutung von Religion und Integration den Band argumentativ ab­rundet. Besonders wertvoll ist der ins­gesamt im Band erkennbare Austausch zwischen Vertreterinnen aus Theorie und Praxis. Diese Herangehensweise des Ban­des ist bestens geeignet, um sich der sen­siblen Frage nach der Notwendigkeit und Berechtigung von Grenzen innerhalb der Migration anzunähern.
Die Autorinnen des Bandes argu­mentieren zugunsten einer vernunftge­tragenen Position zwischen einer gänzli­chen Öffnung aller (inneren wie äußeren) Grenzen und der Abschottungspolitik einer „Festung Europa“. Die vielfältigen Fluchtursachen werden differenziert dar­gestellt und reichen u. a. vom Wunsch nach einem höheren Lebensstandard bis zur Flucht vor Tod und Folter; von Men­schen, die endgültig ihre Heimat verlas­sen möchten und Menschen, die gezwun­gen sind, ihre Heimat ohne Hoffnung auf Rückkehr aufzugeben.
Den Aufschlag in Form einer einlei­tenden Vorbemerkung macht der ehema­lige Präsident des Bundesverfassungsge­richts Hans-Jürgen Papier, der wortge­wandt und fachlich sicher den geltenden Rechtsstatus migrierender oder schutz-und asylsuchender Personen referiert und sodann in den politischen und ge­sellschaftlichen Gestaltungsprozess ein­ordnet. Angesichts der emotional ein­gefärbten Debatten der Vergangenheit warnt Papier vor einer „Deformation des Rechts“ und unterstreicht die Aufgabe des Asylrechts, „nämlich aktuell politisch Verfolgten Schutz zu gewähren, in der Regel durch ein vorübergehendes Auf­enthaltsrecht“ (21).

Divergenzen im Umgang mit Flucht­ursachen lassen sich dort erkennen, wo eine an ökonomischen Kriterien ausge­richtete Wirtschaftspolitik auf den Ansatz der staatlichen Regulierung mithilfe ent­wicklungspolitischer Maßnahmen stößt: einerseits die subsidiäre Förderung einer „selbsttragenden Wirtschaftsentwick­lung“ in den Herkunftsländern (Günter Nooke, 25), andererseits das Plädoyer für eine eigenständige Entwicklungspolitik, „die mittel-und langfristige Wohlstands­effekte entwickeln kann, die zu sozioöko­nomischer Stabilität in den Herkunftslän­dern führen“ (Markus Demele, 53). Beiden Lösungsvorschlägen zur Armutsbekämp­fung in den Herkunftsländern kann man schwerlich ihre je eigene Berechtigung absprechen, jedoch kommt es darauf an, den nationalen Entwicklungsbedarf fest­zustellen und die bestehenden Interes­sen in ein multilaterales Gleichgewicht zu bringen. Dasselbe Muster findet sich in den Beiträgen über die Integrationsvo­raussetzungen sowohl der Aufnahmelän­der als auch der Schutz-und Asylsuchen­den, denen ein Bleiberecht in Deutschland zugesprochen worden ist. Thomas Apolte diskutiert kritisch die Rolle des Mindest­lohns bei der Integration Geflüchteter in den deutschen Arbeitsmarkt und resü­miert, dass „aus rein ökonomischer Per­spektive heraus keinerlei Argumente für eine Begrenzung von Zuwanderung be­gründbar ist“ (103). Obwohl Apolte markt­wirtschaftlich eher zur subsidiären Förde­rung tendiert, stimmt er mit der Anerken­nungsexpertin Martina Müller-Wacker darin überein, dass gelingende Integra­tion an stabile strukturelle Rahmenbedin­gungen gebunden ist, wie z. B. einer „dau­erhaften Qualitätsentwicklung der Aner­kennungspraxis“ (222). Erhellend zeigt sich in Bezug auf ihre Ausführungen ein­mal mehr die blickpunktspezifische Her­angehensweise und Schwerpunktsetzung aus theoretischer oder praktischer Sicht. Aus der Spannung, die sich aus einer Pri­orisierung des Subsidiaritäts-oder Solida­ritätsprinzips ergibt, folgt jeweils ein Plä­doyer für eine engere, beziehungsweise weitere Interpretation der Genfer Flücht­lingskonvention.
Ebenso bedenkenswert wie verbesse­rungswürdig sind die Bedingungen einer friedlichen Koexistenz der Religionen in den Herkunftsländern. Frank van der Vel­den diskutiert die Paradigmen des Zu­sammenlebens religiöser Gruppierungen, während Harald Suermann die Bedeu­tung von religiösen Minderheiten – hier speziell der christlichen – für die politi­sche Stabilität oder Instabilität der Her­kunftsländer hervorhebt.
Aus einem ursprünglich positiv kon­notierten Begriff „Migration“, der eng mit dem Pursuit of Happiness verbunden war und als Indikator für eine prosperierende Gesellschaft galt, ist innerhalb kürzester Zeit ein weitgehend negativ konnotierter Begriff geworden, der in Teilen der Bevöl­kerung Angst vor sozialen Unsicherhei­ten auslöst. Arnd Küppers behandelt die undifferenzierte Vermischung von „Mi­gration und Sozialstaat“, vor allem sei­tens der Kritikerinnen einer ungesteu­erten Zuwanderung. Obwohl anzuer­kennen ist, dass das „Problem globaler Ungerechtigkeit nicht (allein) im Wege der Migration gelöst“ werden kann, ge­be es „unter dem Gesichtspunkt der Ge­rechtigkeit keine moralische Rechtferti­gung dafür, dass die Wohlstandsnatio­nen jene Menschen fernhalten, die das Schicksal an einen anderen, weniger mit den zeitlichen Gütern gesegneten Ort ge­setzt hat“ (184). Marco Bonacker disku­tiert in seinem Beitrag über die Ethik der Migration die Bedeutung des vertrags­theoretischen Begründungsmodells seit John Rawls und wägt die Vor-und Nach­teile offener oder geschlossener Grenzen ab. „Die Aufgaben der Hilfe und Verbes­serung der global Benachteiligten löst man nicht, indem alle Benachteiligten in wohlhabendere Länder einwandern, son­dern läuft durch offene Grenzen sogar noch Gefahr, Hilfestrukturen zu zerstö­ren und effiziente soziale Institutionen ganz aufzulösen“ (127).
Holger Zaborowski sieht in seinem Vorschlag für eine Ethik der „Flüchtlings­krise“ die Menschenwürde als Prinzip der Gerechtigkeit. Als moralisch angemessen beschreibt er „eine Position zwischen Par­tikularismus und Universalismus, die an­erkennt, dass aufgrund universaler Rech­te von Menschen sich Pflichten gegen­ über allen Menschen ergeben, dass auf der Ebene politischen Handelns aber die Pflichten gegenüber anderen Menschen abzustufen sind“ (144). Die Darstellungen rundet Lars Schäfers mit einem Blick auf „Europa und das Fremde“ ab.
Abschließend werden die Integrati­onsmöglichkeiten unter besonderer Be­rücksichtigung der Religion erwägt. Da die Integrationsfaktoren nicht umfassend behandelt werden konnten, leuchtet die Wahl der Religion angesichts der mehr­heitlich aus muslimisch geprägten Staa­ten einwandernden Menschen ein. Die demoskopische Darstellung von Thomas Petersen bietet den Leserinnen die not­wendige empirische Grundlage, um die folgenden Darstellungen von Hoda Sa­lah und Nina Käsehage objektiv einord­nen zu können. Hoda Salah befasst sich mit der potentiellen Attraktivität des Is­lamismus für Frauen und greift damit ein Thema auf, das im öffentlichen Diskurs bislang nicht ausreichend bedacht wurde. Sie weist darauf hin, dass die säkularen Frauenbewegungen innerhalb des Islam ebenso für ihre individuellen Rechte ein­treten wie für eine Neubestimmung der tradierten Geschlechterrollen. Schließ­lich behandelt Nina Käsehage die sala­fistische Radikalisierung im Kontext der (Flucht-)Migration. Die Autorinnen weisen unisono darauf hin, dass die Darstellung und Behandlung der äußerst komplexen Situation nicht auf wenige Faktoren reduziert werden darf. Eine politisch kalkulierende Auswahl ver­biete sich ebenso wie eine populistische Vereinfachung, insbesondere, wenn die Tragfähigkeit ethischer und juristischer Normen Gegenstand der Untersuchung ist. Eine aufrichtige und sachbezogene Problemanalyse ist auch hier geboten, ge­rade, wenn die Realität alarmierend er­scheint und auch dann, wenn eigene Feh­ler eingestanden werden müssen.
Kritisch anzumerken ist: Die zum Teil mangelnde Belastbarkeit der bestehen­den rechtlichen Regelungen hätte stel­lenweise deutlicher benannt werden und die jeweiligen institutionellen Kompeten­zen innerhalb des föderalen Systems auf ihre Funktionsfähigkeit hin kritischer be­wertet werden können. Vor allem eine Einordnung in den größeren Rahmen europäischer Zusammenarbeit und die perspektivische Rolle Deutschlands ist nicht ausreichend zur Sprache gekom­men; ebenso die konträren Agenden der europäischen Staaten zwischen Multila­teralismus, nationalstaatlichen Bestre­bungen und Forderungen nach den Ver­einigten Staaten von Europa.
Insgesamt liegt mit der Veröffentli­chung ein profund komponierter Sam­melband vor, der ein hohes Maß an pra­xisbezogener Reflexion leistet und als wertvoller Beitrag innerhalb der Migra­tionsdebatte mit Nachdruck empfohlen werden kann.
Marius Menke, Osnabrück