Konrad Hilpert: Ethik der Menschenrechte. Zwischen Rhetorik und Verwirklichung, Paderborn: Ferdinand Schöningh 2019, 348 S., ISBN 978-3-506-78214-4.
Das umfassend angelegte Thema wird in drei Teilen erörtert, wobei die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO (1948) als zentraler Bezugspunkt fungiert. Der erste Teil („Grundlagen“) erklärt zunächst Menschenrechte generell als „Antworten auf historische Unrechtserfahrungen“ (19), bietet dann einen Überblick über deren Inhalt, Arten, Generationen und Systematik, behandelt ihren Status zwischen Moral und Recht und skizziert die Genese sowie die aktuellen Möglichkeiten ihrer Sicherung durch nationales Recht und Völkerrecht, Politik und Bewusstseinsarbeit. In der Darstellung ihrer Entstehungsgeschichte beginnt Hilpert mit der neuzeitlichen Aufklärung und den Menschenrechtserklärungen in Amerika und Frankreich, geht dann zurück auf relevante Aspekte der Kolonialethik des 16. und 17. Jahrhunderts in Spanien sowie auf vorbildhafte Motive in Mittelalter und Antike, etwa Menschenwürde und Gottebenbildlichkeit. Besonders eindrucksvoll ist das Referat der Disputation von Valladolid von 1550/51 (70–78). Im letzten Kapitel geht es um das Verhältnis der katholischen Kirche zu den Menschenrechten, das im 19. und frühen 20. Jahrhundert zeitweise extrem gespannt war, was ausführlich belegt wird, sich aber seit Johannes XXIII. und dem II. Vaticanum weitgehend konvergent gestaltet.
Im Hauptteil („Inhalte“) unterscheidet Hilpert sieben Sachbereiche, in denen er die zentralen Menschenrechte, vor allem die in der Allgemeinen Erklärung genannten, verortet und ethisch sowie rechtlich präzisiert. In allen geht er auch auf die historische Genese bzw. auf die Kontexte der speziellen Unrechtserfahrungen ein, auf welche diese Rechtsansprüche antworten, und verweist auf aktuelle Konfliktfelder. Der erste Sachbereich ist die Religions-und Gewissensfreiheit, deren Voraussetzung die teilsystemische Trennung von Politik und Religion war. Der zweite betrifft das Recht auf selbstbestimmte Lebensführung, etwa Ehefreiheit, Freizügigkeit und Eigentum. Im dritten geht es um den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, dabei auch um Völkermord und Folter. Dem folgt viertens eine Diskussion der Todesstrafe und ihrer Menschenrechtsrelevanz. Der fünfte erörtert das Recht auf soziale Beziehungen im privaten und öffentlichen Bereich, wobei sich der Autor besonders auf Axel Honneths Verständnis von Anerkennung und Freiheit bezieht. Privat geht es dabei etwa um Freundschaft, Ehe und Familie, öffentlich um Marktwirtschaft, Demokratie, Versammlungs-, Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit etc. Thema des sechsten Sachbereichs ist die persönliche Selbstachtung und das gesellschaftliche Ansehen, wobei auch die Fairness im Gerichtsverfahren, das Verbot der Willkür, die Unschuldsvermutung sowie das Verbot von Diskriminierung erörtert werden. Der siebente schließlich hat die Freiheit von Not zum Thema und befasst sich mit den Rechten auf Asyl, soziale Absicherung, Arbeit, Erholung, Gesundheit, Nahrung, Kleidung sowie mit dem Recht auf Bildung.
Der dritte Teil („Probleme“) behandelt fünf aktuelle Überlegungen zum Thema. Die erste setzt sich mit dem Vorwurf auseinander, der Geltungsanspruch der Menschenrechte sei wegen ihrer europäisch-westlichen Genese nur partikulär und nicht universell. Die zweite verweist auf die Bedeutung von Nichtregierungsorganisationen für die globale Akzeptanz und Durchsetzung der Menschenrechte. Die dritte diskutiert am Beispiel der NATO-Intervention in Jugoslawien 1999 die Berechtigung von Krieg zum Schutz der Menschenrechte. Die vierte sucht Leitlinien für die Weiterentwicklung der Menschenrechte. Die abschließende fünfte beleuchtet das menschenrechtliche Ideal zwischen unbedingtem Geltungsanspruch und Ohnmacht. – Im Anschluss an den Text finden sich in Anhängen zentrale Dokumente zum Thema, darunter in Auszügen die Enzyklika Pacem in terris, sowie Verzeichnisse der wichtigsten internationalen, europäischen und kirchlichen Organe zum Schutz der Menschenrechte.
Das Buch bietet eine ausgezeichnete und umfassende Einführung in das Thema. Der sparsame Einsatz von Anmerkungen fördert die gute Lesbarkeit des Textes. Angesichts der immensen Fülle einschlägiger Literatur wird auf eine Literaturliste verzichtet. Die Lektüre vermittelt thematisch Interessierten, etwa Studenten, grundlegende und differenzierte Informationen und Einblicke in aktuelle Fragestellungen.
Arno Anzenbacher, Mainz