Michelle Becka: Strafe und Resozialisierung. Hinführung zu einer Ethik des Justizvollzugs (Forum Sozialethik 16), Münster: Aschendorff Verlag 2016, 423 S., ISBN 978–3–402–10642–6.
Mit ihrem Buch, das gleichzeitig ihre Habilitationsschrift darstellt, betritt Michelle Becka nach eigenen Angaben „wissenschaftliches Neuland“, da das Forschungsfeld Justizvollzug bislang nicht systematisch erschlossen wurde. Die Autorin versteht ihr eigenes Werk daher als Hinführung zu einer Ethik des Bereichs Justizvollzug.
Bereits in der Einleitung formuliert Becka ihr Anliegen, Resozialisierung als Vollzugsziel zu verteidigen und in einen reflexiven Zusammenhang mit dem Begriff der sozialen Freiheit zu stellen. Die Autorin wählt dafür einen primär sozialethischen Zugang, da sie insbesondere auf grundlegende Strukturfragen und gesellschaftliche Verantwortlichkeiten hinweisen möchte.
Zu Beginn verweist Becka auf notwendige inhaltliche Begrenzungen des eigenen Ansatzes. So steht die Resozialisierung der Inhaftierten zwar inhaltlich im Mittelpunkt, deren Verhalten, Motivation und moralische Prägung bleiben jedoch weitgehend ausgeklammert. Gleiches gilt für die Frage nach der individuellen Schuld der Gefangenen. Auch die Perspektive der Opfer könne im Rahmen der umfänglich begrenzten Arbeit nicht angemessen gewürdigt werden.
Im ersten Hauptteil der Arbeit nimmt die Autorin eine grundlegende Klärung und Verhältnisbestimmung der Begriffe Recht, Moral und Ethik vor. Vertiefend geht sie dann auf die in diesem Kontext relevanten Begriffe Gerechtigkeit, Freiheit und Menschenwürde ein. Der erste Hauptteil schließt mit einer Darstellung der gängigen Straftheorien und thematisiert schließlich in pointierter Form aktuelle Entwicklungen im Strafrecht. Hierbei setzt sich Becka insbesondere mit dem Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit auseinander und kritisiert eine zunehmende Tendenz zum Sicherheitsdenken und zum Sicherheitsrecht. Bereits die Potenzialität einer Bedrohung führe demnach verstärkt zur Einschränkung von Freiheit und zur Auflösung des Zusammenhangs von Strafe und Straftat.
Der zweite Hauptteil befasst sich im ersten Kapitel mit der Institution Justizvollzug. Diese wird, dem Ansatz Goffmans weitgehend folgend, als „totale Institution“ interpretiert und in Bezug auf ihre Wechselwirkung mit den „Insassen“ analysiert. Das zweite Kapitel dieses Hauptteils widmet sich dem Vollzugsziel Resozialisierung. Hierbei wird u. a. deutlich, dass die im vorherigen Kapitel dargestellten Charakteristika einer „totalen Institution“ Resozialisierung in vielerlei Beziehung erschweren. Dennoch stellt Becka unmissverständlich fest, dass auch das Strafvollzugsgesetz die Resozialisierung (wenngleich der Begriff nicht wörtlich verwendet wird) als primäres Ziel des Strafvollzugs definiert. Den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten deutet sie dagegen als sekundäre Aufgabe des Gesetzes.
Becka betont wiederholt die ethischen Implikationen des Resozialisierungsgedankens. Um Gefangene dazu zu befähigen, ein Leben in sozialer Verantwortung führen zu können, bedürfe es struktureller Voraussetzungen und personeller Umsetzungsformen, die dem Grundgedanken der Autonomie des Menschen, auch des inhaftierten Menschen, ernsthaft und praktisch Rechnung tragen.
Der dritte, etwas kürzere Hauptteil widmet sich Ethikkomitees in Justizvollzugsanstalten. Diese werden als bislang neuartiger „Baustein“ einer Ethik im Justizvollzug vorgestellt. Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit von Ethikkomitees werden generell und – soweit möglich – auch auf Grundlage erster Erfahrungswerte dargelegt. Die ethische Reflexion von Einzelsituationen im Rahmen der Ethikkomitees bezeichnet Becka als potenziell positiven Beitrag zur Realisierung des Vollzugsziels Resozialisierung.
Im vierten Hauptteil skizziert die Autorin grundlegende ethische Überlegungen zur Ethik im Justizvollzug und stellt damit einige der vorherigen Reflexionen in einen größeren theoretischen Zusammenhang. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Frage, wie es gelingen kann, das „Subjektsein“ der Gefangenen auch unter den Bedingungen des Vollzugs zu gewährleisten, um so dem Resozialisierungsgedanken Rechnung zu tragen. Dazu greift sie u. a. die Subjektanalysen von Foucault und Butler auf und verweist auf Objektivierungsgefahren, denen Gefangene
im Justizvollzug ausgesetzt sind.
Der große Verdienst dieser Arbeit besteht sicherlich darin, ein weitgehend neues Bezugsfeld für die Ethik erschlossen zu haben. Dies erscheint umso wichtiger, als sich aus der Praxis des Justizvollzugs viele drängende ethische Fragen ergeben, die einer vertieften Reflexion bedürfen. Michelle Becka ist es einerseits gelungen, dafür pragmatische Lösungsvorschläge zu unterbreiten (Ethikkomitees) sowie andererseits auch an inhaltlich verwandten Theoriediskursen wissenschaftlich anzuknüpfen.
Kritisch anzumerken ist, dass die eingangs beschriebenen (und aus formalen Gründen durchaus verständlichen) inhaltlichen Begrenzungen in zwei Bereichen zu nicht immer plausiblen Eindrücken führen. So erzeugt die Vernachlässigung der Rolle der Inhaftierten und die Konzentration auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen streckenweise den Eindruck, dass die individuelle Verantwortlichkeit der Inhaftierten für das Gelingen ihrer eigenen Resozialisierung nur von nachgeordneter Relevanz sei.
Auch die Reflexionen über das vermeintlich überzogene Sicherheitsdenken wären möglicherweise ausgewogener ausgefallen, wenn den Opfern, auch den potenziellen Opfern von Verbrechen und ihren legitimen Bedürfnissen, mehr Beachtung geschenkt worden wäre.
Christoph Giersch, Gelsenkirchen