Daniel Bogner: Das Recht des Politischen. Ein neuer Begriff der Menschenrechte, Bielefeld: transcript Verlag 2014. 336 S., ISBN 978–3–8376–2605–6.
Im Mittelteil seiner Habilitationsschrift untersucht der seit geraumer Zeit an der Universität Freiburg in der Schweiz lehrende Autor das Wirksamwerden und die Wirklichkeit der Menschenrechte im Kontext der postkolonialen Debatten in Frankreich. Drei autobiographische Zeugnisse von Beteiligten am Algerienkrieg (1954–1962) dienen ihm als Material, in dem er Erfahrungen „liest“ und von dieser subjektiven Basis ausgehend die wechselseitigen Einflüsse von normativem menschenrechtlichen Anspruch und den kontingenten politischen Geschehnissen herausarbeitet: Sie stammen von einem sich für Foltermaßnahmen zuständigen und sie auch im Nachhinein rechtfertigenden General, von einem sich auf die Werte der Republik verpflichtet wissenden und Skrupel empfindenden Regimentsoffizier und von einer algerischstämmigen Befreiungskämpferin, die selbst Opfer von Foltermaßnahmen wurde.
Schon für sich genommen ist die Aufmerksamkeit für die Auseinandersetzung mit dem Engagement Frankreichs in Algerien und dessen Vereinbarkeit mit dem Selbstverständnis der großen Nation als Ursprungsland der Menschenrechte ein lohnender und in der Fachdiskussion bisher so gut wie nicht beachteter Beitrag.
Doch verfolgt der Autor mit der Auswertung der autobiographischen Zeugnisse auch das weitergehende Ziel, einen Beitrag zur Theorie der Menschenrechte zu leisten. Grundlagen und Rechtfertigung der Methoden hierzu liefert er im ersten Teil seiner Arbeit. In diesem weist er die üblichen Sichtweisen der Menschenrechte – nämlich rein historisch oder aber ausschließlich geltungstheoretisch – als jeweils nicht genügend auf und arbeitet in Anknüpfung an das vielbeachtete Programm einer „affirmativen Genealogie“ von Hans Joas und der dort dargelegten Notwendigkeit, Genese und Geltung der Menschenrechte wieder in eine engere Beziehung zueinander zu bringen, die politische Praxis als ureigenes und unüberspringbares, aber zugleich eben kontingentes Bedingungsfeld menschenrechtlicher Ansprüche heraus. Insbesondere zeigt er dabei auf, dass ethische Orientierung anders begriffen und in Angriff genommen werden muss als ein „Anwenden“ oder „Umsetzen“ vorab festgelegter Maßstäbe, nämlich mittels Artikulation, Vermittlung und Erschließung von subjektiven Erfahrungen innerhalb einer sozialen Gemeinschaft. Dies ist mit den prätentiösen Formulierungen vom „Recht des Politischen“ und von einem „neuen Begriff der Menschenrechte“ im Titel des Buches unterstrichen.
Im dritten Teil der Arbeit geht es dem Verfasser um den Ertrag seiner theoretisch- methodologischen Überlegungen und seiner paradigmatisch gemeinten historisch-analytischen Untersuchung für das eigene Fach, die Sozialethik. Er beschränkt sich hierbei aber nicht auf programmatische Postulate und dichte Resümees, sondern umreißt auf der Matrix der Theorien von Hans Joas, Reinhart Koselleck, Paul Ricoeur und Cornelius Castoriadis systematische Perspektiven, die im Diskurs des Fachs in Zukunft nicht mehr fehlen dürfen. Dazu gehören insbesondere die Rolle von Erinnerung und Gedächtnis, negativ auch von Verdrängung, die Konstruktion kollektiver Identität und die Realität von Entfremdung sowie das Gewicht von historisch bezeugten Erfahrungen für die Erkenntnis und Geltendmachung moralischer Ansprüche.
Die Lektüre des Bandes ist in vielerlei Hinsicht anregend, aber nicht einfach. Letzteres liegt vor allem an der komplexen Zielsetzung der Arbeit, ein bisschen vielleicht auch an dem hohen Anspruch an Theorielegitimation, den sich der Autor selbst gesetzt hat. Kleiner portioniert werden die dichten Überlegungen dieses Buches gewiss ihren Weg in die sozialethische und rechtspolitische Diskussion finden.
Konrad Hilpert, München