Joseph Marko, Wolfgang Schleifer (Hg.): Staat und Religion. 9. Fakultätstag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, Graz: Universitätsverlag 2014, 306 S., ISBN 978–3–7011–0308–9.
Der Band enthält die Beiträge des 9. Fakultätstages der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz vom 24 Mai 2014. Er widmet sich gegenwärtigen Herausforderungen der religionsrechtlichen Regelung der vielfältigen Beziehungen von Staat und Religion. Er gliedert sich in drei Teile plus einen kurzen Anhang (Programmübersicht, Arbeitskreisprogramme, Teilnehmerliste). Teil I (21–79) gibt die Beiträge der Plenarveranstaltung wieder und befasst sich mit den aktuellen Entwicklungen des Religionsrechts in Österreich und Europa (R. Potz), den „historischen“ Erfahrungen österreichischer Gerichte mit dem islamischen Privatrecht (W. Posch), dem Islam in Europa unter der Rücksicht der rechtlichen Integration (C. Joppke), der islamischen Erziehung in den pluralen Gesellschaften Europas (E. Aslan) sowie der Frage nach dem Ausmaß der Säkularität der österreichischen Gesellschaft (P. M. Zulehner). Teil II (83–265) bildet die Arbeitskreise ab zu Fragen des Verhältnisses von Familienrecht und Religion (83–119), der Blasphemie (120–146), der Religionsfreiheit im Strafrecht (147–166), des Verhältnisses von Staat und Religion bzw. Religion und Staat unter der Perspektive der Macht (167–202), verfassungsrechtlicher und politikwissenschaftlicher Aspekte des Verhältnisses von Religion und Recht (203–212), der Religionsfreiheit in der jüngeren Judikatur des EGMR und im internationalen Recht (213–238) und schließlich der Auswirkungen von Religion, Religionsgemeinschaften und Kirche auf das Arbeitsrecht (239–273). Teil III (275–295) sichert die Ergebnisse der Arbeitskreise.
Wie die Übersicht zeigt, wird eine Vielfalt aktueller religionsrechtlicher Themen angesprochen. Hinsichtlich der Entwicklung der unterschiedlichen religionsrechtlichen Systeme der europäischen Staaten werden insbesondere durch die Orientierung an der Rechtsprechung des EGMR konvergierende Tendenzen ausgemacht. Aus der zunehmenden Pluralisierung der Gesellschaft, vor allem durch die Pluralisierung der religiösen Bekenntnisse in der Wohnbevölkerung und die Zunahme des Anteils Konfessionsloser stellen sich überdies gemeinsame Herausforderungen. Eindrücklich wird herausgearbeitet, dass aufgrund der Änderungen des Scheidungs- und Unterhaltskollisionsrechts auf europäischer Ebene (Anknüpfung an das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts- statt an das des Herkunftslandes) einerseits die Erfahrungen der österreichischen Gerichte mit dem islamischen Recht in diesen Belangen nur sehr kurz waren und deshalb bereits als „historisch“ zu bezeichnen sind, andererseits manch Fragwürdiges in der Rechtsprechungspraxis nun beseitigt ist. Wegen des religiös motivierten Rechtsverständnisses von Muslimen und Musliminnen können sich nun aber auch neue Spannungen in dieser Rechtsmaterie auftun. An Hand von kritisch analysierten Rechtsprechungsbeispielen aus Frankreich und Deutschland zeigen sich Möglichkeiten und Schwierigkeiten der rechtlichen Integration des Islam in die liberalen Gesellschaften Europas. Dem islamischen Religionsunterricht wird eine bedeutende Rolle im Aufbau einer europäischen muslimischen Identität im Rahmen einer pluralen säkularen Gesellschaft zugemessen und so auch ein wichtiger integrationsfördernder Beitrag.
Der Arbeitskreis zu Familienkonzepten, Familienrecht und Religion thematisiert die Entwicklung des österreichischen Ehe- und Familienrechts, den Einfluss des katholischen Eheverständnisses auf dieselben und die Reaktion des österreichischen Gesetzgebers auf die sich wandelnden Familienkonzepte. Des weiteren bietet er einen übersichtlichen Einblick in das islamische Familienrecht und stellt die aktuelle Diskussion und Rechtslage zur Frage der religiös motivierten Beschneidung in Deutschland und Österreich dar.
Der Arbeitskreis zur Blasphemie bietet einen prägnanten und kritischen Kommentar zum neuen Blasphemie-Tatbestand des russischen Rechts und sieht in diesem vor allem eine symbolische Gesetzgebung, um ein geistiges Klima der Einschüchterung zu schaffen. Die bemerkenswerten Unterschiede in der Auffassung der Redefreiheit zwischen den Vereinigten Staaten und den europäischen Ländern werden aufgezeigt und so zugleich die Kontextualität des Rechts erkennbar. Die Straftat der Blasphemie im türkischen Strafrecht erfährt eine kritische Analyse und wird als Mittel der Diskriminierung nichtislamischer Religionen, insbesondere von Nichtgläubigen, bewertet. Ein Erfahrungsbericht über Protestaktionen im Kölner Dom schließt den Arbeitskreis ab.
Im Arbeitskreis zum Verhältnis von Religionsfreiheit und Strafrecht geht es um die Klärung dieses Verhältnisses an Hand von Fallbeispielen aus dem Gerichtsalltag. Konkret werden die Verschleierung im Gerichtssaal, das Zeugnisverweigerungsrecht von Geistlichen und die Verwendung religiöser Symbole mit aggressivem Inhalt (IS-Fahne) in der Öffentlichkeit angesprochen. Die Beiträge geben einen guten Einblick in die Komplexität dieser Materie.
Der Arbeitskreis, der das Beziehungsgeflecht zwischen Staat, Macht und Religion behandelt, thematisiert die geschichtliche Entwicklung und aktuelle Situation des österreichischen Religionsrechts am Beispiel der israelitischen, der orthodoxen, protestantischen und islamischen Glaubensgemeinschaften in Österreich. Darüber hinaus wird der diskussionswürdige Vorschlag unterbreitet, an Stelle eines Bundesgesetzes die äußeren Rechtsverhältnisse der Religionsgemeinschaften mittels Vertragsrechts zu regeln.
Unbeschadet der Tatsache, dass Religion keine Regelungsmaterie des europäischen Gemeinschaftsrechts ist, werden im Arbeitskreis zu den verfassungsrechtlichen und politikwissenschaftlichen Aspekten des Verhältnisses von Religion und Recht nach Berührungspunkten zwischen dem Phänomen der Religion und dem Recht der EU gesucht, und zwar sowohl mit Blick auf das Primär- und Sekundärrecht als auch auf die Rechtsprechung.
Im Arbeitskreis zur jüngeren Judikatur des EGMR in Fragen der Religionsfreiheit wird mit plausiblen Argumenten die Konformität der religiös motivierten Knabenbeschneidung mit europarechtlichen und völkerrechtlichen Rechtsgrundlagen aufgezeigt. Im Verhältnis von Staat und Religion lässt der EGMR ein klares Bekenntnis zur Trennung der beiden Bereiche zum Schutze der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates erkennen, insbesondere in Fällen, in denen der Islam betroffen ist. Hinsichtlich der Religionsfreiheit als Individualrecht bleibt der EGMR in der Rechtsprechung seiner Linie treu, in den Konflikten die Religionsfreiheit im Arbeitsrecht betreffend hingegen fehlt derzeit noch eine argumentative Linie, die für die nationalen Gerichte eine Orientierung bieten könnte. Bezüglich des Religionsgemeinschaftsrechts werden neue Entwicklungsimpulse geortet.
Der Arbeitskreis zu religionsrechtlichen Bestimmungen im Bereich des Arbeitsrechts spricht die Auswirkungen der Feiertagsregelungen im österreichischen Arbeitsrecht unter der Rücksicht der Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinie sowie die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung der Religion im türkischen Arbeitsrecht an. Er versucht, Arbeitgeber in den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich zu identifizieren und geht schließlich der Frage nach, inwieweit Arbeitgeber religiösen Bedürfnissen ihrer Arbeitnehmer im Zusammenhang der Erbringung der Arbeitsleistung – insbesondere im Falle mittelbarer Diskriminierungen auf dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgesetzes – nachkommen müssen.
Gegen Ende finden sich schließlich kurze und prägnante Zusammenfassungen der Impulsreferate zu den Arbeitskreisen unter Miteinbeziehung von Diskussionsbeiträgen. Diese Zusammenfassungen können aber auch als erste inhaltliche Orientierung zu den Beitragsgruppen gelesen werden.
Zur abschließenden Würdigung kann gesagt werden, dass der vorliegende Band wegen der vielfältigen und hoch aktuellen Themenstellungen, der gut ausgearbeiteten und sehr informativen – mitunter auch spannenden – Beiträge in keiner religionsrechtlichen Bibliothek fehlen sollte. Er führt in ein interessantes, immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet ein und vermittelt einen guten Blick auf die Komplexität desselben. Die durchwegs verständliche Sprache und nicht zuletzt die saubere redaktionelle Gestaltung bieten eine hohe Lesefreundlichkeit.
Konrad Breitsching, Innsbruck