Verdrängte Fragen

Bernhard Koch (Hg.): Den Gegner schützen? Zu einer aktuellen Kontroverse in der Ethik des bewaffneten Konfl ikts (Studien zur Friedensethik 47), Baden-Baden: Nomos und Münster (Westf.): Aschendorff 2014, 293 S., ISBN 978–3–8487–0784–3/978–3–402–11691–3.

Dass die Bundeswehr bei ihren Auslandseinsätzen nicht allein humanitäre Missionen erfüllt, sondern auch in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt ist, wird in der deutschen Öffentlichkeit gern verdrängt. Auch die Politik tut sich schwer, die Dinge offen beim Namen zu nennen, wie sich beim Einsatz in Afghanistan gezeigt hat. Beim Gewaltmonopol des Staates, das dieser mit jedem Militäreinsatz für sich in Anspruch nimmt, geht es jedoch um gewichtige Fragen politischer, rechtlicher und moralischer Art. Es geht um Fragen der Unterscheidung, der Verhältnismäßigkeit oder der Notwendigkeit. Das Institut für Theologie und Frieden in Hamburg ist einer der wenigen Orte, wo diese Debatte mit allem Ernst systematisch geführt wird.
Die Kriegsbilder haben sich seit den Neunzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts deutlich verändert: Immer häufiger haben wir es mit asymmetrischen Auseinandersetzungen zu tun. Der Terrorismus hat neue Dimensionen angenommen. Immer weniger sind die Konfliktparteien klar zuzuordnen. Diese Entwicklung fordert auch die Militärethik heraus: Gibt es in asymmetrischen Konflikten auch eine moralische Asymmetrie zwischen den Kombattanten oder den Zivilisten beider Seiten?
Der Band nimmt seinen Ausgangspunkt von Michael Walzers moralphilosophischer Analyse, dass zwischen ius ad bellum und ius in bello strikt zu unterscheiden sei. Die politisch Verantwortlichen müssten genauestens abwägen, ob ein Krieg aus Verteidigungsgründen legitim ist oder als aggressiver Angriffspakt nicht gerechtfertigt werden kann. Der kämpfende Soldat hingegen müsse sich fragen, wie er sich innerhalb des Krieges so verhalten kann, dass er sich keines schweren Kriegsverbrechens, beispielsweise der vorsätzlichen Tötung von Zivilisten, schuldig macht. Diese Fragen stehen für Walzer jenseits der Kriterien des ius ad bellum: „Insofern sind alle Soldaten in einem Krieg […] moralisch gleichgestellt (‚moral equality of soldiers‘)“ (Einleitung, S. 9).
Die Zunahme asymmetrischer Konflikte zwischen staatlichen Militärs und nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob Walzers Schlussfolgerung in dieser Form heute noch haltbar ist. Jeff McMahan, Professor für Philosophie an der Rutgers University in New Brunswick/New Jersey, bestreitet dies: In asymmetrischen Konfl ikten könne auch nicht von einer moralischen Gleichheit der Kombattanten ausgegangen werden. Daher müsse über die Verteilung der Risiken und Schäden zwischen Verteidigern, Opfern und Unbeteiligten heute anders entschieden werden, als dies nach der traditionellen Theorie des gerechten Krieges, auf die sich Walzer stützt, üblich ist. Allerdings, so McMahan, stehe diese Debatte erst am Anfang; die Prinzipien des gerechten Krieges warteten noch der Erweiterung. Auch Uwe Steinhoff folgt der genannten Argumentationslinie und geht davon aus, dass es eine „gerechte Angreifbarkeit“ angesichts einer moralischen Ungleichheit zwischen den Kämpfenden geben könne – allerdings in weniger Fällen, als McMahan dies nahelege. In der Praxis seien sehr viel weniger Kriege gerechtfertigt, als die politische Propaganda behaupte.
Bernhard Koch holt die ethische Kontroverse, die McMahan maßgeblich angestoßen hat, nun auch nach Deutschland. Der von ihm herausgegebene Sammelband vereint sieben Autoren aus dem angelsächsischen Raum. Bei vier Beiträgen handelt es sich um Übersetzungen englischsprachiger Veröffentlichungen, drei Beiträge werden erstmals veröffentlicht.
David Luban, Professor für Law and Philosophy an der Georgetown University, Washington D. C., arbeitet zwei Fragen heraus, die zur Klärung anstehen, wenn über die Risiko- und Schadensverteilung in neueren Konflikten ethisch reflektiert werden soll: Müssen Soldaten ein vermeidbares, nichtzwingendes Risiko für ihre eigene Person eingehen, damit die zivilen Verluste auf ein Minimum beschränkt bleiben? Und ist es Soldaten gestattet, zur Minimierung der zivilen Verluste aufseiten des Feindes, weniger Risiken einzugehen, als ihnen die Moral im Falle „befreundeter“ Zivilisten abverlangt? Für Luban ist es nicht legitim, zwischen „freundlichen“ und „feindlichen“ Zivilisten zu unterscheiden. Soldaten könnten sich in der Regel besser verteidigen als Nichtkombattanten und müssten daher auch zur Übernahme eines bestimmten Risikos bereit sein – unabhängig davon, auf wessen Seite die Zivilisten stehen, für die Risiken zu tragen seien. Recht und Moral, so Luban am Ende seiner Überlegungen, dürften im Krieg nicht zur „Geisel des politischen Willens“ (S. 116) gemacht werden; die moralische wie rechtliche Pflicht eines Landes, in einem Krieg sauber zu kämpfen, verringere sich nicht, wenn der Kampfeswille innerhalb der Bevölkerung abnimmt.
Weitere Beiträge des Bandes beschäftigen sich mit dem Schutz von Zivilisten angesichts terroristischer Angriffe (Jeremy Waldron), mit dem Verhältnis zwischen Personenrechten und Kriegsrechtsbestimmungen (David Rodin) oder gezielten Tötungen (Mary Ellen O‘Connell). Rodin plädiert für eine Reform des humanitären Völkerrechts, damit dieses der Asymmetrie zwischen Angreifern und Verteidigern besser gerecht werde. Krieg könne nicht als soziale Praxis konstruiert werden, in der gänzlich andere Regeln gelten würden. Die Verantwortung wachse mit dem Dienstgrad. Einfache Soldaten könnten unter Umständen eine Strafbefreiung für sich in Anspruch nehmen, nicht jedoch eine rechtliche Legitimation für ihr Handeln. Robert G. Kennedy fragt aus theologischer Perspektive: Dürfen Soldaten vorsätzlich töten? Wenn es bei Krieg um die Wiederherstellung eines gerechten Friedens geht, seien massive Zerstörung und vorsätzliches Töten als Instrumente des Krieges nicht legitim. Dies müsse sich auch in der Waffenentwicklung und in der Ausbildung der Soldaten niederschlagen. Nicht allein Kennedy versagt im vorliegenden Band den Flächenbombardements des Zweiten Weltkriegs in Deutschland und Japan die Legitimation.
O’Connell sieht für das katholische Lehramt keinen Anlass, die bestehenden Tötungsrechte auszuweiten, und äußert sich entsprechend kritisch gegenüber amerikanischen Rechtfertigungen gezielter Tötungen. Der Drohnenkrieg sei, so die Rechtswissenschaftlerin der University of Notre Dame/Indiana, auf Dauer kein wirksames Mittel, den Terrorismus zu unterbinden. Juristen, Ethiker und Theologen hätten sich diesem Thema zu spät gestellt und es der politischen Propaganda damit allzu leicht gemacht.
Diese Einschätzung mag auch für die Sozialehtik hierzulande zutreffen. Bei bewaffneten Konflikten geht es um schwierige Fragen, denen nicht mit – oft so beliebten – ethischen Wohlfühlformeln beizukommen ist. Prominentestes Beispiel ist Margot Käßmann, die mit einer Naivität, die einen sprachlos dastehen lässt, vorgeschlagen hat, Deutschland solle wie Costa Rica auf seine Armee verzichten. Wissenschaftlich wie politisch werden militärethische Fragen gern an den Rand geschoben. In der Praxis bleiben die Soldaten dann mit ihnen allein, während die Öffentlichkeit aus Bequemlichkeit die Augen verschließt. Dabei wäre es wichtig, dass Deutschland eine fundierte Haltung gegenüber dem Einsatz von Drohnen entwickelt oder angesichts des Abzugs aus Afghanistan darüber nachdenkt, wie Kriege auf moralisch ordentliche und geordnete Weise beendet werden können. Der vorliegende Sammelband behandelt diese Fragen auf hohem Niveau. Daneben wären Publizisten oder Journalisten gefragt, diese für Nichtethiker verständlich aufzubereiten, ohne die Komplexität der Debatte fahrlässig zu vereinfachen. Ein Land von der Größe, Lage und politischen Bedeutung Deutschlands wird diesen Fragen nicht ausweichen können.

Axel Bernd Kunze, Waiblingen