Verletzung der Menschenwürde durch extreme Armut

Michael Hartlieb: Die Menschenwürde und ihre Verletzung durch extreme Armut. Eine sozialethisch-systematische Relektüre des Würdebegriffs, Paderborn u. a.: Ferdinand Schöningh 2013, 436 S., ISBN 978–3–506–77798–0.

In den aktuellen philosophischen und sozialethischen Debatten über weltweite Armut und globale Gerechtigkeit spielt u. a. die Frage eine wichtige Rolle, wozu genau die reicheren Länder und deren Bewohner angesichts der immer noch extremen Armut von etwa einem Viertel der Menschheit verpflichtet sind und wie genau diese Verpflichtungen zu begründen sind. Dabei scheint es manchen Teilnehmern an der Diskussion ein argumentationsstrategischer Vorteil zu sein, extreme Armut als Menschenrechtsverletzung oder sogar als Verletzung der Menschenwürde darzustellen. Michael Hartlieb kommt das Verdienst zu, diese Sicht sehr differenziert und genau auf den Prüfstand gestellt zu haben und auf diese Weise das Argument vor dem Vorwurf überzogener Polemik oder einer missbräuchlichen und inflationären Berufung auf die Menschenwürde zu schützen. Seine verschiedenen Ergebnisse sind im Wesentlichen Präzisierungen, die für die o. g. Debatte freilich ausgesprochen wichtig sind. Er stellt klar, dass von einer Verletzung der eigentlich ja als unverlierbar gedachten Menschenwürde nur insofern gesprochen werden kann, als Rechte verletzt werden, die sich aus dieser allen Menschen gleichen Würde ergeben. Von der Verletzung eines Rechts kann auch nicht schon dann gesprochen werden, wenn jemand einen Anspruch, der in einem Recht zugesprochen wird, nicht einlösen kann, sondern erst dann, wenn dies erzwungenermaßen nicht möglich ist, d. h. wenn es jemanden gibt, der die korrespondierende Pflicht hat und diese nicht erfüllt, bzw. wenn die Ursache der Nichteinlösbarkeit auf strukturelle und institutionelle Bedingungen zurückzuführen sind, die von Menschen hervorgebracht wurden und somit auch verändert werden können. Im Blick auf extreme Armut muss zudem gesagt werden, dass nicht der Mangel an materiellen Gütern an sich eine Menschenwürdeverletzung anzeigt, sondern die damit verbundene Erniedrigung, die die jeweilige Autonomie und Freiheit einer Person so extrem einschränkt, dass die Selbstachtung der Betroffenen zerstört wird oder zerstört werden kann. Mithin ist also nicht das Leben in extremer Armut an sich eine Verletzung der Menschenwürde, sondern der Umstand, dass die Betroffenen zu einem solchen Leben gezwungen werden. Dann allerdings besteht auch eine starke positive Hilfsverpfl ichtung, die nicht in den Bereich des Supererogatorischen abzudrängen ist. Da materielle Güter für ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben nur eine notwendige, keine hinreichende Voraussetzung sind, gibt es auch Fälle, in denen die Ausstattung mit einem Minimum an materiellen Gütern alleine die Menschenwürdeverletzung noch nicht heilt. Auch ergibt sich hieraus, dass die Hilfe für die Armen nicht aus einer paternalistischen Perspektive heraus erfolgen darf, sondern immer mit der konkreten Unterstützung der Autonomie der Betroffenen einhergehen muss. Hilfe ist also immer auch auf den fairen Dialog mit den Hilfsbedürftigen verwiesen. Damit ist zugleich deutlich aufgezeigt, dass entwicklungspolitische Bemühungen sich nicht allein auf die materielle Armutsbekämpfung und dazu auf ökonomische Maßnahmen beschränken dürfen, sondern – ganz im Sinne des seit Populorum progressio in der kirchlichen Sozialverkündigung vertretenen Begriffs einer „integralen Entwicklung“ – umfassend auch Fragen der sozialen Verhältnisse, der politischen Verfahren, der Bildung und letztlich auch der Religion betreffen müssen.
Die hier vorliegende sozialethische Dissertation von Michael Hartlieb, der mittlerweile als Wissenschaftlicher Referent an der Thomas-Morus-Akademie in Bensberg tätig ist, ist auch deshalb ausgesprochen lesenswert, weil er in seinem Argumentationsgang jeweils sehr gelungene Übersichten bietet zu Fragen des Armutsbegriffs und der Armutsursachenforschung, der Armutsindikatoren und Messung von Armut, zur Frage, wie das Wohlergehen von Menschen zu fassen ist und insbesondere über die Ideengeschichte des Menschenwürdebegriffs von der Antike über das frühe Christentum, die Scholastik, die Neuzeit bis in die Gegenwart, wobei er gekonnt die markanten Unterschiede in den Würdebegriffen der verschiedenen Epochen nachzeichnet, die keinesfalls in Kontinuität stehen oder homogen aufeinander aufbauen. Während in der Antike die Würde im Grunde als abhängig gedacht wird vom Ansehen, das jemand in einer menschlichen Gemeinschaft genießt, wird sie im Christentum als gnadenhaftes Geschenk Gottes im Rahmen des Gedankens der Gottesebenbildlichkeit aufgefasst, das prinzipiell allen Menschen offen steht, ohne dass dies schon Forderungen nach gleichen Rechten der Individuen impliziert hätte. Aber immerhin wird die Würde hier schon stärker individualisiert und als von sozialem Ansehen in einer Gemeinschaft unabhängig gedacht. Jedoch erst bei Kant kommt die Würde als absoluter Wert und die damit notwendigerweise verbundene Zuschreibung von Freiheit allen Menschen zu. Weil der Mensch dabei nicht mehr auf Gott als eine metaphysische Garantie der Menschenwürde setzen kann (sondern bekanntlich umgekehrt Gott als Postulat einer von Moralität nicht ablösbaren praktischen Vernunft denkt), schafft er die Bedingungen für den neuzeitlichen Prozess der von Hans Joas beschriebenen Sakralisierung der Person und damit des eigentlich neuzeitlichen Menschenwürdebegriffs.
Das mit 436 eng bedruckten Seiten sehr umfangreiche Buch ist insgesamt trotz mancher komplizierter Gedankengänge gut lesbar und sinnvoll aufgebaut. Allerdings wirkt die Gliederung auf den ersten Blick etwas unübersichtlich, und ein konsequenterer Einbau von Zusammenfassungen hätte insbesondere einem eiligen Leser den Zugang erleichtert. Die lange Literaturliste und manche ausführlichere Anmerkung sind eine wahre Fundgrube für wichtige weiterführende Hinweise zu den hier angesprochenen Fragen.

Gerhard Kruip, Mainz