Sozialprinzipien und Finanzverfassung

Markus Borzymski: Sozialprinzipien und Finanzverfassung (Christliche Sozialethik im Diskurs Nr. 6), Paderborn: Schöningh 2014, 271 S., ISBN 978–3–506–77477–4.

Im Kontext der ökonomischen Finanzwissenschaft sowie des Öffentlichen Rechts ist eine Diskussion über die Verteilung der Finanzmittel im föderalen Staat verbreitet. Politische Konfl ikte in der Öffentlichkeit sowie einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts spielen hier eine Rolle. Hingegen hat die Thematik bisher in der Christlichen Sozialethik keine Aufmerksamkeit gefunden. Diesem Mangel will der beim Bistum Essen beschäftigte Autor mit dem vorliegenden Band, der auf eine Dissertation an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Mainz zurückgeht, abhelfen.
Die gegenwärtige Regelung zur Mittelverteilung in Deutschland wird 2019 auslaufen, so dass spätestens dann Neuregelungen erforderlich sind. Die sozialethischen Überlegungen können bei einer einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anknüpfen, in der die Gerechtigkeitstheorie von John Rawls als Anhaltspunkt für eine Neuregelung vorgeschlagen wurde. Gerechte Maßstäbe der Mittelverteilung müssten gewissermaßen hinter dem berühmten „Schleier des Nichtwissens“ festgelegt werden. Die im Grundgesetz geforderte „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ zeige eine materielle Gerechtigkeitsforderung an.
Die Arbeit ist in Weiterentwicklung des Schemas „Sehen – Urteilen – Handeln“ in die Teile „Analyse“, „Synthese“ und „Operationalisierung“ gegliedert. Im ersten Abschnitt werden zunächst Überlegungen aus der Raumplanung und der ökonomischen Föderalismustheorie wiedergegeben. Im Anschluss daran findet eine Diskursanalyse der öffentlichen Meinung statt, um die Kontroversen, die sich auf den Länderfinanzausgleich beziehen, zu ordnen. Obwohl weniger als 2 % des gesamten Steueraufkommens im Länderfinanzausgleich von Geber- zu Nehmerländern umgeschichtet werden, ergeben sich hier die emotional in der politischen Öffentlichkeit geführten Debatten.
Im zweiten Teil wendet Borzymski die Rawls´sche Methodik des „Schleiers des Nichtwissens“ auf gerechte Regeln des föderalen Finanzausgleichs an. Welche Regeln der föderalen Finanzverfassung würden gewählt, wenn man nicht weiß, ob man in einem reichen oder armen Bundesland lebt? Dazu wird ein vierstufiges Schema entwickelt: Erstens sei zu sichern, dass zentrale Grundgüter für alle Bürger in einem Bundesland gewährleistet sind. Zweitens müssten eine faire Chancengleichheit und damit gleichwertige Lebensbedingungen garantiert sein. Drittens werde eine Ungleichverteilung im Bundesstaat zugelassen, um durch einen Wettbewerbsföderalismus das Wirtschaftswachstum zu erhöhen. Viertens seien Regeln einer gerechten Spar- und Investitionsrate bzw. einer Begrenzung der Schuldenaufnahme festzulegen. Ein kooperativer Föderalismus (Gleichheit des Zugangs zu Grundgütern) schließe einen Wettbewerbsföderalismus (Innovation und Wachstumsförderung) nicht aus, so dass keine strikten Gegensätze vorhanden seien.
Im Anschluss daran werden die traditionellen Sozialprinzipien der Kirche, einschließlich des in jüngerer Zeit hinzu gekommenen Prinzips der Nachhaltigkeit, auf die Thematik angewandt. Dabei wird auch auf die kirchliche Sozialverkündigung hingewiesen, insbesondere auf die Enzyklika Mater et magistra (1961) von Johannes XXIII., die in den Abschnitten Nr. 150–152 die Problematik einer ungleichgewichtigen Entwicklung innerhalb eines Landes thematisiert. Mit Hilfe der Gerechtigkeitstheorie von Rawls und der Sozialprinzipien macht der Autor sich anschießend daran, konkretere sozialethische Anforderungen an Regelungen der föderalen Finanzverfassung zu formulieren. Dazu werden zwölf Maßstäbe einer gerechten Finanzverfassung herausgearbeitet, die sich sowohl aus Überlegungen der Gerechtigkeitstheorie von Rawls wie auch aus den Sozialprinzipien ergeben. Dies wird in einer Tabelle (S. 186) durch eine Gegenüberstellung veranschaulicht.
Anhand der entwickelten Maßstäbe wird dann im dritten Teil die bundesdeutsche Finanzverfassung analysiert. Wesentliche Bestimmungen des Grundgesetzes wie die Menschenrechte, das Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip entsprechen den entwickelten ethischen Prinzipien. Problematisch erscheint, dass es keine strikte Verbindung zwischen der Aufgabenzuweisung an die Länder und einer gleichzeitigen Zuweisung von Finanzmitteln gibt. Ebenso wenig haben die Länder größere Gestaltungsmöglichkeiten, um eigene Einnahmen (z. B. durch einen Länderzuschlag zur Lohn- und Einkommenssteuer) zu erheben.
Am gegenwärtigen Finanzausgleichsmechanismus kritisiert Borzymski

  • dass das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen nicht hinreichend präzisiert und operationalisiert wird im Sinne der Bereitstellung von Grundgütern für alle Menschen,
  • dass es zu wenig Anreize für die Länder gibt, durch Eigenanstrengungen die Wirtschafts- und damit die Steuerkraft ihrer Länder zu verbessern,
  • dass die Bundesergänzungszuweisungen zwar berechtigt sind, aber nicht an konkrete Verwendungsnachweise gebunden werden und
  • dass die Einnahmeautonomie der Länder (abgesehen von der Grunderwerbssteuer können sie praktisch keine Steuer selbst festlegen) zu gering ist.

In einem abschließenden Kapitel wendet er seine Überlegungen noch kurz auf die EU und ihre Mitgliedsstaaten sowie auf die Finanzverteilung innerhalb der Länder zwischen den Kommunen an. In seinem Schlusswort wird zudem kurz auf den Finanzausgleich innerhalb der deutschen katholischen Kirche von den reichen zu den ärmeren Diözesen (vor allem in den neuen Bundesländern) sowie innerhalb der Diözesen zwischen den Kirchengemeinden eingegangen.
Hier soll ergänzend noch auf zwei Aspekte hingewiesen werden: Erstens erfolgt die regionale Verteilung der Mittel in Deutschland viel stärker noch über die Sozialversicherung (z. B. aufgrund unterschiedlicher Arbeitslosenzahlen), weshalb es Forderungen nach einer Regionalisierung vor allem bei den Krankenkassen gegeben hat. Auch wirkt sich aus, in welchen Bundesländern Bundesinstitutionen angesiedelt werden. Die Ausgaben des Verkehrsministeriums für Infrastruktur haben ebenfalls große Bedeutung, ebenso wie, jedenfalls in der Vergangenheit, die Auswahl der Bundeswehrstandorte und die damit verbundenen Rüstungsausgaben. Auch die regionale Streuung der Mittel des Bildungs- und Forschungsministeriums spielt eine wichtige Rolle.
Zweitens ist in der politischen Realität nicht immer klar, ob z. B. Bremen und das Saarland Opfer weltwirtschaftlicher Veränderungen sind (Kohle- und Stahlkrise bzw. Werftenkrise) oder die Ursachen ihrer finanziellen Misere in verschleppten Anpassungen an absehbar notwendige neue Strukturen liegen. Zudem sind Länder, die wirtschaftliche Probleme haben, häufi g nicht fähig, die bereit stehenden Solidaritätsmittel abzurufen (Griechenland, Strukturfondsmittel aus Brüssel). Was soll man in Deutschland mit einem Bundesland (analog Europa, Kommunen) tun, das durch eigenes Fehlverhalten in einen Abstiegsstrudel gerät, bei dem aber die Bürger eine versagende Regierung trotzdem wiederwählen?
In der Arbeit wird aufgezeigt, dass das Instrumentarium, mit dem die Sozialethik üblicherweise arbeitet (z. B. die Sozialprinzipien), durchaus mit Erkenntnisgewinn auf Themengebiete angewandt werden kann, die bisher nicht im Blickpunkt der sozialethischen Reflexion standen. In diesem Fall konnte praktisch auf keine einschlägige sozialethische Publikation zum Thema zurückgegriffen werden. Dabei erbringt Borzymski mit seiner Arbeit den Nachweis, dass die Christliche Sozialethik zu Diskursen der Finanzwissenschaft, des Staatsrechts und der Politikwissenschaft sehr wohl einen sinnvollen Beitrag leisten kann.

Joachim Wiemeyer, Bochum