Martin Dabrowski, Judith Wolf, Karlies Abmeier (Hg.): Ethische Herausforderungen im Web 2.0, Paderborn: Schöningh 2014, 144 S., ISBN 978–3–506–77929–8.
Bei einem Buch, das den Titel trägt „Ethische Herausforderungen im Web 2.0.“, kommen wahrscheinlich jedem Leser auf Anhieb Praktiken des Internets in den Sinn, die bewertet, eingeordnet oder gar auch sanktioniert werden sollten. Cybermobbing, Datenmissbrauch oder auch die Monopolstellung von Internetfirmen rufen immer wieder öffentlich geführte Debatten über den Zustand des weltweiten Netzes hervor. Der vorliegende Band befasst sich indes weniger mit Einzelfragen. Die Autoren suchen vielmehr nach Grundlinien einer Netz- bzw. Internetethik oder setzen sogar noch viel fundamentaler an, indem sie überlegen, auf welcher gesellschaftstheoretischen, philosophischen und auch theologischen Basis eine solche Ethik fußen sollte.
Das Buch dokumentiert die Referate und Korreferate einer dem Buchtitel gleichlautenden Tagung, die als Kooperationsprojekt der katholisch-sozialen Akademie Franz Hitze Haus, der Katholischen Akademie Die Wolfsburg und der Konrad-Adenauer-Stiftung durchgeführt wurde. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte durch das Institut für Christliche Sozialwissenschaften der Uni Münster und den Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre der Uni Bochum.
Die vier Hauptreferate, mit denen sich die Korreferate ergänzend, vertiefend mitunter auch sehr kritisch auseinandersetzen, zeigen alle auf, welchen Wandel das Internet in allen Lebensbereichen hervorgerufen hat und welche Konsequenzen daraus nahezu folgerichtig erwachsen sind. Im Kern geht es dabei immer um veränderte Vorzeichen, die den einzelnen Bürger ebenso betreffen wie die Gesellschaft. Die Wissenschaftler wählen in ihren Herangehensweisen sehr unterschiedliche Ansätze.
Die Münsteraner Wirtschaftsinformatiker Rainer Böhme und Pascal Schöttle analysieren unter dem Leitgedanken der Transparenz, dass der Internetnutzer auf Technologien im Netz nicht verzichten kann, die ihn äußerst leicht identifizierbar machen und er von sich mehr preisgibt, als gewünscht und meist auch als gewollt. Dass diese Techniken längst Eingang in eine Vielzahl von Alltagsgeräten haben, beispielsweise einem intelligenten Stromzähler, bedeute eine Grenzüberschreitung. Nicht mehr nur die virtuelle, sondern auch die reale Welt werde zum Speicherort persönlicher Daten. Während es sehr wohltuend ist, dass die Verfasser die technischen Neuerungen anschaulich erklären, bleibt ihr Fazit am Ende doch eher blass, wenn es heißt, dass die Technik eine Transparenz ermöglicht, „wie sie vor dreißig Jahren noch als Fiktion erschien“. In den Ergänzungen geht Jessica Heesen vom Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (Tübingen) zunächst auf die Gefahr einer ständigen Überwachung ein, die eine solche Datentransparenz zur Folgen haben könnte. Dagegen steht das Recht auf den Schutz der Privatsphäre, arbeitet die Autorin heraus, wobei sie es aber nicht bei dieser Kontrastierung belässt. Denn sie hebt darauf ab, dass auch die Folgen von Privatheit, die durch entsprechenden Schutz nach außen entsteht, fragwürdig sein können. Es bestehe die Gefahr einer Art Abschottung, die das Interesse an der Außenwelt und öffentlichen Belangen schwinden lasse. Oder es führe dazu, dass das private Erleben zum allein beherrschenden Faktor im Umgang miteinander wird. Die Autorin zitiert hier zur Veranschaulichung Richard Sennett, der von einer „Tyrannei der Intimität“ spricht.
Angesichts dieser gravierenden und galoppierenden Veränderungsprozesse mahnt Nicole Simon, Gründerin von Witas (Women in Tech and Startups), zur Eile, um ein neues Verständnis aller Bereiche unserer Gesellschaft zu entwickeln.
Das Tempo ist für den Münchener Medienethiker Alexander Filipovic nicht unbedingt maßgeblich, aber auch er setzt sich damit auseinander, dass aufgrund des Internets Werte bzw. Begriffe wie Freiheit und Authentizität neu zu bestimmen sind, natürlich stets im Lichte der Anforderungen des weltweiten Netzes. Dazu zitiert er unter anderem aus dem Impulspapier der Deutschen Bischofskonferenz „Virtualität und Inszenierung“. Darin heißt es beispielsweise, dass Authentizität auf das Internet gemünzt nicht nur die Würde des einzelnen Menschen einschließen soll, sondern „ebenso für Aufrichtigkeit und Redlichkeit im menschlichen Miteinander, für die Stimmigkeit sozialer Beziehungen“. Besonders gelegen ist Filipovic auch an dem Kriterium der personalen Freiheit, die nach seinen Ausführungen bei der Entwicklung einer Netz-Ethik ebenso beachtet und im Verhältnis mit den Rechten der Anderen betrachtet werden sollte.
Welche Spannungsfelder sich auftun, wenn die Freiheiten im Netz aufs Tapet kommen, reflektiert die IT-Rechtsexpertin von der Uni Münster, Professor Dr. Franziska Boehm. Auf der einen Seite existiere wertvolles Gut, wie beispielsweise das Urheberrecht, das durch allzu freizügigen Umgang mit Texten, Bildern und Filmen in Gefahr gerate. Auf der anderen Seite habe ein Web ohne jedwede Filter oder Schranken zur Folge, dass (Kinder-)Pornographie ungehindert verbreitet werden könne. Wer aber hat am Ende das Recht zur Kontrolle und welches Recht soll überhaupt gelten? Boehm verdeutlicht an der konkreten Entwicklung in der jüngsten Zeit, welche Macht die Internetfirmen selbst schon in Fragen der Netzregulierung gewonnen haben, und betrachtet auch das Verhalten einiger Staaten im Umgang mit freier Meinungsäußerung im Netz. Da das Web nun mal global geworden ist, sollte eine Regulierung nicht mehr bei den einzelnen Staaten, sondern am besten auf internationaler Ebene verortet sein, erklärt die Autorin. Da sich eine solche Lösung noch nicht abzeichnet, seien Initiativen, die es bereits von Nicht-Regierungsorganisationen oder vom Europarat gebe, ein wichtiger Zwischenschritt. Die Komplexität des Internets erfordert es aus Sicht von Tobias Wangermann (Konrad-Adenauer- Stiftung) ohnehin, das Verhältnis von Bürger und Staat neu auszuhandeln, und die Bochumer Kirchenrechtlerin Judith Hahn unterstützt Franziska Boehm darin, „eine Art Freiheitskatalog für Rechte von Internetnutzern“, analog zu den Grundrechten, zu schaffen. In der Formulierung eines Netzgesellschaftsvertrages sieht sie eine „professionell-politische sowie zivilgesellschaftliche Aufgabe“.
Auf diesen Ebenen gilt es nach den Ausführungen von Professor Dr. Christoph Bieber (Welker-Stiftungsprofessur für Ethik in Politikmanagement und Gesellschaft, Uni Duisburg-Essen), auch über die so genannte „digitale Spaltung“ nachzudenken: Je mehr Menschen das Web nutzen, um so weniger ist mit dem Begriff der Spaltung die Kluft zwischen Usern und Nicht-Usern gemeint;, vielmehr geht es zunehmend um die Chancengleichheit aller, an Informationen zu kommen. Oder anders gesagt: Es geht um eine Netzneutralität, die eine Gleichbehandlung von Daten unabhängig von ihrer Herkunft und Art bedeutet. Die derzeitige Realität zeige aber ganz deutliche „Verwerfungslinien“, so der Wissenschaftler, da die Zugänge unter anderem von der Qualität der verwendeten Technik oder von möglichen Filtern seitens der Informationsanbieter abhängig seien. Sollte am Ende das Einkommen der Nutzer über die Anwendung des Internets entscheiden, kämen wieder ökonomische Faktoren ins Spiel, erläutert Marvin Bender, Doktorand am Institut für Politikwissenschaften an der Uni Essen-Duisburg. Dabei schien es doch so, meint Bender, dass durch Flatrate-Angebote solche Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt wären.
Theo Körner, Dortmund