In der kirchlichen Sozialverkündigung ist es erst seit Laborem exercens, der 1981 von Papst Johannes Paul II. veröffentlichten Enzyklika, üblich geworden, nicht nur die „Söhne“ der Kirche, sondern mit den „Töchtern“ auch Frauen als unmittelbare Adressaten einer Sozialenzyklika anzusprechen. Dabei hatte Papst Johannes XXIII. bereits in Pacem in terris (1963) das „Hervortreten von Frauen im öffentlichen Leben“ als ein wesentliches „Zeichen der Zeit“ bezeichnet. Auch Gaudium et spes (1965), die Pastoralkonstitution des Konzils, spricht sich für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Gesellschaft aus. Leider sind diese Ansätze in den späteren Sozialenzykliken Centesimus annus (1991) oder Caritas in veritate (2009) nicht aufgegriffen oder gar weitergeführt und zu einem eigenständigen Thema gemacht worden. Während in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Gleichstellung von Männern und Frauen zu einem zentralen Politikfeld geworden ist, das breite gesellschaftliche Debatten auslöst, bleibt die kirchliche Sozialverkündigung auffällig still. In der Öffentlichkeit wird über ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen, über Quotenregelungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik debattiert. Im weltweiten Horizont gelten, etwa bei den Millenniumsentwicklungszielen der UN, Fragen der Gleichberechtigung (z. B. Einschulungsquoten und weitere Maßnahmen zur Verringerung des Analphabetismus von Mädchen) als Schlüsselfragen eines weltweiten Ethos. Solange hier die römische Sozialverkündigung weitgehend stumm bleibt, ignoriert sie einen wesentlichen Teil der weltweiten sozialethischen Diskussion der Gegenwart.
Die kirchliche Sprachlosigkeit in diesem Bereich ist vermutlich auch darauf zurückzuführen, dass man sich in kirchlichen Gremien, in denen mit den Bischöfen und Priestern ausschließlich Männer vertreten sind, beim Hinzuziehen weiterer Berater, die nicht Kleriker sind, wiederum auf männliche Laien beschränkt. In solchen von Männern besetzten Gremien, in denen es kaum eine Frau gibt, wird die weitreichende gesellschaftliche Brisanz mancher kirchlicher Probleme (sexueller Missbrauch, „Pille danach“ bei Vergewaltigung, Sexualethik) häufig verkannt. Es fehlt an Betroffenheit bzw. an einer lebensweltlichen Nähe zu betroffenen Frauen. Erfreulicherweise gibt es im Kontext der Deutschen Bischofskonferenz auch Gremien, in denen mehrere Frauen vertreten sind, so z. B. in der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen sowie in der Caritas-Kommission.
In den letzten Jahren hat sich allerdings, wenn auch spät und zögerlich, die wissenschaftliche Sozialethik im deutschsprachigen Raum verstärkt Fragen der Geschlechtergerechtigkeit zugewandt. Davon zeugen die Beiträge im vorliegenden Heft, in dem Edeltraut Koller, die auch die Gesamtkoordination des Schwerpunktthemas übernommen hat, Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen aus gerechtigkeitstheoretischer Sicht behandelt, Monika Sailer-Pfister vor allem auf die Aufstiegschancen und Aufstiegshemmnisse von Frauen eingeht und Michelle Becka die Migration von Frauen unter besonderer Berücksichtigung von Fürsorgearbeit analysiert. Weiterhin behandelt Axel Bernd Kunze das Spannungsfeld, dass Bildung zwar gleiche Chancen für beide Geschlechter bieten soll, aber eine richtig verstandene Bildung immer auch dem/der Einzelnen Freiräume bieten muss, um die Herausbildung und Entwicklung einer spezifischen Geschlechteridentität zu ermöglichen und zu unterstützen. Abgerundet werden diese Beiträge durch ein Interview mit der Franziskanerin Margareta Gruber, die das christlich-biblische Menschenbild in Verbindung mit der modernen Frauenfrage ins Gespräch bringt.
Ein zusätzlicher Beitrag dokumentiert einen Vortrag von Erzbischof Mario Toso, dem „zweiten Mann“ im Päpstlichen Rat für „Gerechtigkeit und Frieden“, zu wesentliche Anliegen und Intentionen der Sozialenzyklika Caritas in veritate. Ein Band zu dieser Enzyklika findet sich im Rezensionsteil unter den besprochen Büchern.