Essen, Georg (Hg.): Verfassung ohne Grund? Die Rede des Papstes vor dem Bundestag. Freiburg im Breisgau: Herder 2012, 278 S., ISBN 978–3–451–30576–4.
Der Dogmatiker Georg Essen hat ein weiteres Bändchen in der durchaus hilfreichen Reihe „Theologie kontrovers“ bei Herder herausgegeben. Immer wieder sind Entscheidungen, Aussagen oder Texte von Papst Benedikt Gegenstand der Debatte in diesen Bänden; diesmal ist es dessen Rede vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011. Das Buch enthält nach dem Wortlaut der Rede zunächst zwei geringfügig überarbeitete, eher feuilletonistische Ad-hoc-Reaktionen auf diese. Die eine stammt vom FAZ-Redakteur Christian Geyer und äußert sich sehr kritisch gegenüber dem von Benedikt vertretenen Naturrechtsansatz, die andere kommt aus der Feder von Otto Kallscheuer und ist geradezu euphorisch positiv, nicht nur im Hinblick auf die Bundestagsrede, sondern auf den gesamten Deutschlandbesuch des Papstes. Grund für das Lob bietet gemäß Kallscheuer nicht nur die performative Anerkennung demokratischer Institutionen, sondern die Bezugnahme auf die allgemeine Grundvoraussetzung einer freiheitlichen Verfassung, die in Menschenwürde und Menschenrechten besteht. So weit so gut; wenngleich wir innerkirchlich ein halbes Jahrhundert nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil offenbar schon einigermaßen bescheiden geworden sind, dies als positive Überraschung zu feiern.
Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail und das wurde offenkundig erst bei gründlicher Relektüre des Redetextes eingehender reflektiert. So wurden nach und nach auch kritische Stimmen geäußert, nachdem zunächst „Die Zeit“ bündig resümiert hatte: „Selbst Päpste können vernünftig sein”. Die starke Betonung der Vernunft schien einer Ansprache vor den Mandataren eines demokratisch gewählten Parlamentes bestens angemessen. Gerade der konkret verwendete Vernunftbegriff steht nun aber wiederholt im Fokus der Auseinandersetzung des vorliegenden Bandes; denn was damit genau gemeint ist, kann – ebenso wie die Rede von Natur – von Fall zu Fall doch noch einmal sehr verschieden sein.
Werfen wir somit einen Blick auf die acht weiteren, von TheologInnen und PhilosophInnen verfassten Beiträge. Begreiflicherweise gibt es in den Texten Überschneidungen und ähnliche Argumente, doch aber auch eine bunte Vielfalt von Gedanken und Anmerkungen, die durchgehend sehr sachlich und ausgewogen präsentiert werden. Vermieden wurde also glücklicherweise die Inszenierung einer krampfhaften Kontroverse von Extrempositionen. Am polemischsten ist noch der Artikel von Rudolf Langthaler geraten, der sich nicht nur an der seines Erachtens undifferenzierten und unberechtigten Aufklärungskritik des Papstes stößt, sondern auch den Mangel an philosophischer Tragfähigkeit des in der Rede zur Normenbegründung herangezogenen Naturbegriffs darlegt. Damit ist ein wunder Punkt getroffen, der bereits im Vorwort des Herausgebers thematisiert wird: Gerade im Namen der Natur wurde auch in der Geschichte der Kirche schon so manches gerechtfertigt; etwa auch eine Ablehnung der Demokratie. Ganz allgemein wird die „Natur rechtlich zu regelnder Gegenstände in vielen Fällen unterschiedlich interpretiert” (92), wodurch die Frage nach einem festen Boden, auf dem Rechtsetzung stehen kann, lediglich verschoben aber nicht gelöst wird, wie Judith Hahn zeigt.
Zustimmung findet die Kritik Benedikts an einem naturwissenschaftlich eingeengten Vernunftbegriff. Auch die Diagnose, dass Demokratie dann in eine prekäre Lage gerät, sobald ihre nicht disponiblen Fundamente in Frage gestellt werden, teilen die KommentatorInnen größtenteils, ebenso wie das Anliegen, darauf hinzuweisen, dass positiv gesetztes Recht nicht immer Gerechtigkeit zum Ausdruck bringt. Der in der Rede entwickelte Lösungsansatz für die angezeigten Probleme stößt aber auf wenig Zustimmung. Mit großer Präzision und analytischer Schärfe decken etwa Christoph Hübenthal und Hans Schelkshorn die Unstimmigkeiten des ins Treffen geführten Naturrechtsansatzes auf. „Wie man es auch dreht und wendet, normative Eigenschaften der Natur erweisen sich bei allen möglichen Betrachtungsweisen als äußerst merkwürdige ontologische Entitäten” (113f) meint Hübenthal, wodurch ihre Interpretation letztlich unter der Hand doch wieder in offenbarungstheologische Abhängigkeit gerate. Schelkshorn vermutet schließlich sogar, der Papst könne sich mit den Grundprinzipien demokratischer Willensbildung nicht wirklich anfreunden, weil diese für ihn zu nahe am Relativismus liegen. Auch Martin Rhonheimer stellt fest, dass der Papst zwar nicht direkt zum Ausdruck bringt, dass doch wieder „die Legitimität demokratisch-parlamentarischer Rechtssetzung an kirchlich gelehrte Kriterien von Moral und Naturrecht zurückgebunden werden” (76) soll, dies durch seine Ausführungen aber eben auch nicht wirklich ausgeschlossen wird. Dennoch kommt er letztlich wohl zur positivsten Lesweise der Bundestagsrede im vorliegenden Band, indem er betont, es gehe darin nicht eigentlich um eine Kritik an demokratischen Rechtsfindungsprozessen, sondern primär um den Hinweis auf die Hintergrundkultur, die alle politischen Prozesse trägt. Freilich ließe sich auch dieser Begriff nochmals problematisieren, vor allem, wenn man danach fragt, ob es denn in dieser Hintergrund- auch eine Leitkultur gibt oder geben soll.
Die Beiträge von „Verfassung ohne Grund?” würdigen in respektvoller Weise das Anliegen des Papstes, sprechen aber auch offen über die konzeptuellen Mängel des in seiner Rede zum Ausdruck kommenden Denkansatzes. Das Kirchenoberhaupt will den freiheitlich-säkularen Rechtsstaat auf normative Fundamente gestellt sehen, die nicht durch die Verschiebung von Machtverhältnissen beliebig verändert werden können. Der Papst scheitert am Entwurf solcher Fundamente auf der Grundlage universaler Vernunft letztlich aber, weil er, wenn schon keinem offenbarungstheologischen, so doch zumindest einem schöpfungstheologischen Ansatz folgt. Ist vom Bischof von Rom aber denn wirklich eine andere Argumentation zu erwarten? Eigentlich nicht, hätte er solche Erwartungen nicht selbst in seiner Rede geweckt. Leider geht auch der Kommentarband m. E. zu wenig auf das ein, was die eigentlich spannende Frage wäre, die Parlamentarier an den Papst stellen könnten: Wie steht denn ein gläubiger Christ als gläubiger Christ, der seinen Glauben ja nicht an der Garderobe des Bundestages abgeben kann, zum freiheitlich-säkularen Rechtsstaat? Am ehesten versucht noch Thomas Söding eine genuin christlich-theologische Begründung von Demokratie und pluraler Rechtsstaatlichkeit, allerdings wird diese zu wenig als kritische Weiterführung und zu sehr als Interpretation der Papstrede selbst präsentiert. Man fragt sich daher mitunter, wo Söding seine inhaltlich treffenden Argumente bei Benedikt zu finden vermag. Ein Großteil der anderen Kommentare bleibt bei Fundierungen des Rechtsstaates mit transzendentalpragmatischen und diskursethischen Mitteln. Das sind zweifellos berechtigte und treffende Ansätze, wenngleich auch diese nur das prozedurale Gerippe einer Ordnung entwerfen, die immer erst mit der Vielfalt inhaltlich gefüllten Wertvorstellungen und Wahrheitsansprüche zu bekleiden ist. Ein solcher Wahrheitsanspruch ist der christliche, der als moralischer Anspruch gilt, der für die Gläubigen nicht beliebig ist, wie Tine Stein festhält, wenngleich natürlich gilt: „Er wird in der Demokratie von den gläubigen Bürgerinnen und Bürgern in einer Weise eingebracht, die konkurrierende Geltungsansprüche, die aus anderen Religionen und Weltanschauungen erwachsen, respektiert” (211). Diesen Respekt, der mehr als Toleranz ist, theologisch zu fundieren und ihn den politischen Vertretern eines liberalen, religiös nicht gebundenen Staates zuzusichern, ist der Papst schuldig geblieben, und auch der in seiner kritischen Analyse durchaus lesenswerte Diskussionsband hätte hier etwas mehr leisten können.
Man mag sich daher abschließend fragen, ob wir denn wirklich schon in der Realität des Pluralismus angekommen sind: Wir, die Kirche, aber auch wir, die europäischen Gesellschaften. In einer wirklich pluralistischen Gesellschaft müsste wohl auch der Vernunftoptimismus der Mehrzahl der AutorInnen dieses Bandes und mit ihm der vorausgesetzte Gerechtigkeitsbegriff etwas relativiert werden in dem Sinn, dass wir ihn als inhaltlich gefüllten, doch nicht einfach vorgegeben haben – auch nicht auf Verfassungsebene –, sondern dass wir nur miteinander nach dem immer Gerechteren suchen können. Dann gilt eben, wie Essen schreibt, dass der Staat „seine normativen Grundlagen nur im aktuellen Konsens der Bürger zu finden scheint, der freilich lediglich ein subjektiver Konsens ist und von den tatsächlich vorhandenen gemeinsamen Auffassungen bestimmt wird“ (197). In einer Kirche, die gesellschaftliche Pluralität wirklich akzeptiert, wenn schon nicht liebt, würde es ihrem Oberhaupt im Grunde besser anstehen, vor einem Parlament darzulegen, welche guten Argumente für Demokratie sich aus dem eigenen Glauben ergeben, um dann aufzuzeigen, wie man diesen eigenen Glauben in das Gespräch und das Ringen um einen gemeinsamen Weg einbringen will und kann. Beides hat Papst Benedikt nicht thematisiert, vielmehr hat er versucht der Gesamtgesellschaft zu sagen, wo sie die Basis gemeinsamer Weltgestaltung zu suchen hat. Offenbar, so drückt es Hans Schelkshorn im Buch aus, „versteht der Papst seine Ansprache weniger als einen Beitrag für eine öffentliche Debatte, sondern eher als eine autoritative Belehrung” (143). Das soll Benedikt keineswegs als böse Absicht unterstellt sein, ergibt sich aber beinahe notwendig aus einem Denkkonzept, in dem katholische Theologie nicht nur als vernunftgemäß, sondern geradezu als mit Vernunft identisch erscheint; dann nämlich ist das apostolische Lehramt auch eine Autorität der säkularen Rationalität.
Wilhelm Guggenberger, Innsbruck