Jocelyn Maclure/Charles Taylor, Laizität und Gewissenfreiheit, Berlin: Suhrkamp 2011, 146 S., ISBN 978–3-518–58570–2.
Die jüngste öffentliche Diskussion um die Beschneidung als Element einer religiös-rituellen Tradition im Judentum ebenso wie im Islam führt geradewegs zu den Grundlagenfragen, die Charles Taylor und Jocelyn Maclure in ihrer Schrift Laizität und Gewissensfreiheit erörtern. Ausgangspunkt für ihre Studie war die in den zurückliegenden Jahren vielfach diskutierte Frage nach dem Ort der Religion in der Öffentlichkeit und insbesondere die Frage nach vernünftig begründeten Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften in einer modernen Gesellschaft. Wenngleich ein wesentlicher Impuls aus der konkreten Situation Kanadas und vor allem Quebecs für die Überlegungen hervorgeht, so sind die zentralen Aspekte der Schrift auch für den europäischen Kontext von höchster Relevanz. Charles Taylor hat sich bekanntermaßen vor allem in den zurückliegenden Jahren intensiv mit den Entstehungsbedingungen und Wesensmerkmalen einer säkularen Gesellschaft befasst und dazu vielfach und mitunter umfangreich publiziert. Säkularisierung, Säkularismus und vor allem Säkularität sind Begriffe, mit denen er sich analytisch und differenzierend auseinandersetzt. Nicht zuletzt sein drittes Monumentalwerk Ein säkulares Zeitalter (2007) hat ihm gerade auch im deutschsprachigen Raum eine hohe Aufmerksamkeit und eine bemerkenswerte Rezeption verschafft. Sein Mitautor Jocelyn Maclure ist hierzulande (noch) wenig bekannt; er lehrt Philosophie an der Universität Laval (Quebec) in Kanada.
Programmatisch formulieren Taylor und Maclure am Ende ihrer Einleitung, worum es ihnen in besonderer Weise geht: Sie nehmen in ihrer Studie Grundprinzipien reflektierend in den Blick, mit denen eine gesellschaftliche Kooperation unter den Voraussetzungen der Pluralität erreicht wird und sie suchen Klärung in der Frage, in welcher Weise die institutionellen Implikationen, die sich aus diesen Prinzipien ergeben, sowie ein bürgerschaftliches Ethos wiederum dazu beitragen, gerade die Grundprinzipien selbst und die mit diesen einhergehenden Normen zu stärken und zu stabilisieren. Im ersten Kapitel (17 ff) geht es um die grundlegenden Begriffe: Pluralismus, Neutralität und Laizität. Eingangs wird konstatiert, dass in modernen Gesellschaften, „die Beziehungen zwischen der politischen Macht und den Religionen komplex und vielfältig“ sind. Das „Regime der Laizität“ führt nun mitunter dazu, dass Staat und Kirchen getrennt voneinander sind und dass die politische Macht sich neutral gegenüber den Religionen zu verhalten hat. Im Rekurs – wie kann es anders sein – auf John Rawls und dessen Konzeptionen eines vernünftigen Pluralismus sowie eines übergreifenden Konsenses wird die Herausforderung moralischer und weltanschaulicher Vielfalt thematisiert und verdeutlicht, dass der Staat die Aufgabe habe, dem Individuum – sprich seinen Bürgerinnen und Bürgern – eine weit reichende Autonomie zu ermöglichen und diese auch zu schützen. Dabei findet diese Autonomie gerade in der Inanspruchnahme der persönlichen Gewissensfreiheit ihren wesentlichen Ausdruck. Wenn einerseits die Frage der Laizität im „Rahmen der notwendigen Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Werten, Glaubensüberzeugungen und Lebensplänen der Bürger in modernen Gesellschaften“ (19) zu diskutieren ist, so ist andererseits die Neutralitätsforderung zu präzisieren. Denn: „Ein liberaler und demokratischer Staat wird gegenüber bestimmten Grundprinzipien wie der Menschenwürde, den Rechten der Person oder der Volkssouveränität nicht einfach gleichgültig sein können. Sie bilden die konstitutiven Werte demokratischer und liberaler Regime. Diese Werte sind auch dann legitim, wenn sie nicht neutral sind, denn sie ermöglichen es den Bürgern, trotz ihrer sehr unterschiedlichen Weltbilder und Auffassungen des Guten in friedlicher Weise zusammenzuleben“ (19 f). Dass Grundprinzipien, wie sie in den genannten Werten Kontur annehmen, als legitim vom jeweiligen Standpunkt der unterschiedlichen Mitgliedern einer Gesellschaft angesehen und akzeptiert werden, ist eine der zentralen Herausforderungen für plural geprägte Gegenwartsgesellschaften. Wohlgemerkt: Zu dieser Frage ist seit Jahren der Diskurs im Gange, intensiviert wurde er durch die gesteigerte Aufmerksamkeit für Religion(en) in den Gegenwartsgesellschaften und nicht zuletzt auch durch die von Jürgen Habermas eingebrachten Überlegungen, die zum einen an John Rawls anschließen, doch inzwischen deutlich darüber hinaus gehen.
Zu den einzelnen Begrifflichkeiten: Was verstehen Taylor und Maclure nun unter dem bereits zitierten „Regime der Laizität“? Im Anschluss an Micheline Milot wird Laizität definiert als „ ‚eine progressive Einrichtung des Politischen, aufgrund derer die Religions- und Gewissensfreiheit durch einen neutralen Staat im Hinblick auf die verschiedenen in einer Gesellschaft koexistierenden Vorstellungen des guten Lebens zugesichert werden’“ (33). Zwei Prinzipien: gleiche Achtung und Gewissensfreiheit, und zwei Verfahrensmodi: Trennung von Kirche und Staat sowie Neutralität des Staates gegenüber den Religionen und säkularen Strömungen sind die wesentlichen Komponenten in Maclures und Taylors Begriff der Laizität. Zu betonen ist zum einen, die zu beachtende begriffliche Unterscheidung zwischen Neutralität, Laizität und Säkularität, zum andern, dass Zwecksetzung und Verfahrensmodi nicht immer in Einklang gebracht werden können. Diesem Konfliktpotenzial zwischen den Komponenten der „Regime der Laizität“ gehen Taylor und Maclure in ihren weiteren Ausführungen nach. Dies führt etwa zu einer Unterscheidung zwischen einem rigiden bzw. strengen und einem offenen bzw. weichen Verständnis von Laizität (39 ff). Emanzipation, Integration, Identität sind Begrifflichkeiten, die in dieser Erörterung eine wesentliche Rolle spielen. Zum Teil der grundlegenden Gesichtspunkte der Ausführungen zur Laizität gehören die Unterscheidung zwischen Öffentlichkeit und Privatsphäre (49 ff) sowie die Frage nach religiösen Symbolen und Ritualen in der Öffentlichkeit (55 ff); gerade hier begegnen Streitthemen, wie sie uns seit Jahren begleiten: z. B. das sichtbare Tragen religiöser Symbole bei Staatsbediensteten oder der Umgang mit religiösen Feiertagen.
Ein eigenes Kapitel zeichnet die Entwicklung in Quebec (69 ff) nach. Die Debatte zu Laizität wird in diesem Erfahrungskontext als vielfältig und dynamisch beschrieben. Auch hier begegnen Klassiker der Auseinandersetzung: das Tragen des Kopftuches oder die Rolle der Religion an der Schule. Für die Situation in Quebec identifizieren Taylor und Maclure den Konsens über ein ‚liberal-pluralistisches’ Modell in Gestalt einer „offenen Laizität“: Diese „erkennt an, dass der Staat neutral zu sein hat – Gesetz und öffentliche Einrichtungen dürfen weder eine Religion noch eine säkulare Vorstellung begünstigen –, gleichwohl erkennt sie ebenso die Bedeutung an, die die spirituelle Dimension der Existenz für einige Bürger hat, und die daraus folgende zentrale Aufgabe, die individuelle Gewissensund Religionsfreiheit zu schützen“ (75).
Der zweite Teil der Schrift (79 ff) ist ausführlich der Gewissensfreiheit gewidmet. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Ausnahmeregelungen, eine Frage über die Uneinigkeit herrscht. Nicht zuletzt lässt sich eine argwöhnische öffentliche Meinung beobachten, wenn es Forderungen nach Ausnahmen gibt, die motiviert sind durch religiöse Überzeugungen (z. B. in den Bereichen Kleidung, Ernährung, Gottesdienst). Der Streit um die Beschneidung führt dies eindrücklich vor Augen. Theoretisch ist in diesem Zusammenhang zu klären, welchen Status Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit im Rahmen rechtlicher Regelungen haben, und ob es normative Kollisionen zwischen Forderungen der Gerechtigkeit und dem Anspruch auf Gewissensfreiheit gibt. Um indirekte Diskriminierungen zu vermeiden, zeigt die Rechtsprechung in unterschiedlichen Staaten offenbar die Tendenz, dass „das Prinzip vernünftiger Ausnahmeregelungen als rechtliche Verpflichtung zu verstehen ist, die sich aus den allgemeinsten Rechten der Erklärungen der Rechte und Freiheiten ergibt, nämlich aus dem Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung bzw. aus der Gewissens- und Religionsfreiheit“ (87 f). Kurzum es geht politisch-philosophisch gesprochen um die Rechtfertigung vernünftiger Ausnahmeregelungen im öffentlichen Diskurs. Taylor und Maclure setzen sich mit dem Vorwurf auseinander, bei der Praxis der Ausnahmeregelungen würden religiöse Auffassungen des guten Lebens gegenüber säkularen Überzeugungen eine Bevorzugung erfahren. Daher sei jedem, der eine Ausnahmeregelung für sich beanspruche, eine grundsätzliche Rechtfertigungspflicht unter Einbeziehung des Kriteriums der moralischen Integrität aufzuerlegen. Abschließend heben Taylor und Maclure hervor, dass Sinn und Zweck der Laizität neu zu bestimmen seien. Auch wenn sich in modernen pluralen Gesellschaften Menschen mit unterschiedlichen Weltbildern und Grundüberzeugungen begegnen, so bedarf es gerade um des friedlichen und kooperativen Zusammenlebens willen der Solidarität, des Dialogs und eines Lernprozesses – so gewissermaßen der Schlussappell der beiden Autoren.
Ihre Schrift lässt sich, neben der Bedeutung als kompakte und instruktive Grundlagenreflexion, gewiss auch als wertvoller Beitrag zum Dialog und als Teil des genannten Lernprozesses verstehen – und zwar zum richtigen Zeitpunkt zu einer wichtigen Frage gesellschaftsethischer Herausforderung.
Johannes J. Frühbauer, Luzern