Gerechtigkeit

Holzleithner, Elisabeth: Gerechtigkeit, Wien: facultas 2009 [UTB Profi le], 123 S., ISBN 978–3-8252–3238–2.

Bemerkenswerterweise hat der im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts aufblühende gerechtigkeitsethische Diskurs auch im 21. Jahrhundert nichts von seiner Vitalität verloren. Seit dem Erscheinen grundlegender Gerechtigkeitsschriften namhafter Denker wie John Rawls (A Theory of Justice, 1971) oder Michael Walzer (Spheres of Justice, 1983) sind inzwischen mehrere Jahrzehnte vergangen, und auch die früheren Protagonisten des deutschsprachigen Raumes auf dem Feld des Gerechtigkeitsdenkens (wie Otfried Höffe oder Wolfgang Kersting) sind unverkennbar in die Jahre gekommen. Doch tut dies der Relevanz der Frage nach der Gerechtigkeit offensichtlich keinen Abbruch. So wurde erst jüngst an der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu Frankfurt am Main – ohnehin ein Schwergewicht im Bereich der politischen Philosophie – ein verheißungsvolles Center for Advanced Studies mit dem programmatischen Titel „Justitia Amplificata“ unter der Federführung von Stefan Gosepath und Rainer Forst gestartet.

Wer sich im Diskurs um den Begriff, um Theorien sowie Anwendungskontexte der Gerechtigkeit einen fundierten einführenden Überblick verschaffen möchte, kann nun auf die Publikation der in Wien lehrenden Rechtsphilosophin Elisabeth Holzleithner zurückgreifen. In der noch jungen Reihe der UTB-Profi le hat sie eine kompakte Darstellung zu „Gerechtigkeit“ vorgelegt. Im einleitenden Kapitel spürt sie differenzierend den Dimensionen und Bedeutungen des Gerechtigkeitsbegriffs nach und weist zunächst Gleichheit und Unparteilichkeit als dessen Grundmaßstäbe aus. Als Grundformen der Gerechtigkeit unterscheidet Holzleithner dann: politische Gerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit – bei der es vornehmlich um Tausch und Verteilung geht – korrektive Gerechtigkeit sowie unvollkommene und vollkommene Verfahrensgerechtigkeit. Abschließend wird die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Gerechtigkeitsthematik in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen und Anwendungsdiskursen skizziert.

Das erste Kapitel steht ganz unter historischen Vorzeichen: Beginnend mit der griechischen und römischen Antike wird das Gerechtigkeitsdenken in den zentralen geschichtlichen Zeitaltern vorgestellt, es mündet in den in die Gegenwart überleitenden Gedanken, dass Geschichte immer auch als eine Geschichte von Verteilungskämpfen zu deuten ist. Kapitel zwei dient der ausführlichen Darstellung etablierter Theorien der Gerechtigkeit: Im Mittelpunkt liberaler Gerechtigkeitstheorien, die den Anspruch gleicher Freiheit postulieren, steht das Werk von John Rawls, dessen Ansatz als strikt egalitär hinsichtlich der politischen Grundrechte und -freiheiten gekennzeichnet wird. Kommunitaristische Ansätze werden in ihrer Skepsis gegenüber den universalistischen Ansätzen liberaler Gerechtigkeitstheorien unter dem Leitwort „das Gute als Maßstab des Gerechten“ vorgestellt. Argwohn herrscht gegenüber dem Individualismus, wie er in liberalen Gerechtigkeitsentwürfen vertreten wird; just hierzu wird in kommunitaristischen Konzeptionen ein Kontrapunkt gesetzt: „Das in die Gemeinschaft eingebettete Individuum schöpft und generiert die Prinzipien eines gerechten Zusammenlebens aus ihr. Gerechtigkeit ist demzufolge eng an das traditionell verankerte Verständnis vom gemeinsamen Guten gekoppelt“ (43). Im Fokus der Aufmerksamkeit steht Michael Walzer mit seinem pluralistisch-hermeneutischen Ansatz der Sphärengerechtigkeit. Angesichts der Vielfalt kultureller Hintergründe in modernen pluralistischen Gesellschaften richtet eine dritte Theoriegruppe, die der multikulturalistischen Entwürfe, ihren Gerechtigkeitsblick auf die Frage nach dem Verhältnis zwischen ethnisch oder religiös differenten Gruppen oder Gemeinschaften. Hier lässt insbesondere Status und Erfahrung von Minderheiten die Gerechtigkeitsfrage, etwa in Dimensionen von Diskriminierung oder in der Spannung von Exklusion/Inklusion, virulent werden. Eine weitere Gruppe theoretischer Positionen bilden so genannte libertäre Ansätze, die das Konzept der sozialen Gerechtigkeit gänzlich ablehnen und mit Namen wie Robert Nozick oder F. A. v. Hayek verbunden sind. Zugespitzt lässt sich für die libertäre Position formulieren: Soziale Gerechtigkeit vertrage „sich nicht mit der modernen Idee der Person, die moralische Verantwortung für sich und ihr Handeln übernimmt“ (S. 48). Vor allem das „Spiel des Marktes“ führe zu Wachstum und Wohlstand und verbessere Lebensbedingungen und Chancen der Individuen. Egalitaristische Ansätze stellen das Kriterium der Gleichheit in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen und handeln von gleichen Grundgütern. Konzeptionen kreisen konkret um Begriffe wie Wohlergehensgleichheit, Ressourcengleichheit, Chancengleichheit oder Ergebnisgleichheit. Bleibende Herausforderung ist in Ungleichheiten zu sehen, die – so unbefriedigend dies sein mag – auch mit den genannten Ansätzen nicht vermieden werden können, sondern letztlich auszuhalten sind. Als kritische Reaktion auf egalitaristische Konzeptionen hat sich alternativ hierzu ein so genannter nonegalitaristischer Humanismus etabliert, der den einseitigen Fokus auf das Kriterium der Gleichheit ablehnt, und dessen Ansätze sich darauf konzentrieren, in nicht-komparativer Weise und unter dem Blickwinkel der Neidvermeidung zu eruieren, welche konkreten Bedürfnisse Menschen in spezifischen Situationen haben, und was zum Beispiel erforderlich wäre, um ihre konkrete Not zu lindern oder zu beseitigen. Im Kontext der Überlegungen zum nonegalitaristischen Humanismus kommt ein vieldiskutierter Streitpunkt zur Sprache: Haben Menschen auch einen Anspruch auf Hilfe, wenn sie ihre Not- oder Mangelsituation selbst verschuldet haben? Unter Ausblendung der Frage nach der Selbstverantwortung plädiert eine nonegalitaristisch-humanistische Perspektive zugunsten des Rechts auf die Bedingungen für ein menschenwürdiges Leben – ungeachtet der Umstände, die zu einer Not- und Mangelsituation geführt haben mögen. Diesem Ansatz eingegliedert ist schlussendlich auch der Fähigkeiten-Ansatz (capabity-approach) von Martha C. Nussbaum, deren aristotelisch geprägte Ausgangsfrage grundsätzlich reflektiert, was es für den Menschen bedeutet, ein gutes Leben führen zu können. Damit verbunden ist die Frage nach menschlichen Bedürfnissen und den für ein gutes und autonomes Leben erforderlichen Gütern.

Im dritten Kapitel durchleuchtet die Autorin konkrete Anwendungsfelder und Lebenskontexte auf gerechtigkeitsrelevante Aspekte. Erörtert werden die Bereiche Betreuung und Bildung, Arbeit, Gesundheit und Altersvorsorge sowie Ehe und Familie als Kontexte von Nahbeziehungen, in denen es nicht zuletzt um die Verhältnisbestimmung von Gerechtigkeit und Liebe zwischen Partnern sowie zwischen Eltern und Kindern geht. Eingebettet in das dritte Kapitel ist ein Exkurs, der die moralischen Ansprüche künftiger Generationen thematisiert und somit ein Thema behandelt, das sich immer größerer Aufmerksamkeit erfreut: das der intergenerationellen Gerechtigkeit. Doch nicht nur moralische Ansprüche zwischen Menschen unterschiedlicher Generationen werden hier in den Blick genommen, sondern auch umwelt- bzw. naturethische Fragen im Verhältnis Mensch – Tier. Der Problematik der Geschlechtergerechtigkeit ist ein eigenes, wohlgemerkt kurzes viertes Kapitel gewidmet. Skizziert werden zunächst diverse feministische Ansätze sowie intersektionelle Theorien, die darauf aufmerksam machen, „dass Entgegensetzung von männlicher Macht und weiblicher Ohnmacht zu schlicht ist und die Realität komplexer Ungleichheitsverhältnisse nicht zu erfassen vermag“ (77). Denn ein und dieselbe Person könne situationsdifferent in dem einen Fall Privilegierung, im anderen Unterdrückung erfahren. Ein angemessenes Verständnis der Geschlechtergerechtigkeit bedürfe eines Bewusstseins dafür, dass unterschiedliche „Achsen der Unterdrückung“ zusammenwirken können. Unter der Überschrift „Gerechtigkeit durch Gleichstellung“ wird nicht nur die rechtliche Stellung von Individuen betrachtet, sondern weitere Ansätze werden skizziert: der Kompensationsansatz, die Chancengleichheitsargumentation sowie das Gender-Mainstreaming. Kapitel fünf hat als zentrales Thema das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit. Nachdem geschichtliche Perspektiven entfaltet wurden, wird die Position des Rechtspositivismus und die dabei zugrundeliegende These der Trennung von Recht und Gerechtigkeit (Hans Kelsen) dargelegt, die nicht zuletzt dazu diente, „Anmaßungen des Naturrechts“ abzuwehren. Als weitere Themen und Fragestellungen des Kapitels sind zu nennen: normative Begründungen des liberal-demokratischen Rechtsstaats, der Umgang mit horrend ungerechtem Recht, Gerechtigkeit in der Rechtsanwendung und Strafgerechtigkeit. Das abschließende sechste Kapitel rückt die Frage nach globaler Gerechtigkeit in den Blickpunkt und wendet sich damit einer Fragestellung zu, die in gegenwärtigen gerechtigkeitsethischen Diskursen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht. Dass dies der Reflexionskontext für Menschenrechte, ihres Geltungsanspruches sowie der Frage nach ihrer Durchsetzbarkeit ist, versteht sich gewissermaßen von selbst. Zu bedenken gilt es hier nicht nur die mehr als drängenden Herausforderungen der Weltarmut, die an anderer Stelle zuweilen zum zentralen moralischen Problem unserer Zeit deklariert wird. Vor allem die Frage nach der Universalität der Menschenrechte wird ebenso ein bleibender Diskussionsgegenstand sein, wie die Frage nach der (äußerst voraussetzungsvollen) Legitimierung humanitärer Interventionen, die Holzleithner ausführlich erörtert. Im Anschluss an die traditionelle Lehre vom gerechten Krieg und im Rekurs auf deren Aktualisierung in Michael Walzers Schrifttum werden Problemstellungen eingeblendet, die sich mit Blick auf die Praxis humanitärer Interventionen auf die legitime Autorität, die tatsächliche oder vermeintliche Motivation der intervenierenden Staaten, auf die damit verbundene Inkonsistenz und den daraus hervorgehenden Handlungspragmatismus beziehen.

Aufgrund des Umstandes, dass man bei der Lektüre nur ein schmales Büchlein in den Händen hält, würde man sich jedoch in der naheliegenden Intuition täuschen, man hätte hier nur eine Einführung light vor sich. Die gewiss knappe Gesamtdarstellung besticht durch ihre Kompaktheit und Konzentration auf das Wesentliche, ohne dass dadurch die thematische Vielfalt eingeschränkt würde. Dass die vorgestellten Ansätze nicht systematisch entfaltet werden (können), dass die Darstellung an vielen Stellen skizzenhaft und selektiv bleibt, wird man kaum als Kritik formulieren können. Dies ist schlicht und ergreifend durch den einschränkenden konzeptionellen Rahmen der Vorstellung eines Begriffs bedingt. Umso mehr beeindruckt die hier dargebotene thematische Dichte und begriffliche Fülle. Holzleithners Gerechtigkeits- Einführung bietet daher einen sehr soliden Einstieg, eine rasche Orientierung, und genügt bestens dem Anspruch „ein Wegweiser durch die komplexe und verzweigte Denklandschaft“ der Gerechtigkeit zu sein. Der UTB-Profilband dürfte gute Dienste für den interessierten Einstieg ganz allgemein sowie als einführender Auftakt zu einschlägigen Lehrveranstaltungen rund um das Thema der Gerechtigkeit leisten.

Johannes J. Frühbauer, Luzern