„Eigentum verpflichtet.“ Manch einer dürfte erstaunt sein, dass sich diese nüchterne Feststellung tatsächlich im Grundgesetz findet, noch dazu an vorderer Stelle: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (GG Art. 14) Gemeinwohlorientierung ist mithin nicht eine Option, die an Gemeinsinn und Freigebigkeit der Wohlhabenden und Besserverdienenden appelliert, sondern eine soziale Verpflichtung, der sich niemand entziehen kann, sofern er mehr als das Lebensnotwendige besitzt. So weit, so gut. Doch der Teufel steckt (mal wieder) im Detail. Denn so unstreitig es ist, dass der Staat für Gemeinwohlaufgaben zuständig ist, wofür er dann Steuern einzieht, so streitig ist schon die Frage, was denn „dem Wohle der Allgemeinheit“ dient. Ist das Steuersystem, im Prinzip doch allgemein anerkannt, wenn auch nicht unbedingt geliebt, in seiner jeweils konkreten Ausformung gerecht, insbesondere auch im Blick auf nachfolgende Generationen? Und wie verantwortlich geht der Staat mit den Steuergeldern seiner Bürger um?
Wo immer Geld im Spiel ist, erst Recht in den Händen des Staates, da ist der Gerechtigkeitssinn der Menschen besonders ausgeprägt, und das zu Recht! Denn Staaten, in denen es nicht gerecht zugeht, sind wie Räuberbanden, nur ungleich größer, polemisierte schon einer der angesehensten Kirchenlehrer, Augustinus, im vierten Jahrhundert. Allerdings sehen wir die „Räuberbanden“ auch auf der anderen Seite, und nicht erst heute. Die Menschen sind wohl zu allen Zeiten besondersfindig, wenn es darum geht, so viele Annehmlichkeiten wie möglich in Anspruch zu nehmen, die das Gemeinwesen zu bieten hat, während im Gegenzug alle legalen und oft auch illegalen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um sich auf der Ausgabenseite „schadlos“ zu halten.
Mit dem vorliegenden Heft nimmt sich Amosinternational des leidigen Steuer-Themas an: zu einer Zeit, da bei den Finanzbehörden Tausende von Selbstanzeigen eingehen, weniger der reuigen Einsicht in die Gemeinwohlverpflichtung geschuldet als vielmehr der Sorge entsprungen, auf diese Weise einer strafrechtlichen Verfolgung des Steuerbetrugs zuvorkommen zu können. Ein erstaunliches Phänomen, das in seiner Komplexität der sozialethischen Aufarbeitung bedarf.
Der Sozialethiker Gerhard Kruip und der Wirtschaftsethiker Michael Schramm stellen in ihrem Beitrag die Gerechtigkeitsfrage und sind davon überzeugt, dass Steuern sich nur vertragstheoretisch rechtfertigen lassen als Übereinkunft, um gemeinsam öffentliche Güter (Sicherheit, Infrastruktur, gesunde Umwelt) zu verwirklichen. Für Detailfragen zu Art und Umfang der Steuern und zur Akzeptanz des Steuersystems bieten sie ethische Kriterien zur Orientierung an. Der Steuerrechtler Hanno Kube erläutert verschiedene Prinzipien des Steuerverfassungsrechts, um die Eingriffsrechte des Staates freiheitsschonend und gleichheitsgerecht auszugestalten, etwa die Orientierung an der Leistungsfähigkeit und dem Nettoprinzip. Der Wirtschaftspsychologe Erich H. Witte und seine Mitarbeiterin Christina Mölders untersuchen die empfundene (Un-)Gerechtigkeit beim Erheben von Steuern und weisen nach, wie wichtig für die Steuermoral das Vertrauen ins System ist. Der Volkswirt Jörg W. Althammer analysiert die Familienbesteuerung und kritisiert die mangelnde Transparenz des deutschen Steuersystems, das verteilungspolitisch ineffizient sei, weil es Gutverdienende im Vergleich zu Bedürftigen deutlich besser stellt. Als Richter beschäftigt sich Gregor Nöcker schließlich mit dem sogenannten „Hartz IV-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung niedriger Einkommen an der Schnittstelle von Steuer- und Sozialrecht.
Der Grundsatz der Sozialpflichtigkeit des Eigentums gilt, aber ebenso berechtigt ist die Erwartung, dass der Gesetzgeber nach dem Grundsatz der Angemessenheit und Steuergerechtigkeit verfährt, auch wenn diese je nach Interessengruppen unterschiedlich interpretiert wird. Doch so richtig die Maßgabe ist, dass in einer solidarischen Gesellschaft die starken Schultern mehr tragen und die Schwachen subsidiär gestärkt werden, darf auf Dauer nicht der Eindruck systemischer Ungerechtigkeiten im Steuersystem vorhalten. Sonst droht die Erosion des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Insofern sollte man uns Bürgern gelegentlich vor Augen führen, was wir gewinnen, wenn wir unseren Beitrag leisten zum Wohle der Allgemeinheit: allgemeine und sozialen Sicherheit, Infrastruktur und Kultur, Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit. Das wäre vielleicht ein Gedanke wert, wenn wir beim leidigen Thema Steuern mal wieder unsere Erklärung abgeben müssen.