Plus
S. 23
Steuern sind unfreiwillige Abgaben und haben schon allein dadurch einen schweren Stand bei der Beurteilung ihrer Gerechtigkeit. Die Tendenz, Steuern und damit schmerzlichen finanziellen Verlust zu vermeiden, kollidiert mit dem Wunsch, den Bedürftigen in der Gesellschaft zu helfen. Die Einsicht, dass Steuern nützlich und sinnvoll sind, steht im Widerspruch zum Streben nach Maximierung des eigenen Nutzens. Neben der Abwägung des individuellen gegen den kollektiven Nutzen steht und fällt ein Gerechtigkeitsurteil mit dem Beurteilungsgegenstand. Die empfundene Gerechtigkeit der Steuer kann an Verteilungen und der konkreten Höhe der zu zahlenden Steuer festgemacht werden oder aber an der Grundlage, auf der das Verfahren des Steuerzahlens beruht: dem Einkommensteuergesetz. Dieses wird als gerecht empfunden, wenn es die verschiedenen Bedürfnisse berücksichtigt und die Gleichbehandlung wahrt, wenn es außerdem praktikabel, transparent und verständlich ist. Gerechtigkeit, und damit auch Steuergerechtigkeit variieren je nach Fokus, Vergleichsmaßstab und ethisch-moralischen Kriterien des Einzelnen. Die Schaffung einer von allen zu jeder Zeit als gerecht empfundenen Steuer wird damit zur Utopie. Dennoch gibt es Ansatzpunkte, um Gerechtigkeitsurteile bezüglich Steuern und Einkommensteuergesetz tendenziell positiver ausfallen zu lassen. Umdenken ist gefragt. Von Erich H. Witte, Christina Mölders