Arnd Küppers: Gerechtigkeit in der modernen Arbeitsgesellschaft und Tarifautonomie (Abhandlungen zur Sozialethik Bd. 50), Paderborn: Ferdinand Schöningh 2008, 544 S., ISBN 978–3–506–76507–9
Die Tarifautonomie, also die staatliche Gewährleistung kollektiver Tarifverhandlungen und -vereinbarungen, ist eines der Fundamente, auf dem die bundesdeutsche Wirtschafts- und Sozialordnung aufliegt. In Verkennung dieser Relevanz genießt sie in der christlichen Sozialethik wenig Aufmerksamkeit. In seiner Dissertation hat sich Bernd Küppers dieses Defizits angenommen und das in Deutschland institutionalisierte Tarifvertragssystem einer sozialethischen Reflexion unterzogen. Nachdem er die geschichtliche Entwicklung der Arbeitsmarktparteien, insbesondere der Gewerkschaftsbewegung, sowie der Tarifpolitik und ihrer staatlichen Regulierung (Tarifautonomie) rekapituliert hat, stellt der Autor das Tarifvertragssystem als integralen Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft vor. Erst durch Kollektivierung der Arbeitsmarktparteien und durch die tarifvertraglichen Vereinbarungen zwischen ihnen wird das Systemdefizit individueller Arbeitsverträge geschlossen, nämlich die für gerechte Verträge notwendige Verhandlungsparität her- und die Privatautonomie der Arbeitnehmer sichergestellt. „Das Tarifvertragswesen hat eine markt wirtschaftliche Abstammung und ist keineswegs ein sozialistisches Kuckuckskind“ (S. 472); es ist „Voraussetzung dafür, dass die christlich-soziale Forderung nach dem gerechten Lohn und humanen Arbeitsbedingungen Realität werden konnte, und die Arbeitnehmer von den Ausgebeuteten zu Teilhabern des marktwirtschaftlichen Erfolgsunternehmens geworden sind“ (ebd.). Mit dieser Überzeugung lässt sich der Autor von Arbeitsrechtlern über die Grundzüge des in Deutschland geltenden Tarifrechts informieren – und referiert anschließend die aktuellen Diskussionen um Öffnungsklauseln und um das Günstigkeitsprinzips, wie sie unter Ökonomen und Juristen angesichts der verfestigten Massenarbeitslosigkeit, u. a. angestoßen durch betriebliche „Bündnisse“ zur Standortsicherung, geführt werden.
Nach seiner grundlegenden Wertschätzung lässt sich der Autor durch den von Ökonomen erhobenen Vorwurf herausfordern, das Tarifvertragssystem sei für die verfestigte Massenarbeitslosigkeit ursächlich. Diesem Vorwurf gegenüber verweist er zunächst einmal auf die für die Erwerbsarbeit konditionale Funktion der Tarifverträge: Erst durch Kollektivierung der Arbeitsverträge wird Erwerbsarbeit zu einem wichtigen Moment gesellschaftlicher Integration. Ihre tarifvertragliche Regulierung gehört also mit zu der Erwerbsarbeit, auf die hin einzelnen so etwas wie ein Recht zugesprochen werden kann. Zudem trägt das deutsche Tarifvertragssystem keine Schuld an der bestehenden Massenarbeitslosigkeit: Die „grausame Wahrheit“ (S. 483) ist vielmehr, dass ein markträumender Lohn für niedrig Qualifizierte unterhalb der Grenze liegen würde, ab der die Lohnempfänger erst „ein menschenwürdiges Auskommen … in der deutschen Wohlstandsgesellschaft“ (ebd.) hätten. Deswegen ist die bestehende Arbeitslosigkeit auf dem Wege der Tarifpolitik grundsätzlich nicht zu beheben. Deren Abbau ist stattdessen eine „herausragend wichtige Aufgabe der gesamten politischen Gemeinschaft“ (ebd.). Im Rahmen eines nationalen Bündnisses für Arbeit solle allerdings auch die Tarifpolitik größere Rücksicht auf die bestehende Beschäftigungslücke nehmen und (noch) mehr Flexibilität zeigen. Weil das Tarifvertragssystem der Durchsetzung der Privatautonomie auf dem Arbeitsmarkt dient und ihr deswegen normativ nachgeordnet ist, sieht der Autor einen, wenn auch limitierten Spielraum für betriebliche Vereinbarungen, bei denen tarifvertragliche Regelungen zugunsten von Beschäftigung und mit Zustimmung der jeweils Beschäftigten unterschritten werden.
Seine sozialethischen Überlegungen zum Tarifvertragssystem stellt der Autor in größere Themenzusammenhänge – und erhebt zunächst einmal die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung der Erwerbsarbeit. Im ersten Kapitel seines Buches versucht er sich an einer „Anthropologie und … Soziologie der Arbeit“ (S. 17) und will in Opposition zum jungen Karl Marx den individuellen und gesellschaftlichen Wert der Arbeit zeigen, außerdem die gemeinsame Orientierung von Christlich-Sozialen und Liberalen bestätigen, dass Erwerbsarbeit auf dem Wege von „Sozialreformen“ von ihren Schattenseiten („Entfremdung“) befreit werden konnte. Dass der Arbeitsgesellschaft nicht die Arbeit „ausgeht“, dass aber gleich wohl strukturelle Hemmnisse für Vollbeschäftigung bestehen, sucht der Autor im zweiten Kapitel „Aporien der modernen Arbeitsgesellschaft“ zu zeigen. Über Referate von Autoren wie Daniel Bell oder Robert Castel macht er einen Strukturwandel der Arbeitsgesellschaft aus, in dessen Folge niedrig Qualifizierte überflüssig und zunehmend aus der Erwerbsarbeit ausgegrenzt werden. Erwerbslosigkeit wird von den Betroffenen zwar unterschiedlich erfahren, gemeinsam ist ihnen aber ein Erfahrungshorizont, „der mit den Begriffen des sozialen Ausschlusses beziehungsweise der Exklusion bezeichnet wird“ (S. 184).
Seine sozialethische Beurteilung des Tarifvertragssystems möchte er zudem mit einer Theorie der Sozialen Gerechtigkeit fundieren, wozu er ein eigenes Kapitel zwischen der historischen und arbeitsrechtlichen Analyse sowie der abschließenden sozialethischen Bewertung einschiebt: Nachdem die „Entstehung der Idee der sozialen Gerechtigkeit“ (S. 337) beschrieben und dabei insbesondere der „christlich-soziale Anteil“ (S. 347) gewürdigt wurde, wehrt der Autor sowohl die libertäre Kritik dieser Idee ab, weist aber auch deren Konzeptionalisierung in Karl Homanns „normativer Ökonomik“ sowie in John Rawls´ und Roland Dworkins Gerechtigkeitstheorien ab. Er plädiert für ein – wie er meint: in der naturrechtlichen Tradition kirchlicher Soziallehre wurzelndes – Konzept der Beteiligungsgerechtigkeit. Dieses will er dann mit der anthropologisch begründeten und deshalb naturrechtlichen („im weiteren Sinne“; S. 456) Anerkennungstheorie von Axel Honneth „besser“ (ebd.) fundieren.
Vor allem in seinem arbeitsrechtlichen Teil legt der Autor eine überaus verdienstvolle Arbeit auf hohem Argumentationsniveau vor – und demonstriert, dass christliche Sozialethik auch in Bezug zu den Rechtswissenschaften produktiv werden kann. Über die ganze Arbeit hinweg kann er dieses Niveau allerdings nicht durchhalten – wohl vor allem deshalb, weil er seine Arbeit überfordert, thematisch nämlich über die Tarifpolitik hinausgreift und sich auch auf das Terrain anderer wissenschaftlicher Disziplinen, wie Soziologie und Philosophie, wagt. Um es in einem Bild zu sagen: Der Autor arbeitet auf zu vielen Baustellen, um auf allen diesen Baustellen gleichermaßen ordentliche Arbeit leisten, geschweige denn: über die vielen Baustellen hinweg ein stimmiges Gesamtbauwerk errichten zu können. Seine Ausführungen zur Sozialen Gerechtigkeit etwa führen nicht, wie angekündigt, dazu, das Konzept der Beteiligungsgerechtigkeit durch Honneths Konzept der Anerkennung zu konkretisieren. Die Beteiligungsgerechtigkeit erhält eine – rezeptionsgeschichtlich äußerst fragwürdige – Vorgeschichte im katholischen Naturrechtsdenken; ihr wird dann Honneths Anerkennungsmodell lediglich angehängt. Beide Konzepte werden durch „Parallelen“ (S. 455) mit einander verknüpft, wobei zumindest in der Welt der Mathematik Parallelen in keinem einzigen Punkt übereinstimmen, noch nicht einmal nah beieinander liegen müssen. Tatsächlich braucht der Autor aber in seinen sozialethischen Abschlussüberlegungen weder das Konzept der Beteiligung noch das der Anerkennung. Systematisch reicht ihm zur Begründung des Tarifvertragssystems die im individuellen Arbeitsvertrag unterstellte Privatautonomie; auch spricht er von der Gemeinwohlorientierung der Tarifparteien. Einen systematischen Ertrag seiner gerechtigkeitstheoretischen Überlegungen für die Bewertung des Tarifvertragssystems kann der Rezensent jedenfalls nicht sehen. Ähnlich wenig Gewinn bringen auch die vorangestellten Überlegungen zur Erwerbsarbeit und zur Arbeitsgesellschaft – und auch sie machen die Arbeit unnötig anfechtbar.
Die thematische Konzentration hätte dem Autor nicht nur erspart, sich auf zu vielen Baustellen zu überfordern, sondern zugleich erlaubt, das Themenfeld der Tarifpolitik breiter zu vermessen und umfassender zu bearbeiten. Mit Hinweis auf juristische Literatur verweist er auf die Schutz-, Verteilungs-, Ordnungs- und Friedensfunktion des Tarifvertragssystems, untersucht aber nicht, ob und in welchem Maße die Tarifpolitik in der Bundesrepublik diese Funktionen tatsächlich auch erfüllen kann. Er behauptet das Tarifvertragssystem als integralen Bestandteil der Arbeitsgesellschaft, ohne sich zu vergewissern, ob nicht in anderen Arbeitsgesellschaften abweichende Regulierungen etabliert wurden. Einige dieser und anderer Lücken müssen übrigens in seinem abschließenden Kapitel, schnell und „en passant“, mit dem einen Zitat oder der anderen Fußnote, geschlossen werden. Vielleicht hätten, neben der Massenarbeitslosigkeit, auch andere der gegenwärtig diskutierten Probleme des Tarifvertragssystems erörtert werden können. Zumindest gehören auch die Streiks von Spezialgruppen, die Wiederkehr der von Arbeitgebern bestellten Gewerkschaften oder die nachlassende Tarifbindung und damit die Erosion tarifvertraglich begründeter Mindestlöhne auf die Agenda einer mit Tarifpolitik beschäftigten Sozialethik. Weil sich die vorgelegte Sozialethik explizit theologisch versteht, vermisst man schließlich die fehlenden Reflexionen zur kirchlichen Situation, dass nämlich der Arbeitgeber Kirche genau die Art von Arbeitsverträgen schließ t, die der Autor wegen ihrer Machtasymmetrien kritisiert, sich aber der kollektivrechtlichen Regulierung verweigert, die der Autor zur Behebung dieser Asymmetrien empfiehlt.
Wenn auch in systematischer Absicht, bewegt sich der Autor über weite Strecken hinweg in der Vergangenheit. Dabei bietet er eine Heldensage der Christlich-Sozialen und ihrer Intellektuellen, wie sie bei Autoren der katholischen Soziallehre in früheren Zeiten durchaus üblich war. Damals schien es notwendig, die weltanschaulichen Oppositionen mit den Mitteln der Historie fortzusetzen und den schleichenden Bedeutungsverlust der Christlich-Sozialen über deren Erfolgsgeschichte zu kompensieren. Hatten die Soziallehrer damals die Christlich-Sozialen auf einem „dritten Weg“ zwischen Sozialismus und Liberalismus gesehen, bindet der Autor sie nun mit den Liberalen in ein politisches Lager und versöhnt ihre katholische Soziallehre mit dem Liberalismus. Mit dieser Sicht stellt er sich allerdings in Distanz zu den Selbstinterpretationen der Christlich-Sozialen, denen er sonst gehorsam folgt. Vor allem aber fällt er mit seiner weltanschaulich differenzierenden Geschichtsschreibung hinter den auch in der christlichen Sozialethik erreichten Erkenntnisstand zurück, dass die für Deutschland einst typischen sozialen Milieus modernisierungstheoretisch erklärt und dabei Weltanschauungen als Mittel der Milieubildung und -stabilisierung gedeutet, dadurch aber in ihrer geschichtlichen Bedeutung relativiert werden sollten.
Mit der Tarifautonomie hat sich der Autor zweifelsohne ein wichtiges Thema zur sozialethischen Reflexion vorgenommen. Dabei hat er deren Bedeutung für die bundesdeutsche Arbeitsgesellschaft und den Sozialstaat hoch und gerade deshalb zutreffend eingeschätzt. Ausdrücklich sympathisiert der Rezensent mit der Verteidigung des Tarifvertragssystems gegenüber den üblichen Verdächtigungen marktradikaler Ökonomen (und der ihnen nacheifernden Sozialethiker). Allerdings kann ihn die systematische Position bei dieser Verteidigung nur begrenzt überzeugen: Tarifverträge gleichen die Machtungleichheit bei Abschluss individueller Arbeitsverträge aus und sichern so die in diesen Verträgen vorausgesetzte Privatautonomie. Tatsächlich ist die Sache aber wohl etwas komplizierter: Der Arbeitsvertrag rechtfertigt sich durch den freien Vertragsabschluss, wobei genau diese Freiheit auf Seiten der Arbeitnehmer prinzipiell nicht besteht – und auch durch das Tarifvertragssystem nicht hergestellt werden kann. Dadurch, dass dieses System nämlich die Machtasymmetrie der Arbeitnehmer durch Kollektivierung ausgleicht, kann es die Voraussetzung ihres freien Vertragsschlusses nur sicherstellen, indem es deren individuelle Freiheit einschränkt. So liberal, wie es dem Autoren scheint, ist das Tarifvertragssystem also nicht, auch wenn es für die gesellschaftlich notwendige Fiktion von Privatautonomie auf dem Arbeitsmarkt vermutlich kaum zu ersetzen ist. Daher bleibt etwas Widersprüchliches in der Tarifpolitik, weshalb sie gerade überzeugte Wirtschaftsliberale immer wieder in Frage stellen. Und genau diese Widersprüchlichkeit ist wohl für den Kapitalismus kennzeichnend: Wie der Autor zurecht konstatiert, ist der zwar enorm reformfähig; aber dies ist er gerade dadurch, dass in den immer neuen Reformen immer wieder Widersprüche zu eben diesem Kapitalismus gesetzt werden (müssen) – und so immer bereits der nächste Konflikt angestoßen und die nächste Krise ausgelöst wird. An dieser Geschichte voller Widersprüche hat das deutsche Tarifvertragssystem teil, ohne deren Dynamik beenden zu können.
Matthias Möhring-Hesse