Bayerl, Marion: Die Familie als gesellschaftliches Leitbild. Ein Beitrag zur Familienethik aus theologisch-ethischer Sicht (Erfurter Theologische Studien Bd. 92), Würzburg: Echter Verlag 2006, 242 S., ISBN 978–3–429-02886–2
Der Veröffentlichung liegt die Dissertationsschrift der Verf. zugrunde, die an der Universität Erfurt im Fach Christliche Sozialwissenschaft eingereicht wurde. In ihrer Arbeit entwirft Marion Bayerl einen familienethischen Ansatz, in dem sie die bestehenden gesellschaftlichen und kirchlichen Leitbildvorstellungen über die Familie erhebt und auf der Grundlage dieser Analyse ein Konzept erarbeitet, das eine Integration von Leitbild und Handlungspraxis ermöglicht. Sie vertritt einen sozialethischen Ansatz, verhandelt somit nicht den Aspekt individueller Verantwortung für eine gelungene Lebensführung im Rahmen von Partnerschaft und Familie, sondern stellt aus sozialethischer Perspektive die Frage nach gesellschaftlichen Strukturen, in denen sich Familienleben vollzieht.
Die folgenden Ausführungen sind nicht an der Systematik orientiert, die die Verf. bei der Behandlung des Stoffes vorgibt, sondern in drei Abschnitte gegliedert, in denen sich nach Ansicht der Rezensentin die behandelte Materie in Kürze darstellen lässt.
(1) Ist-Analyse
a) Familien in Deutschland
Im Rahmen einer Situationsbeschreibung skizziert die Verf. die Situation von Familien in Deutschland (21–106). Im Hinblick auf die Pluralität der Gesellschaft weist sie Familie als vielfältiges Phänomen aus. Neben den bestehenden Lebensformen werden die mit ihrem Zerbrechen verbundenen Schattenseiten wie Trennungen und Scheidungen sowie deren Auswirkungen auf die Familienmitglieder dokumentiert. Genannt werden weiter die gesellschaftlichen Säulen, auf denen die Organisation von Familie in Deutschland beruhe: zum einen die in geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung organisierte Familienarbeit, zum zweiten die das privat organisierte Engagement flankierenden staatlichen Unterstützungsleistungen.
b) Familie als Leitbild
Neben der Lebenswirklichkeit der Familie erhebt die Verf. die mit der Institution der Familie verbundenen Leitbilder. Zum einen geht sie der Frage nach, ob Familie als gesellschaftliches Leitbild diene. Dabei sei grundlegend zu klären, ob Familie in einer Gesellschaft wie der deutschen, die verstärkt das Individuum in den Mittelpunkt rücke, überhaupt ein Leitbild darstelle. Im Rekurs auf Studien, in denen in der Gesellschaft bestehende Erwartungen und Bewertungen in Bezug auf mögliche Lebensweisen erhoben wurden, zeigt die Verf., dass Familie ungebrochen Leitbildfunktion übernehme (30–35).
In der Untersuchung des Gehalts des Leitbilds im Bereich der Kirche nähert sich die Verf. partikularen Vorstellungen über Familie (3–20). Sie arbeitet das in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils und dem von Papst Johannes Paul II. 1981 veröffentlichten Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio enthaltene Familienleitbild heraus. Das Institut der Familie beruhe auf einer dauerhaften ehelichen Bindung zwischen zwei gleichrangigen Partnern unterschiedlichen Geschlechts, die offen seien für Kinder. Die Familie stelle eine gesellschaftlich verwurzelte Entität dar, dadurch begründe sich zum einen die Verantwortung gesellschaftlicher Akteure für den Schutz der Familie, zum anderen die an die Familien gerichtete Forderung, sich nicht gegenüber der Gesellschaft abzugrenzen, sondern am geistigen und sozialen Leben teilzunehmen. Über diese Deutung der irdischen Wirklichkeit von Familie hinaus wiesen die kirchlichen Dokumente auf die sakramentale Dimension von Ehe und Familie hin.
c) Interdependenzen zwischen Familie und Sozialkapital
Im dritten Hauptteil des Werkes arbeitet die Verf. den Zusammenhang zwischen Familie und gesellschaftlichem Sozialkapital heraus (107–182). Unter dem Begriff des Sozialkapitals fasst sie „die Gesamtheit sozialer Verhaltensmuster sowie formeller und informeller Netzwerke der Gesellschaft, die dazu beitragen, soziale Interaktionsprobleme zu lösen und den Nutzen sozialer Kooperationen dauerhaft zu stabilisieren“ (119). Der Einfluss der Familie sei nicht auf das durch Beziehungsarbeit gepflegte Sozialkapital im innerfamiliären Bereich zu reduzieren, sondern erstrecke sich aus dem Binnenbereich heraus in Gesellschaft und Kirche. Als familialer Beitrag seien unter anderem die Geburt, Erziehung und Pflege von Kindern zu nennen, aber auch der solidarische Beitrag von Familien zu einem generationenübergreifenden Miteinander (143–144). Neben der Frage der Bedeutung von Familie für das Sozialkapital sei umgekehrt relevant, wie das gesellschaftliche Sozialkapital der Förderung der Familie diene (147–179). Dabei stellt die Verf. vor allem auf den familienfördernden Nutzen von Vertrauen, gesellschaftlich verankerten Werten, Kooperationen und Netzwerken ab.
(2) Normative Überlegungen
Die normativen Überlegungen der Verf. vollziehen sich auf zwei Ebenen. Zum einen stellt sie die Frage nach familiengerechten Strukturen, sucht also nach verallgemeinerbaren Aussagen darüber, was in Bezug auf Familie als richtig zu gelten habe und gesamtgesellschaftliche Relevanz aufweise. Dabei weist sie vor allem die Geschlechtergerechtigkeit und Chancengerechtigkeit als dominierende Gerechtigkeitskonzepte im Rahmen einer Familienethik aus. Eine familiengerechte Gesellschaft müsse auf vier Ziele hinwirken (183–215): Die Organisation und Verteilung von Familien- und Erwerbsarbeit müssten Eltern frei gestalten dürfen. Es müsse finanzielle Gerechtigkeit herrschen, Familiengründung dürfe kein Armutsrisiko sein. Im Hinblick auf die Verwirklichung geschlechtergerechter Verhältnisses seien Männer verstärkt in die Familienarbeit einzubinden und es seien Wege zu finden, den Bereich der Erwerbsarbeit familienfreundlicher zu gestalten. Daneben nimmt die Verf. zum zweiten Bezug auf partikulares Ethos. Vor dem Hintergrund ihrer eigenen fachlichen Verortung in der katholischen Sozialethik greift sie auf den Bestand partikularer Vorstellungen des guten Lebens zurück, der in kirchlichen Dokumenten enthalten ist, erarbeitet vor diesem Hintergrund nicht verallgemeinerbare, aber im kirchlichen Bereich vorherrschende Vorstellungen guten Familienlebens. Dabei gelingt es, die Gefahr einer Verallgemeinerung partikularer Vorstellungen zu umgehen. Vielmehr spricht sich die Verf. für eine Gesellschaftsordnung aus, in der universalisierbare Gerechtigkeitsforderungen umgesetzt würden, zugleich aber die Freiheit des Individuums gewahrt werde, partikulare Vorstellungen in eigenen Lebensentwürfen zu verfolgen. Die Wahlfreiheit der Eltern bei der Organisation des Familienmanagements spielt vor diesem Hintergrund eine große Rolle (184–190).
(3) Konzepte zur Umsetzung des Leitbilds
Im Hinblick auf die Herstellung von Familiengerechtigkeit fragt die Verf., welche strukturellen Voraussetzungen bestehen müssten, damit Familienleben unter den Bedingungen der modernen Gesellschaft gelingen könne. Als Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, nennt die Verf. Instrumente wie die Elternversicherung, einer im „Risikofall“ der Elternschaft in Form eines Gehalts ausgezahlten Prämie (217–218), sie plädiert für die Schaffung finanzieller Anreize wie zum Beispiel Bonuszahlungen bei der Übernahme von Familienarbeit, um vor allem Männer zur Beteiligung an der Familienarbeit zu bewegen (218–220). Durch Anrechnung der Erziehungszeit bei der Rentenversicherung werde die Benachteilung von Familienarbeitenden in Bezug auf den Rentenanspruch vermieden, zugleich deren Beitrag zur Sicherung des Generationenvertrags anerkannt (220– 222). Als Instrumente innerhalb einer familienfreundlichen Arbeitswelt werden ein ausreichendes Kinderbetreuungsangebot, eine gerechte Familienbesteuerung sowie Maßnahmen der Familienbildung erwähnt (222–232).
Mit ihrem Entwurf einer modernen Familienethik gelingt es Bayerl, universale Gerechtigkeitsforderungen und kirchliches Familienethos zu vereinen, ohne die Grenzen der beiden Bereiche zu verletzen. Ihr Zugang erweist sich daher über den der Theologie hinaus als anknüpfungsfähig. Dadurch dass sie die theoretischen Überlegungen in einen praktischen Ansatz überführt, stellt sie politischen und kirchlichen Akteuren konkrete Handlungsanweisungen bereit. Eine Randbemerkung: Einladend wirkt überdies, dass die Ausführungen gut strukturiert, der Text übersichtlich gegliedert, die Sätze präzise und klar formuliert sind. Zur Leserfreundlichkeit trägt bei, dass jedem Kapitel ein „Zwischenfazit“ folgt, in dem kurz und prägnant die Kernaussagen des Vorangegangenen wiedergegeben werden.
Judith Hahn