Menschenrechte

Daniel Bogner: Ausverkauf der Menschenrechte? Warum wir gefordert sind, Freiburg u. a.: Herder 2007, 142 S., ISBN 978–3–4512–9382–5

Manche gesellschaftliche Akteure verwenden in politischen Diskussionen den Bezug auf die Menschenrechte als „moralische Keule“ undifferenziert für alle möglichen Anliegen – und stärken damit jene, die ohnehin nur Eigennutz-Argumenten Überzeugungskraft zusprechen. Wird die Menschenrechtsfrage dagegen differenziert und mit einer stichhaltigen Begründung in die Diskussion eingebracht, können Menschenrechte helfen, wichtige Wertgrundlagen in der eigenen und in anderen Gesellschaften zu fördern und zu erhalten und menschenwürdige Positionen zu finden.

Daniel Bogner stellt sich als langjähriger Referent für Menschenrechtsfragen bei der Deutschen Kommission Justitia et Pax im Sekretariat der Bischofskonferenz zentralen Fragen der Menschenrechtsdiskussion. Aufgebaut ist der kurze Band in drei Teilen.

Zuerst werden die wesentlichen „Zugänge und Grundlagen“ dargestellt und begründet: der Zusammenhang von Menschenwürde, Menschenbild und Menschenrechten; religiöse und säkulare Begründungen; Menschenrechte als „rechtlich-politischer Freiheitsanspruch“; ihre universale Reichweite (15–56). Ein Fazit Bogners: „Wer gläubig ist, hat aus seinem Glauben heraus viele gute Gründe und eine starke Veranlassung, auch für die Menschenrechte einzutreten“ (53).

Im zweiten Teil werden diese Hinführungen an vier exemplarisch ausgewählten Beispielen konkretisiert und es wird eindeutig Position bezogen. Die ausgeführten Herausforderungen im Bereich „kultureller Identität“ liegen im Umgang mit Kultur und Religion von Zuwanderern in Deutschland. Bogner legt dar, dass die Debatte um die Leitkultur fragwürdige Frontstellungen aufbaut, da die so genannten „westlichen und christlichen Werte“ begründungsoffen sind, während Kultur und Religion durch die Menschenrechte geschützt sind; Grenzen dieses Schutzes durch die Menschenrechte, etwa bei Genitalbeschneidungen, erörtert er nicht (59–68). Im Bereich der „bürgerlich-politischen Freiheitsrechte“ greift Bogner die Folterdebatte um den Fall des Kriminalbeamten Daschner aus dem Jahre 2002 auf und beantwortet sie mit einem eindeutigen Plädoyer für das Folterverbot (69–77). Das dritte Thema, nämlich das Recht auf Nahrung, kommt aus dem Bereich der „sozialen Menschenrechte“; es ist derzeit von hoher Brisanz, wie die Hungerrevolten in Haiti dramatisch vor Augen führen. Dringend – und völlig zu Recht! – betont Bogner neben Entwicklungs- und Katastrophenhilfe die Notwendigkeit einer strukturellen Veränderung der wirtschaftlichen Globalisierung und der Verwirklichung weltweiter Gerechtigkeit (78–86). Als viertes Thema benennt Bogner das „Zukunftsthema“ Bioethik, um die Embryonen verbrauchende Forschung abzuwehren trotz eines (eventuellen!) Nutzens bei der zukünftigen Behandlung von Krankheiten (87–98).

Im dritten und letzten Teil des Bandes wird vornehmlich die vom Autor präferierte Rolle der katholischen Kirche beim Einsatz für Menschenrechte herausgearbeitet. Die zentrale These des Buches lautet: „Die Kirchen müssen stärker und vernehmbarer als bisher zu öffentlichen Anwältinnen der Menschenrechte werden!“ (12). Als innerkirchliche Herausforderungen benennt er Gewaltenteilung und Frauen im Priesteramt.

Der Titel des Buches führt in die Irre. Abwägungen zwischen Finanzierungsproblemen und der Reichweite von Menschenrechten oder zwischen den globalen Wirtschaftsinteressen und der offiziellen Menschenrechtspolitik von Staaten werden nicht angemessen behandelt. Die Kritik an „Konsumwut und Kapitalismus“ (122) bleibt im Rahmen eines kritischen Populismus. Auch die Behauptung, dass eine „vorausschauende Menschenrechtspolitik“ (129) strukturschaffend und friedensstiftend sei, hätte genauer belegt werden müssen. Somit sind leider eine Reihe strittiger und entscheidender Diskussionspunkte ausgespart. Der Analyse der kirchlichen Menschenrechtsarbeit hätte es gut getan, wenn Bogner als ausgewiesener Fachmann in praktischen Menschenrechtsfragen nicht die theoretische lehramtliche Verkündigung zum Bezugspunkt genommen, sondern die praktische Arbeit der kirchlichen Hilfswerke und der Teilkirchen in Afrika, Asien und Lateinamerika analysiert hätte.

Neben Formulierungen, die in einer Hinführung für eine breite Zielgruppe unverständlich, verkürzt und zu abstrakt sind, finden sich rhetorische Glanzlichter, die verständlich, zielführend und anschaulich in Problemlagen einführen und die Gründe für die Menschenrechte überzeugend darlegen. Am stärksten ist Bogner, wenn er aus seinem weltweiten Erfahrungsfundus differenzierte und einprägsame Lebenswirklichkeiten aus unterschiedlichen Ländern anführt, etwa um die Differenz zwischen Religion und Kultur zu belegen und monolithische Vorstellungen von ‚dem‘ Christentum und ‚dem‘ Islam ad absurdum zu führen (z. B. 118).

Das „wir“ im Titel umfasst laut Klappentext „wache und engagierte Menschen und Institutionen, insbesondere die Kirche“. Das Experiment, sozialethische Erkenntnisse für ein Publikum außerhalb der akademischen Zirkel ansprechend aufzubereiten, sollte unbedingt öfter gewagt werden.

Andreas Fisch