Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche. Freiburg/Br.: Herder 2006. 543 S., ISBN 3-451-29078-2.
Zum ersten Mal in dieser für die katholische Soziallehre ungewöhnlichen Form hat der Päpstliche Rat für Gerechtigkeit und Frieden im Jahr 2004 zunächst in italienischer und englischer Sprache ein „Kompendium der Soziallehre der Kirche“ vorgelegt, das seit dem Jahr 2006 auch in deutscher Übersetzung existiert. Das umfangreiche Werk stellt in drei großen Teilen Grundlagen, Anwendungsfelder sowie Reflexion auf die eigenen kirchlichen Möglichkeiten der Soziallehre dar. Dem kurzen Schluss „Für eine Zivilisation der Liebe“, der deutlich die Handschrift Papst Johannes Paul II. trägt, ist ein Register der zitierten Stellen sowie ein umfangreiches Sachregister angehängt.
Der erste Teil (Nrn. 20-208) beschreibt die Grundlagen der katholischen Soziallehre, beginnend mit dem Plan Gottes für die Menschheit, der Sendung der Kirche und ihrer Soziallehre, der menschlichen Person und ihrer Rechte und schließlich den Prinzipien der Soziallehre, wozu, was zu begrüßen ist, auch die „allgemeine Bestimmung der Güter“ gezählt wird.
Im zweiten, umfangreichsten Teil (Nrn. 209-520) werden die traditionellen Themen wie Familie, Arbeit, Wirtschaft oder Frieden abgehandelt, darüber hinaus wird erstmals in einem universalkirchlichen Dokument auch ein eigenes Kapitel der Umwelt gewidmet (Nrn. 451-487), allerdings ohne den in dieser Diskussion gängigen Begriff der Nachhaltigkeit zu erwähnen.
Der dritte Teil (Nrn. 521-574) ist dem inzwischen üblichen kirchenspezifischen Beitrag geschuldet und reflektiert die Möglichkeiten der Seelsorger und der „gläubigen Laien“.
Eine kurze Reflexion über die vom verstorbenen Papst oft genannte „Zivilisation der Liebe“ runden die Darstellung ab, der ein Register der zitierten (universalkirchlichen) Stellen sowie ein umfangreiches Sachregister mit Haupt- und Unterstichpunkten folgen, so dass insgesamt mehr als 500 Seiten an Umfang entstanden sind.
Anders als die im deutschsprachigen Raum als eigenständige theologische Disziplin existierende Sozialethik, versteht das römische Lehramt die Soziallehre als „Moraltheologie der gesellschaftlichen Belange“ (SRS 41), was sich im Kompendium sowohl in der Darlegung der Grundlagen (z.B. „Das Drama der Sünde“, Nrn. 115-199) wie auch in den Materien der Anwendung (z.B. „Die Familie: Lebenszelle der Gesellschaft“, Nrn. 209-254) deutlich spüren lässt. Denn die Frage nach einer normativen Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse, die bei den je existierenden Bedingungen ansetzt und konsensfähige Lösungen andenkt, tritt allzu oft hinter Wesensspekulationen und Appellen zurück, wie z.B. „Die nichtehelichen Lebensgemeinschaften, deren Zahl fortlaufend gestiegen ist, beruhen auf einer falschen Vorstellung von der individuellen Wahlfreiheit … (Nr. 227)“ oder auch „Die schwerwiegenden ökologischen Probleme erfordern eine wirkungsvolle Mentalitätsänderung, die zur Entwicklung von Lebensstilen führt, „in denen die Suche nach dem Wahren, Schönen und Guten … jene Elemente sind, die die Entscheidungen für Konsum, Sparen und Investitionen bestimmen“ … (Nr. 486.)“. Diese Sprachform rechtfertigt sehr wohl den schnell eingebürgerten Gebrauch des Begriffes Sozialkatechismus für das Kompendium.
Erwartungsgemäß wird zwar viel aus den Sozialenzykliken und anderen relevanten lehramtlichen Dokumenten zitiert, aber die Darstellung ist erfreulicherweise systematisch aufbereitet und nicht einfach eine Aneinanderreihung von wörtlichen Zitaten. Allerdings werden ausschließlich gesamtkirchliche Dokumente genannt. Die inzwischen in der Soziallehre/Sozialethik nicht mehr hintergehbaren Beiträge der Ortskirchen, was theologische Inhalte (“Option für die Armen“, CELAM) oder wegweisende Methoden (“Wirtschaftliche Gerechtheit für alle“, US-Bischofskonferenz; „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“, DBK-EKD) betrifft, bleiben als deren Leistung unberücksichtigt. Das Kompendium dient daher vor allem dem gezielten Umgang mit den Aussagen des römischen Lehramtes zu dem weiten Feld der Soziallehre.
Hans-Gerd Angel