AusblickWie zukunftssicher ist die Kindertagespflege?

Der Rückgang bei der Anzahl betreuter Kinder und Tagespflegepersonen macht deutlich, dass die Kindertagespflege gestärkt werden muss. Dazu sind verlässliche Rahmenbedingungen und gezielte Anreize unerlässlich.

Zwei Kinder sitzen mit einer Fachkraft am Tisch und spielen begeistert mit Spielzeug.
© Cavan Images - GettyImages

Die Entwicklung ist besorgniserregend: Zwischen März 2024 und März 2025 sank die Zahl der in der Kindertagespflege betreuten Kinder von 160.837 auf 149.614 und die Zahl der betreuenden Personen von 39.744 auf 37.407 (-5,8 Prozent) (Destatis 2025).
Im selben Zeitraum ging zwar erstmals auch die Gesamtzahl der Mädchen und Jungen in der Kindertagesbetreuung um insgesamt 33.800 bzw. 0,8 Prozent zurück. In der Kindertagespflege sind die Zahlen jedoch bereits seit Jahren rückläufig.
Ein pauschaler Verweis auf den Geburtenrückgang greift dabei allerdings zu kurz. Hinzu kommen strukturelle Probleme wie bspw. die Vergütung, die nicht überall mit den gestiegenen Miet- und Nebenkosten sowie den Lebensmittelpreisen Schritt gehalten hat. Auch eine gesicherte Vertretungsregelung existiert nicht flächendeckend, obwohl das Bundesgesetz (§ 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII) den öffentlichen Jugendhilfeträger dazu verpflichtet. Zudem ist die Fachberatung personell nicht überall so aufgestellt, dass sie ihre Rolle als wichtigste Anlaufstelle für Eltern und Kindertagespflegepersonen erfüllen kann.

INFO

Wer betreut morgen? Besonders alarmierend ist der starke Rückgang bei den 20- bis 25-jährigen Kindertagespflegepersonen. In einigen Bundesländern stellen die über 60-Jährigen inzwischen die größte Gruppe dar. So sind bspw. in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz rund 19 Prozent der Kindertagespflegepersonen über 60 Jahre alt.
Es kommen weniger Betreuende neu ins System, und die Babyboomer-Generation wird in absehbarer Zeit in Rente gehen. Wo es kein Angebot gibt, läuft das gesetzlich normierte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern für Kinder unter drei Jahren ins Leere.

Veränderte Rahmenbedingungen

Die quantitative Entwicklung geht einher mit einer Veränderung der organisatorischen und qualitativen Rahmung der Kindertagespflege, wie das Fachkräftebarometer Frühe Bildung treffend beschreibt: „Die berufsmäßig organisierte Mehr-Kind-Kindertagespflege hat deutlich zugenommen und in diesem Zusammenhang hat sich der Durchführungsort zunehmend in externe Räume verlagert. Parallel dazu lässt sich ein Trend zur Höherqualifizierung bei den Tagespflegepersonen beobachten, der mit der Etablierung fachlicher Standards einhergeht“ (2025). Das bedeutet: höhere Qualifikationen und Professionalisierung bei gleichzeitig deutlichem Rückgang der tätigen Personen (s. INFO). Was muss also getan werden, um die Kindertagespflege als gleichberechtigtes Angebot für Kinder unter drei Jahren zu stärken?

Politische Maßnahmen

In dieser Legislaturperiode wäre es notwendig, dass der Bund das SGB VIII so ändert, dass den laufenden Geldleistungen ein Sockelbetrag zugrunde gelegt wird – unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder. Das Land Sachsen ist diesen Weg bereits gegangen und zahlt seit August 2025 allen Kindertagespflegepersonen eine entsprechende Bereitstellungspauschale. Der Bund sollte weiterhin dem Phänomen der Großtagespflege durch einige gesetzliche Regelungen Rechnung tragen, bspw. was die Nutzung angemieteter Räume betrifft. Die Frist zur Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung sollte nach der Aufnahme der Tätigkeit auf sechs Monate verlängert werden. Denn bislang kann eine Kindertagespflegeperson nur innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Arbeitslosenversicherung abschließen.
Die Bundesländer haben im Bereich der Kindertagespflege einen großen Spielraum bei der Landesgesetzgebung und Förderpolitik. So können sie bspw. einen Zuschuss zur Grundqualifizierung gewähren oder eine Pauschale zur Stützung bestehender Kindertagespflegestellen zahlen. Zudem können sie die mittelbare Arbeit am Kind finanziell unterstützen, Mittel aus dem Qualitätsentwicklungsgesetz für das Handlungsfeld „Starke Kindertagespflege“ nutzen oder Empfehlungen für eine angemessene landesweite Vergütung geben.
Die Kommunen haben in ihren Satzungen und Richtlinien ebenfalls einen weiten Handlungsrahmen. Angemessene Vergütung, Mietzuschüsse, Nutzung kommunaler Räume, Ausstattungshilfen, Gründungszuschüsse und v. a. eine ausreichend finanzierte verlässliche Vertretungsregelung können helfen, auch schwierige Zeiten zu überbrücken.

Angebot & Nachfrage

Doch auch die Kindertagespflegepersonen müssen sich umstellen. Jahrelang war die Kindertagespflege auf dem Weg, möglichst „kitaähnlich“ zu werden: mit vergleichbaren Öffnungszeiten, Urlaubsregelungen und Anlehnung an Tarifstrukturen. Kindertagespflegepersonen leisten heute unter harten Bedingungen eine sehr gute Arbeit.
In Zeiten starker Konkurrenz bzw. sinkender Kinderzahlen reicht das jedoch oft nicht mehr aus. Das Betreuungsangebot und die Nachfrage der Eltern stimmen häufig nicht überein. Viele Berufsgruppen müssen abends, am Wochenende oder an Feiertagen arbeiten. Hier kann die Kindertagespflege flexiblere Lösungen bieten als die Kita.
Für Betriebe, für die sich eine eigene Kita nicht rechnet, kann eine Großtagespflegestelle auf dem Werksgelände oder in der Nähe eine Lösung sein.
Dies ist insbesondere für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Hotels oder bei der Bundeswehr von Vorteil. Damit sind für Kindertagespflegepersonen zwar Arbeitszeiten am Abend oder am Samstag verbunden, dies kann jedoch u. U. ihre wirtschaftliche Existenz sichern.
Kindertagespflegepersonen könnten zudem kurzfristig bei Inobhutnahmen von Kindern zum Einsatz kommen oder als Mentorinnen und Mentoren für Eltern arbeiten. Auch für den ab August 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter könnte die Kindertagespflege einen Beitrag leisten. Dazu befähigt sind zumindest diejenigen, die eine Ausbildung als pädagogische Fachkraft haben – und das sind ca. ein Drittel aller Kindertagespflegepersonen. Für alle diese Modelle gelten zwei Voraussetzungen:

  1. Die Bezahlung muss stimmen. Ungewöhnliche Arbeitszeiten oder kurzfristige Einsätze müssen besser vergütet werden als die „klassischen“ Betreuungszeiten.
  2. Um solche Modelle erfolgreich zu implementieren, ist die Unterstützung durch eine gut ausgestattete und finanzierte Fachberatung erforderlich.

Nach Jahren der Kita-Annäherung sollte das Motto nun lauten: mehr Unterschiedlichkeit wagen!
Kindertagespflege kann einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme leisten – geben wir ihr die Chance dazu.

Die Fachzeitschrift

Die Zeitschrift Kleinstkinder im Abo

  • 8 Ausgaben pro Jahr
  • Relevantes Fachwissen für den U3-Bereich
  • Zahlreiche direkt anwendbare Praxisimpulse
  • Informiert über aktuelle Ereignisse, die den Kita-Alltag beeinflussen
Jetzt gratis testen