Der BetreuungsvertragWir sind uns einig

Vor Beginn eines neuen Betreuungsverhältnisses sollten Kindertagespflegepersonen verbindliche Verabredungen mit den Eltern treffen. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.

Erzieherin und Eltern unterhalten sich lächelnd, während sie sich gegenüber halten
© Harald Neumann

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