Seit der Einführung des Masernschutzgesetzes im März 2020 sind bestimmte Personengruppen verpflichtet, sich gegen Masern impfen zu lassen. Das betrifft sowohl Kinder, die ab diesem Zeitpunkt in einer Betreuungseinrichtung angemeldet wurden als auch pädagogische Fachkräfte, die ab März 2020 ihren Dienst begonnen haben.