Im Zuge der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt formuliert die Landesregierung für Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf. Dieser wird derzeit im Landtag beraten und enthält Maßnahmen zur Stärkung der Qualität des Kinderschutzes und zur Optimierung von strukturellen Rahmenbedingungen.