Der Schutzauftrag muss ins Schutzkonzept

Kitas sind dem Kinderschutz auch in der Zusammenarbeit mit Familien verpflichtet. Deshalb muss das Schutzkonzept entsprechende Regelungen enthalten. Ein Verhaltenskodex und eine Selbstverpflichtungserklärung unterstützen Fachkräfte beim grenzsensiblen Umgang mit den Kindern zusätzlich.

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