11/2026, S. , Editorial, Lesedauer: ca. 1 Minuten / 0 Kommentare
Kennen Sie das Mittelalterliche Kriminalmuseum in Rothenburg ob der Tauber? Seit über 100 Jahren präsentiert die Sammlung die Geschichte der deutschen Rechtspflege. Viele Besucher suchen den Schauer zwischen Streckbank und Eiserner Jungfrau. Doch sie tapsen in eine Lernfalle. Sie erfahren, dass der Folter Grenzen und Regeln gesetzt waren und die Hexenhysterie kein Kind des Mittelalters war, sondern ein Phänomen der Frühen Neuzeit, gleichermaßen befeuert vom »Hexenhammer« des Dominikaners Heinrich Kramer und den Predigten des Reformators Martin Luther.
Die Anfänge der mittelalterlichen Rechtspflege sind wild. Es fehlt ein niedergeschriebenes Gesetz, und verurteilt wird nach regionalen Gewohnheiten, zu denen oft bizarre Gottesurteile wie Feuer- oder Wasserproben zählen. Das blutige Privileg des Adels ist die Fehde, eine Selbstjustiz, wobei die Grenze zum Raubrittertum fließend war, wie der Fall Eppelein belegt.
Keine Institution ist verkannter als die Inquisition. Mit schriftlichen Regeln revolutioniert sie die Rechtsprechung. Todesurteile sind die Ausnahme. Selbst die berüchtigte Spanische Inquisition hat in 350 Jahren maximal 5000 Hinrichtungen verhängt. Die Bilanz des »freiheitlichen« Terrorjahres 1793/94 während der Französischen Revolution: mindestens 25 000 Todesurteile.
Ihr, Euer
Dr. Klaus Hillingmeier, Chefredakteur
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