934 römische Silbermünzen: Größter hadrianischer Münzhort Deutschlands bei Wesseling geborgen

Bei Wesseling haben Archäologen 934 römische Silberdenare mit einem Gesamtgewicht von 3,1 Kilogramm geborgen. Die jüngste Münze stammt aus den Jahren 124/125 n. Chr. Damit ist der Fund der größte bislang bekannte Münzschatz aus der Zeit Kaiser Hadrians in Deutschland. Warum das beträchtliche Vermögen vergraben und nicht wieder geborgen wurde, bleibt offen.

Detailaufnahme römischer Silbermünzen aus dem Hortfund von Wesseling. Mehrere Silbermünzen liegen dicht beieinander. Die Münzen zeigen Reliefs von Köpfen, Gebäuden und einem Vogel mit ausgebreiteten Flügeln. Die Oberflächen sind matt und weisen Gebrauchsspuren auf.
Unter den Münzen sind auch einige besondere, wie eine stark abgenutzte Münze, deren Wert mit einem Gegenstempel nachträglich bestätigt wurde (rechts). © Marcel Zanjani/LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Auf einem Acker bei Wesseling ist ein außergewöhnlich umfangreicher römischer Münzhort entdeckt worden. Bei einer genehmigten Suche stieß Sondengänger Oliver Riedl zunächst auf mehrere Silbermünzen. Nachdem er 15 Münzen geborgen hatte und sein Metalldetektor weitere Signale anzeigte, verständigte er das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR).
„Für mich war klar, dass hier etwas Größeres im Boden liegt“, schildert Riedl. „Ich habe daher umgehend das Amt verständigt.“
 
Bei den anschließenden archäologischen Untersuchungen wurden insgesamt 934 römische Silberdenare geborgen. Mit einem Gesamtgewicht von 3,1 Kilogramm bildet der Fund ein beträchtliches Silbervermögen. Nach Angaben des LVR-ABR handelt es sich um den größten bekannten Münzschatz aus der Zeit Kaiser Hadrians in Deutschland und um den fünftgrößten weltweit.
„Damit handelt es sich um den größten Münzschatz aus dieser Zeit in Deutschland, weltweit ist es der fünftgrößte“, erläutert Dr. Erich Claßen, Landesarchäologe und Leiter des LVR-ABR.

Münzen aus mehr als 270 Jahren

Die jüngste Münze des Hortes wurde 124/125 n. Chr. während der Regierungszeit Kaiser Hadrians geprägt, der von 117 bis 138 n. Chr. regierte. Der Großteil der Denare stammt jedoch aus der Zeit der flavischen Kaiser zwischen 69 und 96 n. Chr. Deutlich älter ist die früheste Münze des Fundes: Sie wurde bereits 148 v. Chr. in der Zeit der Römischen Republik geprägt. Als der Hort im 2. Jahrhundert n. Chr. in den Boden gelangte, war sie somit mehr als 270 Jahre alt und weiterhin gültig.
Nach Einschätzung der Archäologen wurde das Vermögen vermutlich um 100 n. Chr. zusammengetragen und erst in hadrianischer Zeit vergraben. Über die Gründe dafür lässt sich nach Angaben des LVR-ABR nur spekulieren.
 
„Wir können über die Beweggründe natürlich nur spekulieren, aber sehr wahrscheinlich wollte jemand dieses Geld sicher aufbewahren. Denn Banken gab es damals noch nicht“, so Claßen.
Offen bleibt vor allem, warum der Besitzer den Schatz nicht wieder an sich nahm. Auch dafür nennt Claßen lediglich eine mögliche Erklärung: „Möglicherweise verstarb der Besitzer oder die Besitzerin vorher, ohne das Wissen um die Münzen weitergeben zu können.“

Ein Vermögen von 934 Denaren

Wie groß der damalige Wert des Münzhortes war, lässt sich nicht unmittelbar bestimmen. Einen Vergleich ermöglicht nach Angaben des LVR-ABR der aus Schriftquellen bekannte Sold römischer Legionäre.
„Zu der Zeit verdiente ein einfacher Soldat in der Legion 300 Denare im Jahr. Davon wurde aber etwa die Hälfte für Lebensmittel und Ausrüstung einbehalten“, erklärt Dr. Rahel Otte, wissenschaftliche Referentin am LVR-ABR, die die Münzen untersucht hat. „Ein Legionär hätte somit rund sechs Jahre sein gesamtes verfügbares Geld sparen müssen, um den Wesselinger Schatzfund anzusammeln.“
Wem die Münzen gehörten, ist nicht bekannt. Als eine mögliche Erklärung wäre, dass der Besitzer auf einem der römischen Landgüter in der Umgebung gelebt haben könnte.

Münzen vermutlich in einem Keramikgefäß vergraben

Bei der Ausgrabung zeigte sich eine Konzentration zahlreicher Münzen im Boden. Um den Fundzusammenhang genauer untersuchen zu können, bargen die Archäologen den entsprechenden Bereich als Block und brachten ihn in die Restaurierungswerkstatt des LVR-Landesmuseums Bonn. Dort wurde der Erdblock zunächst geröntgt und anschließend untersucht. Neben den Münzen kamen Fragmente eines Keramikgefäßes und Reste von Stroh zum Vorschein.
 
Daraus ergibt sich nach Einschätzung von Rahel Otte eine mögliche Rekonstruktion der ursprünglichen Deponierung: „Wahrscheinlich sind die Münzen ursprünglich in einem mit Stroh ausgepolsterten Topf vergraben worden“, meint Rahel Otte.
Das Gefäß wurde durch die langjährige landwirtschaftliche Nutzung des Ackers zerstört, wodurch sich die Münzen im Boden verteilten. Nach Angaben des LVR-ABR konnten dennoch sämtliche Münzen des Hortes geborgen werden.

Fund wird im LVR-Landesmuseum Bonn gezeigt

Eine wichtige Voraussetzung für die vollständige archäologische Untersuchung war nach Angaben des LVR-ABR das Verhalten des Finders. Nachdem Oliver Riedl die Konzentration der Münzen erkannt hatte, meldete er den Fund unmittelbar der zuständigen Denkmalbehörde.
„Herr Riedl hat sich wirklich vorbildlich verhalten“, lobt Erich Claßen. „Durch seine Umsicht waren wir in der Lage den Hortfund fachgerecht und vollständig zu bergen.“
Der Fund wird erstmals im LVR-Landesmuseum Bonn gezeigt und auf der Jahrestagung des West- und Süddeutschen Verbandes für Altertumsforschung der Fachwelt vorgestellt.
 
In Nordrhein-Westfalen benötigen Sondengänger für die Suche mit einem Metalldetektor eine Genehmigung der Denkmalbehörden sowie die Erlaubnis der Grundstückseigentümer. Zudem ist eine Schulung durch die zuständigen Fachämter erforderlich. Simon Matzerath, Vorsitzender des Verbandes, sieht im Wesselinger Fund ein positives Beispiel für die Zusammenarbeit mit privaten Sondengängern: „Der private Einsatz von Metallsonden kann, wenn sich alle an die Regeln halten, eine unglaubliche Unterstützung für die Wissenschaft sein, leider haben wir aber auch häufig mit sogenannten Raugrabungen zu tun. Daher freut es uns sehr, wenn auch solch ein positives Beispiel bei unserer Tagung vorgestellt werden kann.“
 
Nach den Regelungen des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes ist der Münzhort nun Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen. Weil sich der Finder regelkonform verhalten hat, soll er vom zuständigen Ministerium eine Belohnung erhalten.

Quelle: LVR

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