Wiederbelebung der WTO

Die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf war schon immer Gegenstand kontroverser Meinungen, die freilich häufig mehr von ideologischen Vorurteilen als von Sachkenntnis geprägt sind. Dies gilt auch für die Ergebnisse der 9. Ministerkonferenz im Dezember 2013 auf Bali in Indonesien, auf die sich die Vertreter von 160 Staaten nach überaus zähen Verhandlungen ziemlich unerwartet einigten.

Die Gründung der WTO im Jahr 1995 hat erstmals eine Gesamtlösung für den Welthandelsbereich mit einer Vielzahl von Unterabkommen geschaffen und wurde damit auch zu einem Motor der Globalisierung. Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass internationale Arbeitsteilung und Freihandel weltweite Wohlstandsgewinne bringen und die Chancen für eine erfolgreiche Armutsbekämpfung verbessern. Ob sie genutzt werden, hängt jedoch an erster Stelle von den jeweiligen Regierungen ab. Die WTO stellt jedenfalls derzeit die effektivste internationale Organisation dar, besonders wegen ihres funktionierenden Streitschlichtungsverfahrens und ihrer Sanktionsmechanismen, die Verträge zu Lasten Dritter verhindern.

Ein globaler Weltmarkt schafft aber nur dann bessere Chancen für alle, wenn er klare und verlässliche Regeln hat. Die Zunahme an globaler Rechtsstaatlichkeit im Rahmen der WTO hat zu mehr Verlässlichkeit und vertragskonformem Verhalten geführt. Auch wenn die Regeln noch viele Defizite aufweisen und keineswegs rundum als gerecht zu bezeichnen sind, garantieren sie doch im Kern eine Gleichbehandlung aller Länder. Gerade für kleinere Länder ist ein einheitliches Regelsystem wichtig, denn es bietet ihnen bessere Aussichten, ihre Interessen zu wahren, als bilaterale Handelsabkommen. Hinzu kommt eine gewisse Vorzugsbehandlung vor allem ärmerer Entwicklungsländer. Eben darum ist die Stärkung und Weiterentwicklung der WTO durch geeignete Reformen grundsätzlich sehr zu begrüßen.

Unbestreitbar sind aber auch große Mängel der gegenwärtigen Weltwirtschaftsordnung, gerade aus Sicht der Entwicklungsländer. Sie mussten und müssen immer wieder erhebliche Zugeständnisse an die Industrieländer machen. Der Zwang zur Akzeptanz eines Gesamtpakets hat ihren nationalstaatlichen Spielraum für eine an den eigenen Bedürfnissen orientierte Wirtschaftspolitik eingeschränkt. Weltmarktintegration macht zudem Volkswirtschaften gegenüber weltwirtschaftlichen Krisen anfälliger. Außerdem haben die Industrieländer ihre Versprechungen, besonders zur Vorzugsbehandlung, bisher nicht eingelöst. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe grundsätzlicher Probleme der Weltwirtschaftsordnung, die bisher ungelöst sind. Dazu zählen erstens die Verknüpfung von Handel und Politik durch politische Sanktionen wie Handelsembargos; zweitens das Fehlen einer internationalen Wettbewerbsordnung; drittens soziale Mindeststandards im Welthandel; und viertens Kohärenz zwischen WTO-Regeln und multilateralen Umweltabkommen.

Dies war die Ausgangslage, als die 4. Ministerkonferenz im November 2001 in Doha (Katar) eine "Entwicklungsrunde" beschloss - mit dem Ziel, die Handelsperspektiven der Entwicklungsländer zu verbessern. Die damit verbundenen hohen Erwartungen wurden jedoch lange enttäuscht, denn die folgenden Konferenzen bis Bali scheiterten. Insofern kann man dem Urteil des vatikanischen Vertreters bei den Vereinten Nationen in Genf, Erzbischof Silvano Tomasi, zustimmen, der den Abschluss in Bali "historisch" nannte. Bali war tatsächlich ein Durchbruch, der die WTO wiederbeleben kann. Das Abkommen von Bali kann die in eine Krise geratene Welthandelsorganisation wieder in Bewegung bringen. Auf jeden Fall hat die Konferenz die globalen Strukturen und den Multilateralismus allgemein gestärkt. Dies kann auch die Bereitschaft zu gemeinsamer globaler Verantwortung in anderen Politikfeldern fördern, was besonders für die seit Jahren stagnierenden Klimaverhandlungen höchst wichtig ist.

Die Alternative wäre eine noch stärkere Hinwendung zu regionalen bzw. bilateralen Abkommen (seit 1995 mehr als 300), die das strukturelle Ungleichgewicht in der Weltwirtschaft vertieft haben. Sie machen es wirtschaftlich mächtigeren Staaten noch leichter, ihre Bedingungen zu diktieren, als im Rahmen der WTO. Hinzu kommt die Gefahr der Bildung von Handelsblöcken unter Ausschluss kleinerer Akteure.

Die Einigung von Bali umfasst ein Paket von insgesamt zehn Einzelvereinbarungen, unter anderem die weltweite Vereinfachung bürokratischer Zollabwicklungen im internationalen Warenverkehr, was eine Dynamik freisetzen kann, die Experten auf bis zu eine Billion Dollar beziffern; bessere Zugänge zu den Märkten der Industrie- und Schwellenländer für die ärmsten Länder; verstärkte Entwicklungshilfe im Bereich des Handels.

Am schwierigsten waren die Verhandlungen zum Abbau von Agrarsubventionen. Dies würde die Programme zur Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern gefährden. Der erreichte Kompromiss erlaubt weiter den Ankauf traditioneller Grundnahrungsmittel von kleinen und mittleren Bauern zu festgesetzten Preisen, obwohl dies nicht mit den Prinzipien des Freihandels vereinbar ist - allerdings mit erheblichen Einschränkungen. Wesentlich dazu beigetragen hat der Druck von Bürgerinitiativen in Indien auf ihre Regierung gegen den Widerstand der USA. Nach wie vor nicht durchsetzbar war ein Abbau der Exportsubventionen der Industrieländer im Agrarhandel. Überraschenderweise hat aber EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos Mitte Januar 2014 auf der Grünen Woche in Berlin verkündet, dass er die lange Tradition der Subventionen für die europäische Lebensmittelwirtschaft abschaffen will. Als Fazit lässt sich festhalten: Das Bali-Abkommen ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn es erst noch umgesetzt werden muss. Viele Probleme sind zudem nach wie vor ungelöst und verlangen weit schwierigere Kompromisse in komplexen Detailfragen. Dies ist sicher noch ein weiter Weg, für den das Abkommen aber zumindest einige Leitplanken gesetzt hat.

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