Stichwort Betriebserlaubnis: Gesetzliche Voraussetzungen für den Betrieb einer Kita Wird sie erteilt, freut man sich über neue Arbeits- und Betreuungsplätze. Zu ihrer Überprüfung erscheint die Aufsichtsbehörde in der Einrichtung. Bei Mängeln wird sie mit Auflagen versehen. Sie kann aber auch entzogen werden. Von Tanja von Langen 1_2015, 8. Jahrgang, S. 28-30 / 0 Kommentare Dieser Artikel ist leider nicht online verfügbar Diese Angebote könnten für Sie auch interessant sein: Themenpakete Umgang mit Ekel in der Kita Zum Artikelpaket Sonderhefte Arbeitsrecht für Kindertageseinrichtungen Zum Sonderheft Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Tanja von Langen Rechtsanwältin und Partnerin in der Anwaltskanzlei v. Langen & Partner in München. Sie ist Rechts- Dozentin in der Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen sowie Autorin zahlreicher renommierter Fachzeitschriften für den frühpädagogischen Bereich. Auch interessant Gratis Ausgabe 1_2021 S. 2 Kinderbetreuung in Zeiten von Corona: Editorial Von Silke Dittmar Plus Ausgabe 1_2021 S. 4-7 Die U3-Konzeption weiterentwickeln: Zentrale Inhalte aktualisieren oder neu aufnehmen Von Dorothee Gutknecht Themenpaket: Aktualisierung und Weiterentwicklung der U3-Konzeption Plus Ausgabe 1_2021 S. 8-9 Unsere Kitas halten die Arbeit an der U3-Konzeption in Gang: Interview mit einer Trägervertreterin Von Petra Bartelsen Themenpaket: Aktualisierung und Weiterentwicklung der U3-Konzeption
Tanja von Langen Rechtsanwältin und Partnerin in der Anwaltskanzlei v. Langen & Partner in München. Sie ist Rechts- Dozentin in der Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen sowie Autorin zahlreicher renommierter Fachzeitschriften für den frühpädagogischen Bereich.
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