Zum Schutz chronisch kranker Arbeitnehmer sind die Vorgaben, sie aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu können, äußerst streng geregelt. Generell unkündbar sind sie deshalb jedoch nicht. Zu vielen Kita-Teams gehören auch chronisch kranke Mitarbeiterinnen, weshalb diese über die rechtlichen Kriterien genauso informiert sein sollten wie ihre Leitung.
Von Tanja von Langen