Welche Bundesländer können dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr am 1. August gelassen entgegensehen? Für welche wird es eng? Und wie sieht es - neben der Quantität - im U3-Bereich mit der Qualität aus, die sich u.a. auch am jeweiligen Personalschlüssel festmacht? Die Autorin hat die Zahlen für Sie zusammengestellt.
Von Jutta Eichhorn