Seit über drei Jahren gelten inzwischen der neue Eingruppierungsvertrag sowie der neue Tarifvertrag zum betrieblichen Gesundheitsschutz. Beide waren abgeschlossen worden, nachdem bundesweite Streiks große Aufmerksamkeit gefunden hatten. Wie die neuen Regelungen vor allem zur Eingruppierung aber tatsächlich angewendet werden, nimmt die Autorin einmal genauer unter die Lupe.
Von Tanja von Langen