Seit dem 1. August hat jedes einjährige Kind einen Rechtsanspruch auf „frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“ (SGB VIII § 24). Soweit der Wortlaut des Gesetzes. In der Praxis fehlen jedoch geschätzte 200.000 Betreuungsplätze. Leidtragende sind die Eltern, die nicht wissen, wo sie ihr Kind unterbringen sollen, und die Fachkräfte, die nicht selten den Unmut der Eltern zu spüren bekommen.